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JRDA
Erfahrenes Mitglied
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Welches Handling genau?
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Sorry, aber das ist absoluter Unsinn! Selbstverständlich haben Hersteller sich auch bei ihrer freiwilligen Garantie an Bedingungen zu halten und selbstverständlich unterliegt auch diese den normalen Gesetzmäßigkeiten des BGB. Und selbstverständlich gilt auch für Sony stets der Kaufbeleg als Maßgabe für den Start der Garantie. Siehe dazu auch die Sony Garantiebedingungen, dort ist es klar angegeben:canada schrieb:Garantie ist so gesehen eine Freiwillige Sache des Herstellers und da kannste eines Wissen, das Kaufdatum interessiert da nicht die Bohne, die gucken ins System, Gerät das erste mal am 12.02.2018 aktiviert und ab da gilt es
Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Händlernamen) vorgelegt werden. Garantiebeginn ist das Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg. Sony und der Fachbetrieb behalten sich das Recht vor, die kostenfreie Garantieleistung abzulehnen, wenn der Kaufbeleg nicht oder nur unvollständig bzw. unleserlich vorgelegt werden. Ferner besteht kein Garantieanspruch, wenn die Modellbezeichnung oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht worden ist.
Nein, wie eng sind denn deine Hosentaschen?alinger84 schrieb:Öffnet sich eigentlich nicht ständig die Kamera über die Kamera-Taste wenn man das Handy z.B. in der Hosentasche trägt?