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ChristophBier
Erfahrenes Mitglied
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@Hypo-chonder: Leider suggeriert Sony in der Werbung und Produktvideos etwas ganz anderes als der IP57-Standard und die AGB hergeben. Ich finde das ärgerlich und unseriös. So heißt es etwa in den Garantiebestimmungen: »Diese Garantie gilt auch nicht für Fehler am Gerät aufgrund von Unfällen bzw. Veränderungen und Anpassungen der Hardware und Software, höherer Gewalt und durch Flüssigkeiten verursachte Schäden.« Ich kann das mit den Flüssigkeiten durchaus nachvollziehen. Aber dann sollte die Z-Linie auch nicht ständig mit Videos und Fotos unter Wasser beworben werden. Dass die Kunden das dann nachmachen ist doch zu erwarten. Dementsprechend gibt es laut Medienberichten auffällig viele Z-Geräte mit Wasserschäden, die dann nicht durch die Garantie abgedeckt sind. Dass das zu unzufriedenen Kunden führt, ist doch klar (ob zurecht oder nicht spielt dabei keine Rolle) … aber das wird jetzt OT.