Mein Xperia T knarzt jetzt überall...

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JusT1k

JusT1k

Fortgeschrittenes Mitglied
13
Ich hab seit drei Wochen Xperia T von o2. Ich war mit dem Handy bis heute zufrieden, aber Heute habe ich gemerkt, dass links und rechts vom Wort Sony knarzt es, wenn man drauf ein bisschen von hinten und von vorne drückt. Kann ich das jetzt auf ein neues umtauschen?? Was glaubt ihr? Ich mag Xperia T sehr. Es war bei mir immer in der Handy Tasche... :(:(:(

Der ursprüngliche Beitrag von 15:10 Uhr wurde um 15:11 Uhr ergänzt:

Entschuldigung wenn etwas nicht richtig Deutsch ist...)
 
Versuche es zu tauschen! Immerhin willst du ja ein einwandfreies Gerät haben, war ja nicht um sonst, oder? ;)
 
War heute bei o2 in München und da sagten sie mir, dass sie das nur reparieren können und ich das Handy einschicken muss. Aber wie reparieren sie das Gehäuse?? Dann wird es wahrscheinlich noch stärker knarzen :(:(
Irgendjemand eine Idee?? Was soll ich jetzt tun? Ich kann mich daran nicht gewöhnen, das nervt total...:(:crying::crying:
 
Schicke es ein wenn es (leider) keine andere Möglichkeit gibt?! Mehr kannst ja auch du nicht machen. Nehme mal an, dass sie womöglich die Schrauben nachziehen werden oder vielleicht tauschen sie es ja doch ;)
 
  • Danke
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Hallo alle,
jetzt erzähel ich euch noch eine Geschichte)
Also mein Handy war ungefähr vor 3 Wochen im Reparatur Service https://www.w-support.com/ (Darüber habe ich in Sony Gruppe bei Facebook erfahren). Das Handy habe ich am Freitag eingeschickt und am nächsten Freitag wieder zurück bekommen. Eine Woche hab ich mich gefreut: Sie haben das Hinterteil ausgetauscht und es gab keine Farbeplatzierungen und kein Knarzen mehr. Nach einer Woche hab ich bemerkt, dass es wieder an dem selben Platz knarzt. Und ich kann jetzt sogar mein Nagel zwischen dem Display und dem Hinterteil reintun.
Was sagt ihr dazu?
Wie viel mal soll ich den Teil einschicken? Oder soll ich jetzt ein neues Gerät verlangen?
 
Mein knarzt auch, aber nur auf der linken Seite.....

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Jetzt noch einmal einschicken und wenn es wieder mit dem selben Fehler kommt, dann kannst bzw. darfst du ein neues Verlangen. Der Rest ist unzumutbar!
 
Tetrapack schrieb:
Jetzt noch einmal einschicken und wenn es wieder mit dem selben Fehler kommt, dann kannst bzw. darfst du ein neues Verlangen. Der Rest ist unzumutbar!

Er hätte von Anfang an ein neues Handy verlangen können --> Siehe Paragraph 439 BGB.
2 erfolglose Reparaturversuche muss man nur berücksichtigen, wenn man vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern möchte. Alles andere sind Mythen. Bin da dank eines eigenen Falles und eines Anwalts recht fit drin ;)
 
Können Sie mir bitte den Link zu diesen Regeln sagen? Und sagen Sie bitte, was ich jetzt machen muss??

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JusT1k schrieb:
Können Sie mir bitte den Link zu diesen Regeln sagen? Und sagen Sie bitte, was ich jetzt machen muss??

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Sehr gerne:

Hier ist der Link: § 439 BGB Nacherfüllung - dejure.org
(So natürlich in jedem BGB nachzulesen) Ich verweise auf Absatz 1:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Also alles nochmal kurz zusammengefasst:

Wenn ein Mangel innerhalb des ersten halben Jahres auftritt, ist der Käufer nicht in der Beweispflicht und es wird angenommen, dass der Mangel von Anfang bestand. Das bedeutet, dass der Käufer die Wahl hat wie in Absatz 1 beschrieben. Die gilt NUR dann nicht, wenn ein minimaler Defekt vorliegen würde und die Reparatur ein vielfaches günstiger als der Austausch wäre (Bsp.: Neues Haus kaufen und der Türgriff ist defekt, dann bekommt man logischerweise kein neues Haus).
In Ihrem Fall liegt aber ein erheblicher Manger vor, der nicht mit ein paar Euro aus der Welt geschafft werden kann (neue Teile, Arbeitslohn, Porto usw.). Händler und Käufer sind in der Regel unwissend bei desem Thema (bei den Händlern wohl bewusst) und verhalten sich oft falsch (auch wegen der Mythenbildung von 3 mal reparieren lassen, bevor man es umtauschen darf usw.).

Mein Rat an Sie wäre: Gehen Sie mit Ihrem Handy zu Ihrem Händler, verweisen Sie auf den Paragraphen 439 Absatz 1 BGB und bestehen Sie auf einen Austausch! Der einzig seriöse Händler, bei dem diese Art selbstverständlich ist, ist der ganz große aus den USA mit einem A am Anfang (ich will hier um Gottes Willen keine Werbung amchen!!)

Ich bin in meinem Fall wegen einer Kamera für viel Geld sogar vor Gericht gegangen, weil der Händler sich weigerte, mir eine neue zugeben (Laustprecher defekt, Display beschädigt von Werk ab). Aber das Gesetz und der Richter gaben mir Recht!

Noch als Info: Ich bin weder Anwalt, noch habe ich sonstige rechtliche Ausbildung genossen! Das ist alles als Info gedacht und ich habe nur aus eigener Erfahrung berichtet!
 
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Ok, Danke für die Erklärung. Dann versuche ich das nach den Weihnachten))

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Überall knarzt es? Meins nur an der linken Seite. Find ich aber auch nicht schön :thumbdown:

Mich würde mal interessieren ob das alle Xperia T haben oder nur vereinzelt?

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Also meins knarzt auch linksseitig neben dem sony logo...^^
 
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Meins eher so links unterhalb der Ladebuchse

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Ich war gestern in Handy shops und bei vielen Xperia T's das kontrollierte und keiner von denen knarzte, aber das sind jetzt spätere Versionen. Manche älteren knarzten auch. Meins wurde sogar repariert und knarzt immer noch sehr stark links von Sony((

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Meins knarzt nicht, zum Glück.... Aber es ist auch das zweite T. Das erste ging wieder zurück, weil es Staub unterhalb des Displayglases hatte, was ich persönlich auch sehr nervig finde!
 
Ich hoffe, dass ich es schaffe, damit mein Handy getauscht wird mit eurer Hilfe. Was glaubt ihr??))))

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Notfalls mit einem Anwalt drohen ;) Das Recht gibt ja klar vor, was gemacht werden muss!
 
Ich war heute bei o2 und da wurde mir gesagt, dass man das Handy dreimal einschicken muss bis man ein neues kriegt... So ein Unsinn ((Aber ich werde es noch später versuchen oder schicke es nochmal ein. Und was glaubt ihr: ist es egal, dass ich mein Handy erstes mal nicht über o2 eingeschickt habe, sondern selbst zu w-support???

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JusT1k schrieb:
Ich war heute bei o2 und da wurde mir gesagt, dass man das Handy dreimal einschicken muss bis man ein neues kriegt... So ein Unsinn ((Aber ich werde es noch später versuchen oder schicke es nochmal ein. Und was glaubt ihr: ist es egal, dass ich mein Handy erstes mal nicht über o2 eingeschickt habe, sondern selbst zu w-support???

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Hier sieht man mal wieder, wie (gewollt?) unwissend die Menschen (o2 Verkäufer sind). Der o2 Mensch bezieht sich meines Wissens nach auf Paragraph 440 BGB. Dieses dreimal einschicken ist einfach nur falsch und ich wüsste gerne, woher dieser Mythos kommt:

1) Einschicken bezieht sich nur auf Rücktritt oder Kaufpreisminderung
2) Im BGB heißt es in diesem Fall "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." --> Also nach dem 2. Versuch, NICHT 3.

Nun aber zu Ihrem Problem: Ich denke, dass ein Reparaturversuch nur dann anerkannt werden kann, wenn dieser durch bzw. über den Händler stattgefunden hat. Allerdings löst es ja nicht Ihr Grundproblem, dass Sie Anrecht auf ein fehlerfreies Neugerät haben! Lassen Sie sich nicht abwimmeln und sprechen Sie notfalls mit deren Vorgesetzten. Nehmen SIe ein BGB mit und lassen Sie sich erstmal zeigen, wo dieser Schwachsinn von 3 mal reparieren zu finden sei. Ich wünsche Ihnen viel Glück und trotz allem frohe Weihnachten! :)
 
  • Danke
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