Sola als einziges mit Speicherplatz Erweiterung ?

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H

handwurstschlaufe

Fortgeschrittenes Mitglied
19
Binn ich blöde oder sehe ich das doch richtig das das Sola das einzige Handy aus der neuen xperia Reihe ist wo man noch eine Speicherkarte reinstecken kann .

Achja , weiß einer ob der Akku fest verbaut ist und wenn ja bei allen aus der xperia Reihe ?
 
Ja und ja.
 
Zur Zeit nur Xperia Sola mit MicroSD Slot.

Kommende Xperia Ion, GX kommen mit MicroSD Slot.

Akku zur Zeit nur in Xperia U austauschbar.

Sent from my Xperia Neo
 
Danke für eure Hilfe , da blickt ja keiner durch bei Sony . Dann ist Sony für mich leider aus dem Rennen , denn wenn muss es ein Smartphone sein mit Austauschbarem Akku und Micro SD Speicherkartenerweiterung .
 
  • Danke
Reaktionen: r-zwo_d-zwo
Ich finde das gar nicht schlimm mit nicht austauschbarem Akku. So ist auf den Akku wenigstens 2 Jahre Garantie, weil man ihn nicht selber tauschen kann und sonst nur 6 Monate. Und Speicherkartensteckplatz hat es ja.
 
kessiyean schrieb:
Ich finde das gar nicht schlimm mit nicht austauschbarem Akku. So ist auf den Akku wenigstens 2 Jahre Garantie, weil man ihn nicht selber tauschen kann und sonst nur 6 Monate. Und Speicherkartensteckplatz hat es ja.

Weil ich mich grad hier aufhalte....unabhängig der Garantie des Herstellers gilt in Deutschland und der EU die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, auch für Akkus. Die Gewährleistung gilt sogar für sich abnutzende Teile (Verschleißteile), ausserhalb der "normalen" Abnutzung.
Wenn dies auch nach der Beweislastumkehr von 6 Monaten bei z.B. Reifen schwierig bis unmöglich (bzw. nur mit teurem Gutachten) zu beweisen wäre, ist es bei den meisten Teilen wie auch Akkus selten ein Problem den Sachmangel darzulegen. Solange das Gerät gut aussieht und keine "Manipulation" beweisbar ist, wird kein Richter einen Mangel innerhalb der 2 Jahre abweisen.
Sollte es nicht um einen "deutlich sichtbaren und nachvollziehbaren" Defekt gehen, wird es schwieriger. Hier urteilen Gerichte regelmässig nach dem durchschnittlichen Verschleiß oder der durchschnittlichen Güte einer Ware, was bei einem Akku nach/bis zu 2 Jahren schon mal auf ein paar Prozent Leistungverlust hinauslaufen kann.
Fakt ist: Alles im privaten Kaufrecht muss 2 Jahre lang frei von Mangel sein, bzw. darf sich maximal Waren- oder Gebrauchsüblich abnutzen.

HTH + Grüße
 
Und was ist bei Akkus "waren- oder gebrauchsüblich"?
 
JaDz schrieb:
Und was ist bei Akkus "waren- oder gebrauchsüblich"?

Mir sind zwar keine Urteile zu Prozentzahlen/Leistungsfähigkeit bekannt, aber üblich im Sinne der Gewährleistung ist, dass er 2 Jahre lang macht, was der Großteil der Akkus auch macht. ;) Also seine zugesicherten Eigenschaften erfüllen und das Gerät so mit Strom bedienen, dass eine Nutzung wie vorgesehen, möglich ist.

Rein persönlich würde ich nach 12 Monaten noch eine Mindestleistung von 80-90% des Versprochenen voraussetzen, aber das ist nur meine Meinung.
Überhaupt: Vor Gericht und auf hoher See.....

Grüße
 
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