Gehört ein Display Schaden zur Garantie?

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missborussia

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Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Habe gestern festgestellt, dass sich auf dem Display meines XPERIA S ein kleines Loch befindet. Wie das passiert ist, kann ich nicht sagen. Ist auch nicht heruntergefallen.

Hab versucht mir bei Sony die Garantiebestimmungen runterzuladen, funktioniert aber leider nicht.

Kann mir jemand sagen, ob dies unter die Garantie gehört? Das Gerät ist 7 Monate alt.

Sony bewirbt ja das Gerät mit einem Display aus bruchsicherem Mineralglas. Dann dürfte das doch eigentlich nicht passieren.

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten.
 
Also wenn ich das ganze mal gelesene Rechtliche richtig im Kopf habe hast du nach 6 Monaten die Pflicht (Beweislastumkehr) Sony zu beweisen das der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist natürlich unmöglich und Sony wird argumentieren das du dich sofort nach dem Kauf hättest melden müssen, wieso erst nach so langer Zeit... Bla Bla Bla. Ich glaube da hast du keine Chance.

Versuchen würde ich es natürlich trotzdem, einfach mal beim. Support anrufen und schauen was sich ergibt.

Vielleicht kann mich ja ein juristisch interessierter Mensch korrigieren, finde die Frage äußerst interessant.
 
Leute, vermischt doch bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung.
Bitte lest alle mal die gute Erklärung bei 3dcenter.de durch: Klick
Bei der Garantie gibt es keine Beweistlastumkehr.
Da gelten nur die Bestimmungen von Sony.
Sony wird bestimmt auf Eigenverschulden pochen, nur kostenpflichtig reparieren.
 
missborussia schrieb:
Sony bewirbt ja das Gerät mit einem Display aus bruchsicherem Mineralglas. Dann dürfte das doch eigentlich nicht passieren.

Danke schonmal im voraus für Eure Antworten.

Bruchsicher verspricht dir keiner bei nem Display, höchstens Kratzsicher.

Nicht zu verwechseln mit unzerstörbar ... Naja du kannst es einsenden, musst sie nur noch davon überzeugen, dass es von Anfang an da war und nicht durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist. Wenn du das nicht mit Videos/Fotos dokumentiert hast als du die Handyverpackung das erste mal geöffnet hast, dürfte sich das als schwer erweisen.

Wenn das Handy noch Sturzschäden oder starke Gebrauchsspuren aufweist, ist die Situation für dich hoffnungslos. Stell dich darauf ein, dass die auf Selbstverschulden plädieren.
 

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