Felstriker
Erfahrenes Mitglied
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Das mit dem Widerrufsrecht ist eben genau für solche Fälle vom EU-Gesetzgeber konstruiert worden und ins nationale Recht übertragen worden.
Der Verbraucher soll vor den Gefahren geschützt werden, die dadurch bedingt sind, dass man die Ware, anders als im Laden vor Ort, nicht direkt in Augenschein nehmen kann.
Nutzt ein gewerblicher Händler die Vorteile des Online-Angebots, so muss er sich eben diesen Regeln unterwerfen, sonst wäre vielen Tricksereien Tür und Tor geöffnet (Liefertermin-Tricks, dein Ladegerätbeispiel....usw.) Von daher kann zum Glück zumindest bei seriösen Händlern das Geschäft nie ganz böse ausgehen.
Der Verbraucher soll vor den Gefahren geschützt werden, die dadurch bedingt sind, dass man die Ware, anders als im Laden vor Ort, nicht direkt in Augenschein nehmen kann.
Nutzt ein gewerblicher Händler die Vorteile des Online-Angebots, so muss er sich eben diesen Regeln unterwerfen, sonst wäre vielen Tricksereien Tür und Tor geöffnet (Liefertermin-Tricks, dein Ladegerätbeispiel....usw.) Von daher kann zum Glück zumindest bei seriösen Händlern das Geschäft nie ganz böse ausgehen.