E
EdmannK
Ambitioniertes Mitglied
- 4
witz: zum glück bin ä schwiezer..haha...
In der Schweiz ist es immer noch "legal" so wie ich es im Kopf habe.
Uploaden ist aber illegal
Zitat:Erlaubt ist regelmässig das Herunterladen („Downloaden“) von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch, und zwar nach überwiegender Meinung in der Schweiz auch dann, wenn das Angebot („Upload“) unerlaubterweise erfolgt ist.
Zitat:Erlaubt ist in der Regel das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten, Bilddateien usw. auf einen (z. B. mit einem Passwort) geschützten Internet-Bereich, welcher nur Personen zugänglich ist, mit denen derjenige, der die Dateien aufgeschaltet hat, persönlich eng verbunden ist (Privatgebrauch).
Zitat:Nicht erlaubt ist das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich (Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom 31. Januar 2003, sic! 2003, 960 ff.; vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 1999, sic! 1999, 635). Entsprechendes gilt auch für andere Daten, wie Text- oder Bilddateien. Unerheblich ist dabei, ob hinter diesem illegalen Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht.
Als "reiner Downloader" brauchst du dir aber keine Sorgen zu machen.!!!
Und in meinem fall....habe ich nur eine Anleitung angeboten mehr nicht!!
ja egal....Peace EdMk
In der Schweiz ist es immer noch "legal" so wie ich es im Kopf habe.
Uploaden ist aber illegal
Zitat:Erlaubt ist regelmässig das Herunterladen („Downloaden“) von geschützten Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch, und zwar nach überwiegender Meinung in der Schweiz auch dann, wenn das Angebot („Upload“) unerlaubterweise erfolgt ist.
Zitat:Erlaubt ist in der Regel das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten, Bilddateien usw. auf einen (z. B. mit einem Passwort) geschützten Internet-Bereich, welcher nur Personen zugänglich ist, mit denen derjenige, der die Dateien aufgeschaltet hat, persönlich eng verbunden ist (Privatgebrauch).
Zitat:Nicht erlaubt ist das Aufschalten („Uploading“) von geschützten Musikdateien oder Gesangstexten auf einen jedermann frei zugänglichen Internet-Bereich (Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom 31. Januar 2003, sic! 2003, 960 ff.; vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 11. August 1999, sic! 1999, 635). Entsprechendes gilt auch für andere Daten, wie Text- oder Bilddateien. Unerheblich ist dabei, ob hinter diesem illegalen Upload eine kommerzielle Gewinnabsicht steht oder nicht.
Als "reiner Downloader" brauchst du dir aber keine Sorgen zu machen.!!!
Und in meinem fall....habe ich nur eine Anleitung angeboten mehr nicht!!
ja egal....Peace EdMk
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