P
Pulpo
Neues Mitglied
- 3
@andy
dann versuche doch die Originalrechnung noch zu bekommen. Anderenfalls würde ich mein Geld zurück verlangen, da der Fehler an deinem Handy dem Vorbesitzer aufgefallen sein muss. Wenn er dass bei der Versteigerung verschwiegen hat, nützt ihm auch der Hinweis "Rücknahme ausgeschlossen" nichts.
dann versuche doch die Originalrechnung noch zu bekommen. Anderenfalls würde ich mein Geld zurück verlangen, da der Fehler an deinem Handy dem Vorbesitzer aufgefallen sein muss. Wenn er dass bei der Versteigerung verschwiegen hat, nützt ihm auch der Hinweis "Rücknahme ausgeschlossen" nichts.