Software Version nach Reparatur (Garantie)

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AuchRusskij

Ambitioniertes Mitglied
7
Hi,
ich werde meinen Active wohl einsenden müssen, habe Probleme mit Micro und Lautsprecher. Nun so weit ich weiß, werden bei so einer Reparatur auch gleich neueste Updates aufgespielt. War zumindest bei meinen früheren Nokias so.
Momentan habe ich GB drauf. Weiß jemand ob mir dann gleich ICS aufgespielt wird? Oder auch umgekehrt, sollte ich jetzt noch ICS aufspielen, bekomme ich eventuell GB zurück?

Gruß
Alex
 
bei Reparatur werden immer die Neusten Version von Firmware aufgespielt.
 
also ICS, und nicht die letzte Version von GB?
Misst, das will ich eigentlich gar nicht.
 
ja ICS.
kannst von Hand zurück auf GB flashen.
 
  • Danke
Reaktionen: AuchRusskij
statler schrieb:
ja ICS.
kannst von Hand zurück auf GB flashen.

hallo. klingt interessant. nur wie soll das gehen. von hand flashen? ich habe die ics version drauf. mit der gb hat´s keine probleme beim pairing mit bluetooth gegeben. seit der ics geht gar nix mehr
bitte helft mir

gruß
andreas
 
also ich habe schon desöfteren gelesen, dass die leute nach ihrer reparatur wieder GB drauf hatten...
 
Ich hatte nach meiner Reparatur auch wieder GB drauf.
 
hängt wohl davon ab in welcher Werkstatt das Telefon landet.
Meins wurde heute laut Reparaturverfolgung heute zurück geschickt, müsste dann morgen/übermorgen da sein. Bin gespannt.

Gruss
 
Active nun da, es ist wie gehapt GB drauf :)

Gruß
 
  • Danke
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Nun habe ich ein Problem nach der Reparatur.

Laut Reparaturbericht wurden diverse Teile ausgetauscht, auch das Display (find ich toll, hatte bereits einige kleine Kratzer drin)

Probleme die ich hatte sind weg (Hörer und Micro).

Heute wollte ich eine runde joggen, Kopfhörer rein, Musik an und los geht's.
Nach etwa 2 Minuten plötzlich Stille. Active aus der Tasche -> Hat von alleine rebootet.
Ok, Musik an, weiter laufen, etwa 2 Minuten, Musik wieder aus. Telefon hat wieder von alleine rebootet. Bei dem dritten Versuch dasselbe. Entnervt ohne Musik weiter gemacht. Zuhaus angekommen dann alles probiert. Zuerst alle Apps deinstalliert. Danach andere Speicherkarte probiert. Danach auf Werkseinstellungen gesetzt. Danach einen anderen Akku probiert. Nix. Das selbe Problem. Egal welchen Titel ich abspiele, gilt übrigens auch für Videos, bottet das ding nach etwa 1,5-2 Minuten neu, ohne Vorwarnung.

Jemand eine Idee?

Gruß
Alex
 
Installiere nochmal die Firmware.


Gesendet von meinem GT-P5100 mit der Android-Hilfe.de App
 
Danke für Ratschlag, leider auch nichts :(
Habe aus lauter Verzweiflung sogar ICS drauf, das selbe.
Werde wohl wieder einschicken müssen. Ärgert mich das jetzt :angry:

Gruss
 
Kleiner Zwischenbericht:
Telefon ist heute zurück gekommen, auf dem Reparaturbericht steht:
Fehler: ..., sporadisch ??? wie bitte? in meiner Angabe stand permanent!
Weiter: trotz ausgiebiger Tests konnte Fehler nicht nachvollzogen werden.
Software Update durchgeführt (ICS ist weg, GB ist wieder drauf)
Fehler wie gehabt vorhanden. Bin dem entsprechend etwas sauer, vor allem weil ich den Fehler ganz genau beschrieben hab. Und meine Rufnummer für Rückfragen mit angegeben habe.
Amazon erneut kontaktiert, muss wieder einschicken. Amazon meint: sollte der Fehler bei der zweiten Reparatur nicht behoben worden sein Austausch oder Auszahlung.
 
Warum läßt Du Dich auf eine Reparatur ein. Das Gesetz gibt Dir (nicht Amazon) die Möglcihkeit einer Entscheidung, ein neues Gerät zu verlangen:

§ 439 BGB
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Es müßte natürlich ein Mangel da sein.
 
Das war mir gar nicht bewusst. Ist es ganz sicher? Sonst könnte man ja auch bei einem Defekt am Auto auch gleich ein neues verlangen?
Ich habe in Erinnerung dass der Händler erst zwei Mal die Möglichkeit hat nachzubessern, aber vielleicht verwechsle ich auch was.

Gruß
 
Es ist schon so. Nur beim Werkvertrag kann der Käufer keine neue Sache verlangen, sondern "nur" "Nacherfüllung"

"Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 635 Nacherfüllung verlangen,..."
In § 635 steht dann


(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

Da ist das eben rumgedreht.

Es gilt grundsätzlich noch, daß beim Kauf der Verkäufer die Wahl des Käufers ablehnen darf, wenn sie unverhältnismäßig ist. Das wäre bei dem Telefon der Fall, wenn die Reparatur viel günstiger als die Ersatzliefererung wäre. Deshalb kann man zum Beispiel kein neues Auto verlangen, wenn nur eine Glühbirne nach drei Wochen kaputt gegangen ist. Bei unseren Telefonen ist man alleine bei den heutigen Stundensätzen von Technikern aber sicher schnell dabei, daß eine Reparatur den Wert des Geräts fast erreicht.

Aber das müßte Amazon ja erst einmal geltend machen ... Ich würde es versuchen.
 
  • Danke
Reaktionen: AuchRusskij
Bei der letzten Reparatur scheint nun alles geklappt zu haben.
Fällt mir zumindest (noch) nichts ein.

Diesmal wurde die Hauptplatine getauscht, dem entsprechend neue IMEI erhalten. So gesehen ist nur noch die Hülle alt geblieben, beim letzen mal wurde ja bereits Display getauscht :)

Sony/Amazon oder wer auch immer für die Reparatur aufkommt, wäre billiger weg gekommen wenn ich gleich ein neues bekommen hätte.

Na ja was soll's, hoffe es funzt jetzt alles :)
 
Für die getauschten Teile beginnt die Verjährungsfrist von vorne! Glückwunsch.
 
Oldie56 schrieb:
Für die getauschten Teile beginnt die Verjährungsfrist von vorne! Glückwunsch.

Du meinst wenn die Hauptplatine getauscht wurde beginnt die Gewährleistung von vorn ? Das käme mir dann auch zu Gute!
 

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