C
ckone84
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Hallo,
folgender Sachbestand:
Ich besitze ein Xperia Play welches im März 2012 gekauft wurde. Ich habe den Bootloader über die Sonyseite entsperrt und diverse Kernels und auch Customroms (zuletzt cm10) ausprobiert was immer gut funktioniert hatte. Nun hat mein Handy vor einiger Zeit den Geist aufgegeben, akku wurde extrem warm und es ging nicht mehr an. Nach dem Abkühlen wurde das Handy mit Ladekabel+Akku neu gestartet und es funktionierte, lediglich die Bildschirmhintergrundbeleuchtung sprang nicht mehr an.
Also direkt bei Sony angerufen und ein Garantieformular ausgefüllt und das ganze zum Reparaturservice geschickt (DAT-Repair), weil es ist ja ein Hardwaredefekt. Nach ein paar Wochen wurde das Gerät überprüft und auf Grund von Softwaremodifikation die Reparatur auf Garantie verweigert. Nun kann ich entweder für 174 die Platine wechseln lassen oder es mir kostenpflichtig zurücksenden lassen.
Laut diversen Aussagen (Stichwort Directive 1999/44/CE) die ich gelesen habe liegt nach 6 Monaten die Beweispflicht im Garantie/Gewährleistungszeitraum bei Softwaremodifikationen beim Besitzer/Käufer. Das verstehe ich nun für mich wie folgt:
Ich würde mir jetzt das Handy zurückschicken lassen. Den Bootloader wieder sperren kann ich ja nicht bzw. Sony weiß ja das die Entsperrung erfolgt ist. Aber ich kann ja trotzdem die Original 2.3.4 Rom aufspielen inklusive Kernel. Besteht das Problem weiterhin das die Bildschirmhintergrundbeleuchtung nicht funktioniert kann es kein Problem mit der Software sein und Sony müsste/sollte es auf Gewährleistung reparieren.
Ist mein Gedankengang richtig?Hat das schonmal jemand erfolgreich durchexerziert? Oder Bringt das nichts und ich Zahle am Ende nur unnütz Versandkosten weil sich alle stur stellen und darauf spekulieren das ich für 200 keinen Rechtsstreit anfange?
Danke im Vorraus für eure Meinungen und Antworten.
Grüße
ck
folgender Sachbestand:
Ich besitze ein Xperia Play welches im März 2012 gekauft wurde. Ich habe den Bootloader über die Sonyseite entsperrt und diverse Kernels und auch Customroms (zuletzt cm10) ausprobiert was immer gut funktioniert hatte. Nun hat mein Handy vor einiger Zeit den Geist aufgegeben, akku wurde extrem warm und es ging nicht mehr an. Nach dem Abkühlen wurde das Handy mit Ladekabel+Akku neu gestartet und es funktionierte, lediglich die Bildschirmhintergrundbeleuchtung sprang nicht mehr an.
Also direkt bei Sony angerufen und ein Garantieformular ausgefüllt und das ganze zum Reparaturservice geschickt (DAT-Repair), weil es ist ja ein Hardwaredefekt. Nach ein paar Wochen wurde das Gerät überprüft und auf Grund von Softwaremodifikation die Reparatur auf Garantie verweigert. Nun kann ich entweder für 174 die Platine wechseln lassen oder es mir kostenpflichtig zurücksenden lassen.
Laut diversen Aussagen (Stichwort Directive 1999/44/CE) die ich gelesen habe liegt nach 6 Monaten die Beweispflicht im Garantie/Gewährleistungszeitraum bei Softwaremodifikationen beim Besitzer/Käufer. Das verstehe ich nun für mich wie folgt:
Ich würde mir jetzt das Handy zurückschicken lassen. Den Bootloader wieder sperren kann ich ja nicht bzw. Sony weiß ja das die Entsperrung erfolgt ist. Aber ich kann ja trotzdem die Original 2.3.4 Rom aufspielen inklusive Kernel. Besteht das Problem weiterhin das die Bildschirmhintergrundbeleuchtung nicht funktioniert kann es kein Problem mit der Software sein und Sony müsste/sollte es auf Gewährleistung reparieren.
Ist mein Gedankengang richtig?Hat das schonmal jemand erfolgreich durchexerziert? Oder Bringt das nichts und ich Zahle am Ende nur unnütz Versandkosten weil sich alle stur stellen und darauf spekulieren das ich für 200 keinen Rechtsstreit anfange?
Danke im Vorraus für eure Meinungen und Antworten.
Grüße
ck