Gesetzliche Gewährleistungs- versus privatrechtliche Garantieansprüche

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email.filtering

Gast
@hq79: Die Herstellergarantie gilt in der Regel weltweit, sodass das Problem eher darin besteht, wegen des Eigenimports in die EU keine Gewährleistung zu haben, die ja viel stärker als eine Garantie ist.
 
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email.filtering schrieb:
... keine Gewährleistung zu haben, die ja viel stärker als eine Garantie ist.
Garantie>Gewährleistung = RTFM
 
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Ganz schlauer Kommentar :rolleyes: KniggeKnoppers, der nur zeigt, dass Du keine Ahnung vom Unterschied zwischen einer gesetzlich geregelten Gewährleistung und einer privatrechtlich vereinbarten Garantie hast. Die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung findest Du nämlich ganz sicher nicht im Handbuch (~Manual), sondern in der Judikatur Deines Aufenthaltsstaates.
 
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RFTM war natürlich als Scherz gemeint.

Bitte teile mir mit, weshalb die Gewährleistung "besser" sein soll als die Garantie.

Vielen Dank im Voraus.
 
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Ganz einfach deswegen, weil die Gewährleistung EU-weit gesetzlich verankert und damit einklagbar ist, während eine privatrechtliche Vereinbarung die vom stärkeren Verhandlungspartner aufgesetzt wurde (und das ist der Hersteller) mit Sicherheit stets zu dessen Gunsten abgefasst ist. ;)
 
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email.filtering schrieb:
... mit Sicherheit stets zu dessen Gunsten abgefasst ist. ;)
Mit Sicherheit nicht.

Vielleicht solltest Du Dich informieren?

Stichwort: "Beweislastverteilung bei Gewährleistung und Garantie".
 
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Das Problem mit der Beweisumkehrlast hast Du bei der Gewährleistung aber erst ab dem siebten Monat. Bis dahin muss Du als Konsument de facto gar nichts beweisen! In den ersten sechs Monaten ab Kauf muss Dir Dein EU-interner Verkäufer de facto jeden nicht eindeutig von Dir verursachten Schaden reparieren! Da kann keine Garantie eines Herstellers mithalten. :winki:
 
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email.filtering schrieb:
Da kann keine Garantie eines Herstellers mithalten. :winki:
Und bei einer Garantie habe ich als Kunde immer die Beweislast?
 
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Prinzipiell hängt bei der Garantie alles vom Good-Will des Stärkeren und den zig Vorbehaltskauseln der von diesem diktierten Garantiebestimmungen ab. Denn während Dir bei Streitereien wegen der Gewährleistung durchaus auch halböffentliche Einrichtungen kostenlos zur Seite stehen, bist Du bei der Garantie stets auf Dich alleine angewiesen. Willst Du Dich im Ernstfall wirklich mit einem Riesen wie Sony anlegen, oder doch eher dem verhältnismäßig kleinen Verkäufer des Geräts auf die Finger klopfen (wobei Du eventuell auch noch Schützenhilfe erhältst)?
 
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email.filtering schrieb:
Prinzipiell hängt bei der Garantie alles vom Good-Will des Stärkeren und den zig Vorbehaltskauseln der von diesem diktierten Garantiebestimmungen ab. ....
Nein, außerdem hast Du noch nicht auf die eigentliche Frage geantwortet.

Wer trägt bei einem Garantiefall die Beweislast?
 
Grundsätzlich immer der, der eine Leistung haben will, also Du, der Schwächere! Zwar reicht es oft einfach nur zu sagen dies oder das funktioniert nicht, doch wenn Dir die Garantie verweigert wird, musst Du "begründet / fundiert lästig" werden.

Nur in den ersten sechs Monaten der Gewährleistung reicht es, wenn Du einfach nur "jammerst"! Nur in dieser Zeit muss Dir der Händler beweisen, dass die von ihm verkaufte Ware ohnedies ordnungsgemäß funktioniert und Deine geltend gemachten Ansprüche somit haltlos sind.
 
@email.filtering: Das Meiste von dem was Du geschrieben hast ist falsch.

[url=http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/verbraucherrecht/rechte-des-kaeufers/beweislast.html]Anwaltseiten 24[/url] schrieb:
Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

  • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung.
Es ist nun mal so:

Garantie>Gewährleistung
 
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Der verlinkte Text, insbesondere die darin enthaltene und von Dir zitierte "Kurzfassung", trifft die Pointe nur teilweise bzw. ist eigentlich sogar daneben. Selbstverständlich ist eine Nachbesserungspflicht natürlich nicht genau das selbe wie eine Schadenersatzleistung. Aber in der Praxis läuft das, wenn wir jetzt mal die reinen "Nachbesserungspflichten" im engeren Sinne ausblenden, aufs selbe raus; vor allem bei technischen Geräten.

Ich unternehme daher den grundsätzlich "gefährlichen" Versuch einer Zusammenfassung unter Verwendung von originalen Textpassagen.

Gewährleistung:
Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, Sorge dafür zu tragen, dass die gekaufte Sache frei von Mängeln ist.

Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Sind allerdings sechs Monate nach Kauf abgelaufen, ändert sich die Situation. Denn dann liegt die Beweislast beim Käufer.

Garantie:
Die Garantie ist eine zusätzlich zur Gewährleistungpflicht freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung des Garantiegebers.
Hier habe ich das Wort "Händler" aus dem Originaltext bewusst durch "Garantiegeber" ersetzt, denn ein Händler gibt Dir so gut wie nie eine Garantie, das macht de facto nur der "Hersteller", bisweilen auch der "Generalimporteur". (Das ganze ist analog zur ehemaligen Ratenzahlung beim / an den Händler im Hinblick auf die heute übliche Finanzierung durch Dritte unter Vermittlung / Mitwirkung des Händlers.) Das im verlinkten Text in diesem Zusammenhang verwendete Wort "unbedingt" ist meines Erachtens vollkommen daneben, denn gerade bei der Garantie ist alles "bedingt" und letztendlich in der Auswirkungen den letzten 18 Monaten der gesetzlich geregelten Gewährleistung sehr ähnlich. Wenn das Wort "unbedingt" in so einer Zusammenfassung überhaupt vorkommen darf, dann bestenfalls für die ersten sechs Monate der gesetzliche geregelten Gewährleistung.

Bisher sind wir auch überhaupt noch nie darauf eingegangen, dass eine privatrechtlich vereinbarte Garantie leistungsmäßig eventuell auch über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgehen könnte. Das ist zwar nur äußerst selten der Fall, aber natürlich weder vollkommen unüblich (da gibt's oft große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen), noch verboten.
 
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email.filtering schrieb:
....

Bisher sind wir auch überhaupt noch nie darauf eingegangen, dass eine privatrechtlich vereinbarte Garantie leistungsmäßig eventuell auch über die gesetzlich geregelte Gewährleistung hinausgehen könnte. ....
Das ist doch gerade der Zweck einer Garantie.

Sie soll die gesetzliche Gewährleistung (die man immer "hat") übertreffen,
sonst macht sie doch keinen Sinn.

Deswegen auch:

Garantie>Gewährleistung
 
Nein, der Hauptzweck einer Garantie ist es, den Käufer durch das Unterstreichen der eigenen Überzeugung in die angebotene Qualität *) dazu zu bewegen das Produkt des Garantieanbieters zu erwerben.

*) Das geschieht dann in Form eines als "Garantie" bezeichneten Zuckerls, das umgangssprachlich in einem Gespräch zwischen Händler und Kunden in etwa so abliefe:

Händler: Kauf bei mir mei War'. De is die beste!
Kunde: Ah jeda behaupt'n das sei War' die beste is. Und was mach i dann, wann der Krempel in am halb Jahr hin is? Dann bin i wieda da Anschmiert.
Händler: Na, ka Angst, dann kummst zu mir! I garantier' da, des richt' man da!

Und was von solchen Versprechen in der Praxis zu halten ist, davon können die Kunden mit den nicht funktionierenden USB-Buchsen und den angeblichen Feuchtigkeits(korrosions)schäden ein Lied singen. Gleich um welchen Smartphone-Hersteller es gerade geht.
 
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email.filtering schrieb:
....
*) Das geschieht dann in Form eines als "Garantie" bezeichneten Zuckerls, das umgangssprachlich in einem Gespräch zwischen Händler und Kunden in etwa so abliefe:
....
Die Garantie ist ein selbstständiger Vertrag (Garantievertrag).

Der Händler hat damit nichts zu tun, weil die Garantie in der Regel eine Hersteller-Garantie ist.
Also der Hersteller garantiert die "Qualität" der Ware für 2, 3, 4 oder wie viele Jahre auch immer.
 
Also was ich da mittlerweile über Sony lese und wie sie versuchen Garantiefälle zu umgehen... da stehen mir die Haare zu Berge! Ich habe mein Xperia über Amazon bestellt und bin noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung. Da schicke ich mein Handy doch lieber mit Umweg wieder zu Amazon und die können sich dann mit Sony rumärgern...
 

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