Garantieansprüche trotz nicht im Gerät angezeigter Garantie-Daten?

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@TheBrad
Wie kommst du darauf?
Der Sony Support sagte mir diesbezüglich was anderes.
Und selbst W-support meinte mal, das ein Beleg nicht zwingend notwendig ist.
 
Danny_Wilde schrieb:
Wie kommst du darauf?
Weil es so in den Garantiebedingungen steht und bei meinem eigenen Sony Reparaturen immer auf eine Originalrechnung bestanden wurde. Wenn's tatsächlich auch so funktioniert, fände ich das eher merkwürdig..
 
@TheBrad
Ne ne, ich selber habe mein Gerät ganz normal bei Aldi gekauft... Alles gut...
Es ging mir ja nur prinzipiell um den Beitrag von Daniy wilde oben...
Der meinte dass er das Handy ohne Rechnung bei eBay Kleinanzeigen gebraucht (er schreibt, ein Aldi Angebot) erstanden hatte... Und da hätte er nach der Original Rechnung von Aldi Fragen sollen... Womöglich hätte er sie dann auch bekommen... So gibt es auf jeden Fall Ärger bei Garantie Ansprüchen...
[doublepost=1539882386,1539882175][/doublepost]@Danny_Wilde also wenn ein Beleg tatsächlich nicht zwingend notwendig ist, dann wissen die ganz genau anhand der Seriennummer wann das Gerät in Betrieb genommen wurde.... Definitiv...
Aber nur falls es tatsächlich so sein sollte... Egal ob es in der Software drinsteht oder nicht....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Android Nutzer 76: Da hab ich Dich und @Danny_Wilde doch tatsächlich verwechselt beim Zitieren... sorry :D-old
 
@Android Nutzer 76

Natürlich sehen die genau, wann das Gerät in Betrieb genommen wurde. So viel weiß ich selbst.
Das Datum ist einfach informativ im Gerät hinterlegt.
Auch auf die Idee, nach dem Beleg zu fragen, bin ich tatsächlich gekommen.
Leider war der nicht mehr vorhanden.

Ich weiß jetzt nicht mehr, ob die Dame damals vom Sony Support oder von W-Support war. Ich hatte genau wegen diesem Datum von einem Z3 tablet gefragt. Sie meinte mir könnte nur ein Nachteil bezüglich der Garantiedauer entstehen, falls das Gerät bspw. 2 Monate bevor es verkauft wurde mal eingeschaltet wurde. Ohne Beleg gelte dann das hinterlegte Datum, mit Beleg das Kaufdatum. So wurde es mir gesagt, ob es auch wirklich so stimmt, kann ich nicht sagen.
 
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Na super. Dann hätte ich eines der beiden XZ1 Compact die ich für je 199€ gekauft hab ja doch behalten können. Hab se aber weiterverkauft weil lt. Garantiestatus schon fast 1 Jahr alt. Dachte der Garantiestatus im Gerät wäre der bindende Punkt.

Naja immerhin hab ich knapp 70€ an dem Verkauf der beiden Gerät verdient.

Dann warten wir jetzt mal auf n gutes Angebot am Black Friday.
 
Android Nutzer 76 schrieb:
@TheBrad warum sollte ich die Garantie nicht mitkaufen können?
Garantie Anspruch habe ich wenn mit Rechnung ja sowieso nur beim ursprünglichen Händler oder Hersteller und nicht bei der privat Person....
Ich kann ein defektes Gerät nur dann gegen diese privat Person reklamieren wenn er es als voll funktionsfähig abgibt und es trotzdem beschädigt bei mir ankommt....
Das heißt ja, entweder die privat Person mich beschissen hätte dann haftet er... Wäre ja sonst Betrug... Ansonsten mir Restgarantie immer bitten mit Kassenzettel zu erstehen...
Um es kurz richtig zu stellen:
Garantieansprüche habe ich erstmal gegen den Händler garkeine, außer er gibt mir explizit eine zusätzliche Garantie. In dem Rahmen, der hier Diskutiert wird ist die gegebene Garantie die (freiwillige!) Garantie des Herstellers, also Sony.
Gewährleistung habe ich gegen den Händler - auch gegen Privatpersonen, insofern die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen wird (und auch nicht arglistig Mängel verschwigen werden) - nicht aber gegenüber dem "Vorhändler", falls es Zwischenstationen gibt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung - zumeist - des Herstellers und kann je nach AGB mit verkauft werden, Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Leistung des Händlers und kann nicht weiterveräußert werden.
 
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@Korfox ja richtig, prinzipiell hast ja Recht...
Nur wenn ich ein Handy kaufe, das auch noch Garantie oder Gewährleistung haben müsste, ist es immer ratsam die Originalrechnung mit dem Verkäufer zu erfragen... Denn...
Was ist denn wenn das Gerät nach 6 Monaten Benutzung den Geist aufgibt???
Die Frage ist doch hier mit wem ich mich hier anlege... Mit Privatpersonen ist es immer schwer und im Ernstfall vor Gericht jedenfalls anfangs teuer... Falls es so weit überhaupt kommt,..
Es liegt doch eigendlich auf der Hand was an effektvollsten ist... Also ich hab keinen Bock mich mit Privatpersonen zu streiten ob ich das Handy geschrottet habe oder er dafür aufkommt... Ist doch logisch dass ich mich lieber auf die Garantie oder Gewährung des ursprünglichen Kaufes Berufe (viel weniger Theater)
Und darum ging es ja eigendlich hier... Entweder die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers...
Es ist immer schwierig übel bei eBay Kleinanzeigen irgendwas nach Monaten noch durchzusetzen...
Für mich bedeutet dass eigendlich nur, das ich entweder sehr neue Geräte nur mit Papiere (Rechnung usw.) kaufe.... Bei ältere Geräte kaufe und nach Erhalt sofort teste was damit ist (für sehr kleines Geld) damit später kein Ärger entsteht... Also, ich rechne schon damit das bei alten Geräten irgendwas mit ist... Ergo, kaufe ich alte Geräte nur wenn ich auf Gewährung oder Garantie verzichten kann... Neuere Gebrauchtgeräte kaufe ich mir mit Original Papieren...(wegen Garantie oder Gewährweisung)
[doublepost=1539934659,1539934272][/doublepost]Ich finde es sowieso ziemlich sinnfrei neuere Geräte die noch Garantie haben sollten dann ohne Originalbelege gebraucht privat zu erwerben...
Da kann ich es mir ja gleich Neu besorgen...
Mir Rechnung usw. Mag das anders sein... Je nachdem wieviel ich denn wirklich spare.
 
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@Android Nutzer 76 genau das versuche ich klarzustellen.

Kauf von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung: Keinerlei Gewährleistung bleibt übrig. Die x Monate "Rest-"Gewährleistung durch den ursprünglichen Händler können nicht veräußert werden. Entweder ist der Händler kulant und akzeptiert den Originalbeleg, obwohl du nicht Originalkäufer bist, oder du musst es eh über deinen Privatverkäufer abwickeln lassen und der muss dann mitspielen.
Du sitzt also in den meisten Fällen (Gewährleistung ausgeschlossen oder Händler ist nicht kooperativ) hintenraus im Konflikt mit dem Verkäufer.
Hinsichtlich der Garantie kann der Hersteller in seinen AGB festlegen, wie er das handhaben will und ist auch zu nichts verpflichtet.

Also nochmal deutlich:
Bei Privatverkauf bringt dir ein Originalbeleg (und auch sonstige Originalpapiere) im Zweifelsfalle nichts.
 
Neu für 220 Euro?
Da nehme ich die fehlende Rechnung gerne in Kauf. Ist meiner Meinung nach auch nicht sinnfrei. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden ...
[doublepost=1539939801,1539935167][/doublepost]@Korfox

Ich wüsste jetzt nicht, das ich beim Handykauf schonmal meinen Namen angeben hätte. Zumindest bei Aldi ganz sicher nicht.
Ich würde es im Fall des Falles sowieso direkt zu W-Support schicken.
 
Bei ALDI stimme ich insofern zu, dass ich nicht wüsste, dass ALDI auch einen Online-Shop betreibt. Spätestens bei einer Online-Bestellung ist das für den Händler nahtlos nachvollziehbar. Bei Kreditkartenzahlung oder Debitkartenzahlung kann ich mir auch vorstellen, dass manche Ladengeschäfte sich quer stellen.
Der W-Support widerum hat nichts mit der Händler-Gewährleistung zu tun, sondern dürfte für den Kunden eher wieder die SONY-Garantie betreffen (auch andersrum kann es natürlich sein, dass das Gerät beim W-Support landet, wenn du beim Händler die Gewährleistung und der dann bei SONY seine Ansprüche geltend macht).

Ich will hier eigentlich keine riesige Diskussion über ein Thema führen, das hier nichtmal wirklich hin gehört. Die Themen Garantie und Gewährleistung werden halt oft vermischt und sind auch juristisch nicht so übermäßig einfach, wie es oft dargestellt oder verstanden wird (wobei auch ich kein Jurist bin!).

@220€: Naja. Für 250€ ist das Gerät recht regelmäßig neu beim Händler mit Händlergewährleistung und Rechnung zu kaufen... 30€, um im Falle einer Situation, die man eh nicht will/erwartet, die Option einer ungünstigen Rechtslage zu vermeiden.
 
@Korfox gut OK... Habe ich gerade im Netz auch so nachgelesen... Hatte es erst anders gedacht... Aber genau wegen solchen Problemen im allgemeinen würde ich nie gebraucht Artikel die noch Garantie haben kaufen... (Nur in Sonderfällen) da ich mir dass Theater dann sparen kann falls irgendwas damit ist... Gebraucht Geräte bei einem Händler der offiziell Gewährleistung oder Garantie (für generalüberholte Geräte z.b.) sind da eventuell noch OK...
 
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@Korfox
Als die Aldi Aktion lief, kostete das Gerät dort 349,- Euro, was damals definitiv das günstigste Angebot war.

Auch jetzt konnte ich auf die Schnelle kein Angebot für 250 Euro finden.
Es wird jetzt zu sehr OT, daher sollten wir das Ganze dabei belassen. Es ging hier um abfragen des Garantiestatus, alles andere ist unwichtig hier.
 
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Liebe Leute,

da sich dieser Thread schleichend etwas vom eigentlichen Topic entfernt hat, wir ihn aber nicht in der Mitte trennen wollten, habe ich den Titel etwas angepasst und ihn hier zu Sony Allgemein verschoben. Ich hoffe, das passt so für alle Beteiligten :smile:
 
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Ich möchte als alter Sony Fuchs hier auch mal meinen Senf dazugeben, da ich in den letzten 15-20 sicherlich an die 100 Sony bzw. Sony Ericsson hatte und einiges richtig stellen möchte, da ich schon öfters ein Xperia wegen Garantiefällen einschicken musste und über genügend Erfahrungen mit dem Sony Support verfüge.

Zwischen Gewährleistung- und Garantieansprüchen muss man ganz klar unterscheiden. Gewährleistungsansprüche hat man NUR gegen den Verkäufer, niemals gegenüber Sony Mobile selbst, einzige Ausnahme ist wenn man sich entschließt das Xperia über den hauseigenen Shop von Sony Mobile Deutschland zu kaufen.

Das heisst nun folgendes, kauft man z.B. ein flammneues Xperia von privat über Ebay Kleinanzeigen, Kalaydo, Quoka und Co., ist es was die Gewährleistungsansprüche angeht absolut unerheblich, ob der Erstbesitzer also in dem Fall der Privatverkäufer, einem die ursprüngliche Rechnung die er z.B. vom Media Markt, Saturn, O2, Vodafone, Telekom oder was auch immer hat, mitgibt oder nicht!
Wieso, ganz einfach, Gewährleistungsansprüche vom ursprünglichen Shop sind niemals auf den neuen Käufer übertragbar, man kann nur hoffen, das der Händler auf Kulanz mitspielt, bzw. man kontaktiert den privaten weiterverkäufer von dem man es gekauft hat und bittet Ihn das er das Handy in seinem Namen für einen einschickt, das klappt dann auf jeden Fall .
Fraglich ist dabei ob der Verkäufer sich den ganzen Stress überhaupt antun will, zeitlich dürfte das ganze eh noch länger als sonst dauern von daher, ist in den meisten Fällen davon abzuraten.

Garantieansprüche hat man im Gegensatz zur Gewährleistung immer gegenüber Sony Mobile Deutschland selbst und diese Garantie ist in jedem Fall auf den neuen Käufer übertragbar.
Dabei spielt es für Sony absolut keine Rolle, ob ein ursprünglicher Kaufbeleg vorhanden ist oder nicht, solange das Gerät innerhalb der 24 Monate eingeschickt wird.
3 Vorteile haben eine Rechnung dann doch bei Garantieansprüchen und die sind folgende :

1. Bei einer Originalen Rechnung gilt der Tag der auf der Rechnung steht als Garantieanfang.
Das ist z. B. von Vorteil gegenüber einem privaten Neukauf ohne Rechnung, da es ja durchaus sein kann, das jemand ein Handy bei z.B. Ebay Kleinanzeigen als neu und unbenutzt verkauft, was es auch tatsächlich ist, er es aber über Monate versucht zu verkaufen und es bis dato nicht losgeworden ist. Da die Garantieuhr aber schon am ticken ist, verliert man den einen oder anderen Monat, der 24 monatigen Herstellergarantie und man kann es ohne Rechnung schlecht einsehen, wieviel Monate Garantie man tatsächlich noch übrig hat.

2. Mir ist ein einziger Fall bekannt, wo W-Support (die reparieren die Geräte im Namen von Sony) bei Garantianfragen tatsächlich nach der ursprünglichen Rechnung oder zumindest einem Verkaufsnachweis vom ursprünglichen Verkäufer fragen, und zwar wenn "Android Device Protection" aktiviert ist.
Das wäre z.B. der Fall wenn das Xperia schonmal in der Vergangenheit mit einem Google Konto als das eigene verknüpft wurde. Ein wieder in Betrieb nehmen bzw. einrichten ist dann nur mit dem ursprünglichen Konto möglich und über die Daten kann man logischerweise nicht verfügen.

3. Falls das Handy vom ursprünglichen Käufer (ohne Rechnung weiß man ja eigentlich sowieso nie wer der 1.Besitzer war) bei Sony oder der Polizei als gestohlen gemeldet wurde, ist eine Rechnung oder Ankaufsrechnung logischerweise ebenfalls immer ratsam.
In solchen Fällen wird das Handy von W-Support auch umgehend einbehalten bis die Besitzfrage überhaupt geklärt ist.

Bei allen anderen Sachen ist was Garantieansprüche gegenüber Sony angeht, KEIN Kaufbeleg notwendig, da ist Sony verdammt kulant.
 
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