Was kann der Betreiber eines W-Lans alles “mitlesen“?

  • 26 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Ob die Macher von Opera da irgendwas auslesen können, wird ihr wurscht sein. Eigentlich hat sie eine ganz einfache Frage gestellt. Kann sie mit einem Browser, der ein eingebautes VPN hat, surfen, ohne dass ihr Arbeitgeber weiß, was sie da angesurft hat. Nicht mehr und nicht weniger. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Lilifee
@sundilsan Wo steht was von Arbeitgeber? Ich habe mich nicht auf den Eingangspost bezogen.

Lilifee schrieb:
@Rosa Elefant (ich weiß nicht wie man hier korrekt zitiert): du schreibst Ein VPN, das nur in einem Browser funktioniert, ist kein VPN“ ... Verzeih mir die dumme Frage, ich bin halt einfach nur ziemlich unbedarfte Anwenderin... Bedeutet das, dass dann auch sämtliche Aktivitäten, die über einen Browser laufen, der VPN beinhaltet, trotzdem auslesbar sind?
 
Hier noch mal der Startpost, dann brauch man nicht blättern😎

Lilifee schrieb:
Hallo,

die Frage steht schon in der Überschrift: was kann der Betreiber/Eigentümer eines W-Lan Netzes (z.b. Arbeitgeber) alles mitlesen oder tracken, was mit einem Handy, das in dieses W-Lan eingeloggt war, gemacht oder angesurft wurde?

Es geht nicht um etwas illegales, die Frage ist nur, ob konkret ausgelesen werden kann, welche Seiten angesurft wurden, oder ob nur festegestellt werden kann, dass/wieviel Traffic angefallen ist.

Danke schon mal!



@Lilifee : ist es denn vom AG vorgesehen, dass das WLAN auch privat genutzt wird?
 
Bitteschön:

Lilifee schrieb:
Mir geht es mehr um das W-Lan auf der Arbeit... der Arbeitgeber muss ja nicht unbedingt sehen, auf welchen Seiten ich mich (mit meinem privaten Handy) bewege
Der Arbeitgeber soll nicht wissen, auf welchen Seiten sie surft. Ende. :)
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Lilifee schrieb:
Daher frage ich noch mal konkret nach: ein Browser, der ein VPN beinhaltet, taugt nichts, sondern ist nur Augenwischerei?
Und das ist die Frage, die sie beantwortet haben möchte. Reicht ein Browser mit VPN damit sie surft, ohne dass der Arbeitgeber das nachschauen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Lilifee
Observer schrieb:
@Lilifee : ist es denn vom AG vorgesehen, dass das WLAN auch privat genutzt wird?

Sagen wir es mal so: das allgemeine Klima ist derzeit so, dass man sich möglichst nicht angreifbar machen möchte, z.b. Durch Handykonsum. Wenn der AG nicht nachvollziehen kann, welche Seiten angesurft wurden, könnte man argumentieren, dass über den Browser YouTube oder ähnliches zur musikalischen Berieselung lief
 
Übersetzen wir das Ganze mal: Internetnutzung ist für Firmenzwecke auch mit dem privaten Gerät erlaubt.
 

Ähnliche Themen

Rookie19
Antworten
29
Aufrufe
891
maik005
maik005
J
Antworten
17
Aufrufe
568
KurtKnaller
K
Zurück
Oben Unten