Gesetzgeber baut Hürden für Balkonkraftwerke ab: Mehr Leistung, weniger Bürokratie

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say_hello

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Gesetzgeber baut Hürden für Balkonkraftwerke ab: Mehr Leistung, weniger Bürokratie

moin liebe Community,

also man kann ja nicht 24/7 immer nur an Handys, Notebooks oder Webserver, oder auch Tablets denken und darüber schreiben -manchmal gibts einfach auch noch andere Themen. So wie heute: Die Bundesregierung will jetzt die Hindernisse für Balkonkraftwerke abbauen: Mehr Leistung, weniger Bürokratie. Das ist ein interessanter Ansatz. Und ja - als Fan von PV auf allen Dächern - vom Gartenhaus über die Scheune - einfach überall - denke ich - dass bis dato diese Balkonkraftwerke für mich nicht interessant waren - Die Regierung will nun hier einige Erleichterungen schaffen.

Worum es geht: Solaranlagen an Balkonen und möglichst allen Dächern sind neuerdings in aller Munde - jeder redet darüber. Aber - für bestimmte Anlagen, da sind die bürokratischen Hürden bislang noch z.T. immens hoch. Jetzt macht sich die Bundesregierung daran, hier etwas zu ändern: Sie will es einfacher machen, zum Beispiel auch Balkonkraftwerke zu betreiben und hat eine Reihe von Einzelmaßnahmen hier in einem Referentenentwurf festgehalten.

Hintergrund; Balkonkraftwerke, das sind quasi Mini-Solaranlagen - die sogar noch auf dem Balkon, einsetzbar sind.

In einem ganz neuen neuen Referentenentwurf ist also nun geplant, diese Balkon-Solar-kraftwerke rechtlich anders zu stellen - gewissermaßen Hürden abzubauen und so auch Vergünstigungen u. Erleichterungen zukommen zu lassen.

a. zum einen will der Gesetzgeber festhalten, dass zukünftig ein Schuko-Stecker genügen soll.
b. Darüber hinaus sollen die Mini-Solaranlagen so einfach wie möglich gemeldet werden können; Hier geht es also um Bürokratie-Abbau. Im Moment ists so dass hier mehr bürokratischer Aufwand notwendig ist - also z.B. eine Anmeldung bei sowohl der sogenannten Bundesnetzagentur als darüber hinaus auch noch beim regionalen Stromnetzbetreiber notwendig ist.
c. Das meines Erachtens beste ist, dass die Leistungsgrenze von den aktuellen 600 Watt auf zukünftig insgesamt 800 Watt ausgebaut wird.

mehr Infos u. Quellen:

- der Referentenentwurf: Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen

- der Spiegel-Artikel: Nun sollen die Mini-Kraftwerke unkomplizierter ans Netz gehen können.
15.08.2023, 16.27 Uhr Solarenergie: Bundesregierung will Hindernisse für Balkonkraftwerke abbauen

Wie seht ihr das denn!? Was haltet ihr von dem neuen Gesetzesvorhaben - dem Referentenentwurf der morgen diskutiert werden soll
 
Ein ziemlich großer Teil derzeitiger Balkonkraftwerke sollen völlig bürokratieabgebaut betrieben werden, also unangemeldet.
Und was ist mit den rückwärtslaufenden Zählern? Will Habeck solche tolerieren?
 
  • Danke
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Danke Lee51 für deinen Beitrag.

Ein ziemlich großer Teil derzeitiger Balkonkraftwerke sollen völlig bürokratieabgebaut betrieben werden, also unangemeldet.
Und was ist mit den rückwärtslaufenden Zählern? Will Habeck solche tolerieren?

Danke - für das Einbringen deiner Erfahrungen. VG
 
Das Problem einer Genehmigung durch einen WEG-Beschluss besteht trotz Novellierung weiterhin.

Der Verband der Immobilienverwalter hat eine Handlungsempfehlung für Balkonkraftwerke herausgegeben. An diese klammern sich die Verwalter.

Wenn ich z.B. heute plane ein Balkonkraftwerk aufzubauen, muss ich sämtliche Punkte der Handlungsempfehlung abarbeiten, das Ergebnis der Hausverwaltung vorlegen, um einen Abstimmungs/Beschlusspunkt in der nächsten WEG-Versammlung zu erhalten.
Dort wird dann über das vorgelegte Konzept entschieden.

Sollte hier eine Zustimmung erfolgen, vergeht bis zur Umsetzung und Aufbau der Mini PV-Anlage in der Regel eine Zeitspanne bis zu einem Jahr.

Ich bin Befürworter solcher Anlagen, jedoch schreckt mich dieser Umstand doch sehr von einer Eingabe bei einer Hausverwaltung zur Vorlage bei der WEG-Versammlung ab.

Für eine Einzelabstimmung in einer virtuellen oder hybrid WEG-Versammlung, wird diese mangels Wichtigkeit nicht einberufen.

Aus Kostengründen (Server-, Softwarenutzung, Gebühren...) wurden zudem in vielen WEG auf eine Anmeldung für die virtuellen/hybrid WEG-Versammlung verzichtet.
 
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