
eugene82
Stamm-User
- 149
Die gesetzliche Gewährleistung dürfte aber auch nur 6 Monate lang behilflich sein.
Im Zuge der Beweislastumkehr wird kaum ein Käufer in der Lage sein, zu beweisen,
daß der "Fehler" bereits vom Kaufzeitpunkt an vorhanden war.
Im Zuge der Beweislastumkehr wird kaum ein Käufer in der Lage sein, zu beweisen,
daß der "Fehler" bereits vom Kaufzeitpunkt an vorhanden war.