ollborg
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Wenn das Thema wirklich noch mehr Leute bewegt als meine Wenigkeit werde ich in den kommenden Tagen gerne aus XDA und anderen Foren zusammentragen was hier abgezogen wird von Samsung.
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ollborg schrieb:Ein interessanter Aspekt ist da vieleicht noch die rechtliche Lage, die hier jemand angesprochen hat. Darf Samsung ein gekauftes Produkt im Nachhinein einfach derart verändern, dass es nicht mehr dem Wunsch des Käufers entspricht?
frank_m schrieb:Wofür genau braucht ihr also die "Lösung"?
Quelle...Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde was laut Carlo Piana und Matija uklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern...
Ob was kaputt gegangen ist, interessiert im Fall der Garantie aber nicht. Wenn du falschen Sprit auf dein Auto tankst, dann greift die Garantie auch nicht mehr, obwohl der Tankrüssel in deine Tanköffnung passte.hanspampel schrieb:Muss ja nicht unbedingt vom Flashen/Rooten was kaputt gegangen sein.
Welche Leistung verweigern sie dir durch Knox, die dir zusteht? Du hast kein Anrecht auf eine Garantieleistung! Das sollte man noch mal ganz klar herausstellen.hanspampel schrieb:So kann Samsung einfach auf sein Recht beharren und einem die Leistung verweigern.
Das ist hier offtopic, und dazu gibt es recht klare Aussagen hier im Forum. Es gibt keinen Zweifel, dass die Gewährleistung nach rooten und flashen erhalten bleibt. Aber gerade deshalb bleibt man dabei als Kunde auf den Kosten sitzen, da ein Gericht entschieden hat, dass die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nicht mehr greift, wenn man sein Gerät unsachgemäß behandelt hat. Was sachgemäß ist, beschreibt der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung, und rooten gehört nicht dazu. Das Urteil wurde übrigens für ein iPhone mit Jailbrake gefällt, bei dem die Garantie von Apple nicht anerkannt wurde und der Verkäufer das Gerät wegen des Jailbrakes ebenfalls nicht auf seine Kosten ersetzen wollte. Das Gericht gab dem Verkäufer insofern recht, dass die Beweislastumkehr nicht mehr galt und der Käufer beweisen musste, dass der Schaden nicht auf den Jailbrake zurückzuführen war. Das war natürlich unmöglich, und ähnlich wird es allen gerooteten Android Smartphones auch ergehen.Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt.