tobbis
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Würde ich in deinem Fall wahrscheinlich auch.
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Ich persönlich würde mich auf Telefonate überhaupt nicht mehr einlassen. Die legen nach dem Gespräch auf und denken sich l.m.a.A.sway2388 schrieb:@MvBoe Ich gehe am Montag nochmal den Mitarbeitern in Schwalbach telefonisch gehörig auf den Keks. Plan B: Über Care reparieren, Fold verkaufen und Samsung den Rücken kehren.
smartandroid schrieb:Gibt es eigentlich einen bekannten Fall bei dem ein gebrochenes Faltdisplay auf Garantie getauscht wurde?
Das ist so aber glücklicherweise juristisch nicht ganz richtig. Ganz im Gegenteil, der Schaden muss eben gerade nicht innerhalb der ersten 7 Tage auftreten und geltend gemacht werden. Es ist ja gerade die Krux der Gewährleistung, dass innerhalb des ersten Jahres die von Anfang an bestehende Fehlerhaftigkeit des Gerätes unterstellt werden kann und der Händler oder Hersteller (wenn man direkt bei ihm gekauft hat) beweisen muss, dass dem nicht so ist (das und nur das ist die Beweislastumkehr).Dr.No schrieb:So ärgerlich so etwas ist, ist es verständlich das Samsung so reagiert. Ein Schaden im Rahmen der Gewährleistung ist es nicht. Zwar gilt im ersten Jahr die Beweislast seitens Händler, aber wie Samsung schreibt: Hätte der Schaden bereits seit an Beginn vorgelegen, hätte dieser innerhalb 7 Tagen gemeldet werden müssen. Da der Schaden aber erst während der Benutzung aufgetreten ist, ist es halt keine Gewährleistung. Und seitens freiwilliger Hersteller-Garantie ist solch ein Schaden nicht abgedeckt. Was man sich fragen kann: wurde das Gerät evtl. zu weit geöffnet und sind deshalb die Risse im Knick entstanden, und daraus dann die weiteren Risse im Display.
Sollte solche Ereignisse sich häufen könnte man auch ein Konstruktions- oder Materialfehler annehmen.
Und eine Garantie-Leistung ist immer freiwillig
Selbstverständlich gibt es derartige Erfahrungsberichte! Und zwar nicht nur einen. Der letzte im 3er Forum (es gab auch andere) war hier Ist ein Defekt des Innendisplays beim Galaxy Z Fold3 ein Einzelfall?smartandroid schrieb:Gibt es eigentlich einen bekannten Fall bei dem ein gebrochenes Faltdisplay auf Garantie getauscht wurde?
Oder lehnt Samsung Displayreparaturen bei den Folds grundsätzlich mit diesen absurden, nicht nachvollziehbaren Ausreden ab?
Du hast leider die Rechtsnatur der Gewährleistung nur unzureichend eruiert und die der Beweislastumkehr schon gar nicht. Google doch einfach mal nach "Sachmangelhaftung und Keimtheorie*" wenn du es mir nicht glauben willst. Eins darfst du mir aber doch glauben: ich weiß wovon in schreibe. Mehr sage ich dazu nicht.Dr.No schrieb:@TimoBeil Vlt. habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Wäre dieser Schaden seit Anfang an vorhanden gewesen, hätte man bei Erhalt reklamieren müssen. Somit hilft auch nicht die Gewährleistung, da man als Käufer nicht sagen kann, der Fehler wäre seit Anfang vorhanden gewesen und nicht erst währens der Nutzung aufgetreten. Damit kommt niemand durch.