Garantieansprüche gegen Samsung wegen Displayschadens des Fold4

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Würde ich in deinem Fall wahrscheinlich auch.
 
Das ganze ist doch sehr suspekt. Wenn der Sachbearbeiter in Schwalbach nur schon durch eine kurze Sichtprüfung einem Garantieantrag nicht zustimmt, muss es einen triftigen Grund geben. Ich hätte jedenfalls vor Ort eine Begründung eingefordert.
 
sway2388 schrieb:
@MvBoe Ich gehe am Montag nochmal den Mitarbeitern in Schwalbach telefonisch gehörig auf den Keks. Plan B: Über Care reparieren, Fold verkaufen und Samsung den Rücken kehren.
Ich persönlich würde mich auf Telefonate überhaupt nicht mehr einlassen. Die legen nach dem Gespräch auf und denken sich l.m.a.A.
Förmlich, sachlich und schriftlich, wahrscheinlich nicht mal per Mail, die Gewährleistung unter Nennung der einschlägigen Paragraphen einfordern und deutlich machen, dass andernfalls der Rechtsweg beschritten wird. So wie es sich hier darstellt, liegt kein Ausschlussgrund vor. Nach nur 3-4 Monaten darf bei normalem (bestimmungsgemäßem) Gebrauch nichts kaputt gehen. Auch nicht bei Verwendung in kalter Umgebung - sofern es diesbezüglich keinen Warnhinweis in der Betriebsanleitung gibt (welche ich selbstverständlich auch noch nicht eingehend studiert habe 😇)
 
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Kleines Update: Die Kommunikation per Mail mit dem Kundenservice (voc@samsung.com) ist mehr oder weniger aussichtslos. Ich berief mich in meiner Mail ganz konkret auf die gesetzliche Gewährleistung unter Angabe der entsprechenden Paragraphen und dennoch wird nicht darauf eingegangen. Konkrete Antwort: "der Schaden sei kein Garantiefall".

Die Telefonate hingegen sind deutlich erfolgreicher. Ich rief Anfang letzter Woche in Schwalbach an und stritt mich mit 3 Leuten nacheinander. Bis zur vierten und entscheidenden Person völlige Inkompentenz am Telefon. Kannte keiner den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Ich kann nun in den CSP in Schwalbach mein Fold kostenfrei reparieren lassen.

Absolute Hartnäckigkeit und rauer Ton zahlt sich eben aus. Mittlerweile streite ich mich einfach nur aus Prinzip gerne mit diesem Verein.
 
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Update zum Update: Nach telefonischer Zusage einer kostenfreien Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung bekam ich eine erneute Mail von Samsung:
Unbenannt-1.png
Ich bin fertig mit diesem Unternehmen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

C96-SWTW-MMSP-PPML
C96-SWYX-N2TB-YH3B
C96-SWYB-2LLP-PLT5


Hier sind 3x 10% Gutscheine für den Samsung Store, die ich im Rahmen meiner Korrespondenz mit Samsung erhalten habe. Gütlig für "mobile Produkte" Ich werde sie definitiv nicht brauchen. Viel Spaß und viel Erfolg
 
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So kann man jedenfalls erfolgreich seine Kunden vergraulen, immerhin waren sie ja so nett dir einen Rabatt für ein neues Smartphone zu gewähren.... tut mir leid, doch gerade von einem Unternehmen wie Samsung erwarte ich anderes, vor allem bei einem Gerät wie dem Fold.
 
Gibt es eigentlich einen bekannten Fall bei dem ein gebrochenes Faltdisplay auf Garantie getauscht wurde?
Oder lehnt Samsung Displayreparaturen bei den Folds grundsätzlich mit diesen absurden, nicht nachvollziehbaren Ausreden ab?
 
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Das bestätigt mich in meinem Entschluss, das Fold 4 wieder zu verkaufen, bevor ich das gleiche Schicksal erfahre.
Will wahrscheinlich bloss keiner haben, ohne Care+.

Erstmal muss ich meins reparieren lassen. Es öffnet sich ja nicht mehr vollständig.
Das erste Mal, dass ich ein Fold habe/hatte und das 1. Mal, dass es Probleme gibt.

Sollte es tatsächlich so sein, dass sich mein Fold wegen Staubeinschluss nach nur 4 Monaten nicht mehr öffnen lässt, ist es einfach kein Produkt für den Alltag und kein "Daily Driver".
 
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smartandroid schrieb:
Gibt es eigentlich einen bekannten Fall bei dem ein gebrochenes Faltdisplay auf Garantie getauscht wurde?

Wird eigentlich ein normales Display bei einem "normalen" Samsung Handy (oder einem anderen Hersteller) bei einem Displaybruch auf Garantie getauscht?
 
Hier liegt wohl der Hund begraben.
Samsung setzt einfach das Faltdisplay mit einem normalen Glasdisplay gleich und geht davon aus, dass hier ein Bruch nur durch Gewalteinwirkung zustande kommt.
Dass das ständige Falten eines biegbaren Displays irgendwann zur Materialermüdung führt, fällt verständlicherweise bei einem normalen Display als Faktor raus.

Auf mein Anschreiben hatte Samsung hierzu geantwortet:
"Wir behandeln Foldables in der Garantieleistung wie alle anderen Geräte auch."

Somit ignoriert Samsung die Besonderheit der Faltdisplays und nimmt sich mit dieser Haltung aus der Verantwortung.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bisher keinen einzigen Fall gibt in dem Samsung einen Displaybruch entlang des Falzes als Garantieleistung ohne abgeschlossenes Care+ repariert hat.
 
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Ich argumentiere mal aus Sicht von Samsung (das ist nicht meine eigene Meinung!):

Es sind tausende von Folds im internen Testeinsatz und unter normalen Umständen kommt es offenbar niemals vor, dass das Display durch den vorgesehen Gebrauch (also auf- und zuklappen) kaputt geht. Wenn nun doch ein Defekt vorliegt, muss ein äußerer Einfluss stattgefunden haben, irgendeine Form der Gewalteinwirkung. Das ist nicht von der Garantie abgedeckt. Der Kunde hat selbst einen Fehler gemacht und versucht nun Samsung dieses Problem in die Schuhe zu schieben. Die werden dann unkorrekterweise als Sündenbock dargestellt obwohl ein unsachgemäßer Gebrauch nicht deren Problem ist.

Perspektivenwechsel Ende.

Zurück zu meiner Meinung...
Wir wissen nicht, wo und die was Problem entstanden ist. Ich denke Samsung sollte sich bei jeglichen Problemen in diese Richtung kulanter zeigen und schauen, dass es stabiler wird, damit sowas nicht mehr passiert. Super ärgerlich ist es vor allem wenn wirklich gar nichts vorgefallen ist, was diesen Defekt verursacht haben könnte.
 
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So ärgerlich so etwas ist, ist es verständlich das Samsung so reagiert. Ein Schaden im Rahmen der Gewährleistung ist es nicht. Zwar gilt im ersten Jahr die Beweislast seitens Händler, aber wie Samsung schreibt: Hätte der Schaden bereits seit an Beginn vorgelegen, hätte dieser innerhalb 7 Tagen gemeldet werden müssen. Da der Schaden aber erst während der Benutzung aufgetreten ist, ist es halt keine Gewährleistung. Und seitens freiwilliger Hersteller-Garantie ist solch ein Schaden nicht abgedeckt. Was man sich fragen kann: wurde das Gerät evtl. zu weit geöffnet und sind deshalb die Risse im Knick entstanden, und daraus dann die weiteren Risse im Display.

Sollte solche Ereignisse sich häufen könnte man auch ein Konstruktions- oder Materialfehler annehmen.

Und eine Garantie-Leistung ist immer freiwillig
 
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Ich gehe noch immer davon aus, dass in manchen Fällen durchaus Materialfehler für den Riss verantwortlich sein können. Wenn ein Gerät wirklich pfleglich behandelt wurde, dann darf nach einem halben Jahr normaler Nutzung so etwas nicht passieren. Das die Garantie da freiwillig ist, ist die eine Seite, die andere Seite ist die Kundenbindung: Wenn jemand schon 1800€ für ein solches Gerät bezahlt und dann von Samsung den Mittelfinger gezeigt bekommt, der wird sich beim nächsten Kauf bei einem anderen Hersteller umschauen.
Mal zum Vergleich: Bei den ersten beiden Fold gab es noch einen Premiumservice, durch den Probleme mit dem Gerät gesondert behandelt wurden.

Für mich persönlich ist jedenfalls klar, sollte ich davon betroffen sein, dann wird dies womöglich mein letztes Samsung gewesen sein. Ich habe zwar Care+, so das ich dort notfalls die 150€ für eine Reparatur auf den Tisch lege, doch es kann ja auch nicht sein, dass man hier nun jedes Jahr unter anderem mit dem neuesten Fold liebäugelt, weil man 1. ein frisches Display und 2. wieder ein Jahr Care+ bekommt. Auf Reddit habe ich jedenfalls letzten Herbst desöfteren betroffene Fold 3 gesehen, welche quasi gerade frisch aus dem Care+ abgelaufen sind und die Kunden alles zahlen durften. Die Leute waren entsprechend begeistert. Mein Note 10+ hatte ich ja über zwei Jahre lang und hätte es, wenn das Fold 3 nicht gewesen wäre, auch bedenkenlos noch länger eingesetzt. Hier muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich ein Fold nach jetzigem Stand wohl nur mit mulmigen Gefühl über mehrere Jahre nutzen wollen würde.
 
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Ich bin erstmal raus. Schreibe gerade mit meinem neuen S23 Ultra.
Back to the roots. Vielleicht in ein paar Jahren wieder.
 
Dr.No schrieb:
So ärgerlich so etwas ist, ist es verständlich das Samsung so reagiert. Ein Schaden im Rahmen der Gewährleistung ist es nicht. Zwar gilt im ersten Jahr die Beweislast seitens Händler, aber wie Samsung schreibt: Hätte der Schaden bereits seit an Beginn vorgelegen, hätte dieser innerhalb 7 Tagen gemeldet werden müssen. Da der Schaden aber erst während der Benutzung aufgetreten ist, ist es halt keine Gewährleistung. Und seitens freiwilliger Hersteller-Garantie ist solch ein Schaden nicht abgedeckt. Was man sich fragen kann: wurde das Gerät evtl. zu weit geöffnet und sind deshalb die Risse im Knick entstanden, und daraus dann die weiteren Risse im Display.

Sollte solche Ereignisse sich häufen könnte man auch ein Konstruktions- oder Materialfehler annehmen.

Und eine Garantie-Leistung ist immer freiwillig
Das ist so aber glücklicherweise juristisch nicht ganz richtig. Ganz im Gegenteil, der Schaden muss eben gerade nicht innerhalb der ersten 7 Tage auftreten und geltend gemacht werden. Es ist ja gerade die Krux der Gewährleistung, dass innerhalb des ersten Jahres die von Anfang an bestehende Fehlerhaftigkeit des Gerätes unterstellt werden kann und der Händler oder Hersteller (wenn man direkt bei ihm gekauft hat) beweisen muss, dass dem nicht so ist (das und nur das ist die Beweislastumkehr).
Wäre es so wie dargestellt, dass man unmittelbar nach dem Erwerb (z.B. innerhalb von 7 Tagen) tätig werden müsste, würde das die 2-jährige Gewährleistung und im speziellen die Beweislastumkehr ad absurdum führen. Die Gewährleistung würde sich dann über läppische 7 Tage erstrecken und einen Beweis müsste der Händler auch nicht erbringen...

Das, was Samsung da geschrieben hat, ist mit Verlaub Gewäsch und hat mit einem von Samsung (oder dem Händler) zu erbringenden Beweis absolut nichts zu tun und blendet wahrscheinlich ganz bewusst die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung i.V.m. der sog. Keimtheorie völlig aus.
 
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Genau so, notfalls muss man sein Recht leider per Anwalt/Gutachter durchsetzten.
 
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@TimoBeil Vlt. habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Wäre dieser Schaden seit Anfang an vorhanden gewesen, hätte man bei Erhalt reklamieren müssen. Somit hilft auch nicht die Gewährleistung, da man als Käufer nicht sagen kann, der Fehler wäre seit Anfang vorhanden gewesen und nicht erst währens der Nutzung aufgetreten. Damit kommt niemand durch.
 
smartandroid schrieb:
Gibt es eigentlich einen bekannten Fall bei dem ein gebrochenes Faltdisplay auf Garantie getauscht wurde?
Oder lehnt Samsung Displayreparaturen bei den Folds grundsätzlich mit diesen absurden, nicht nachvollziehbaren Ausreden ab?
Selbstverständlich gibt es derartige Erfahrungsberichte! Und zwar nicht nur einen. Der letzte im 3er Forum (es gab auch andere) war hier Ist ein Defekt des Innendisplays beim Galaxy Z Fold3 ein Einzelfall?
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Dr.No schrieb:
@TimoBeil Vlt. habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Wäre dieser Schaden seit Anfang an vorhanden gewesen, hätte man bei Erhalt reklamieren müssen. Somit hilft auch nicht die Gewährleistung, da man als Käufer nicht sagen kann, der Fehler wäre seit Anfang vorhanden gewesen und nicht erst währens der Nutzung aufgetreten. Damit kommt niemand durch.
Du hast leider die Rechtsnatur der Gewährleistung nur unzureichend eruiert und die der Beweislastumkehr schon gar nicht. Google doch einfach mal nach "Sachmangelhaftung und Keimtheorie*" wenn du es mir nicht glauben willst. Eins darfst du mir aber doch glauben: ich weiß wovon in schreibe. Mehr sage ich dazu nicht.
*beim Faltdisplay würde ich einen im Keim von Anfang an vorliegenden Schwachpunkt (Sachmangel), ggf. durch Produktionsfehler (z.B. verspannter Einbau, siehe auch "manche knarzen, knistern, oder knacken beim Falten, manche nicht), nicht von vornherein ausschließen.
Für Suchfaule: 😉
 

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Sollte mir dies bei meinem Fold in den ersten 12 Monaten passieren werde ich alle Rechtsmittel ausschöpfen. Rechtsschutz sei Dank.
Es gibt nicht umsonst die bestehende Gesetzeslage. Ich denke wenn man da weiter bohrt kommt man auch ohne rechtliche Streiterei zu seinem Recht.
 
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Vielleicht kann jemand eine Umfrage einrichten (mit Update Möglichkeit)...wer von den Käufern folgende Probleme mit dem Display hat: keine....knacken....Schaden am Display ohne Bruch....mit Bruch usw. Währe doch interessant mal ein Gefühl dafür zu bekommen...auch wie sich das dann ggf. verändert.
 

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