Garantieansprüche gegen Samsung wegen Displayschadens des Fold4

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@bbfh einen direkten Sturzzähler nicht aber einen Beschleunigungssensor. Damit lassen sich positive (Fall) und negative (Aufprall) Beschleunigungen aufzeichnen.
 
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Sensor hin oder her...
Das ist doch irgendwie lächerlich!
Wie will Samsung bei einer evtl. Klage nachweisen, ob dieser von einem Sensor aufgezeichneten Fall tatsächlich den Schaden am Display verursacht hat, vor allem wenn das Gerät ansonsten makellos ist?
Gibt es denn tatsächlich solche Fälle?
Wenn bei mir der Fall eintreten sollte, dass sich Samsung der Garantie aus diesen fadenscheinigen Gründen entziehen will, wäre es definitiv mein letztes Samsung Foldable und wahrscheinlich auch mein letztes Samsung device!
 
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sportspirit schrieb:
@bbfh einen direkten Sturzzähler nicht aber einen Beschleunigungssensor. Damit lassen sich positive (Fall) und negative (Aufprall) Beschleunigungen aufzeichnen.

Klar, aber wird das auch tatsächlich aufgezeichnet? Für immer? Wie lange? ...
 
@A6er wenn der Airbag am Auto ausgelöst hat, kann das Auto nicht makellos sein.😉
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@bbfh es ist wie bei einem Fehlerprotokoll. Wenn ein bestimmtes Ereignis oder Grenzwert eintrifft wird es aufgezeichnet und gespeichert bis es gelöscht wird.
 
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Never ever käme Samsung damit vor Gericht durch. Sie müssen die Kausalität nachweisen, dass der Sturz lt. Sensor auch tatsächlich den Schaden verursacht hat. Wie soll das gehen?
Ich kann es kaum abwarten, einen Prozess zu führen 😜
 
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@A6er der Hersteller muß in D nichts nachweisen, der Kunde schon. Andererseits wer will wegen ein paar Euronen großartig Prozeß führen. Da ist der Gutachter viel zu teuer. Bestenfalls geht es vor den Schieds, da zählt aber die Stellungnahme der Service Werkstatt mehr. Allein schon wegen der Kompetenz.
 
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sportspirit schrieb:
@bbfh es ist wie bei einem Fehlerprotokoll. Wenn ein bestimmtes Ereignis oder Grenzwert eintrifft wird es aufgezeichnet und gespeichert bis es gelöscht wird.

Ist das irgendwo protokolliert oder sind das Vermutungen? Habe davon bewusst noch nie irgendwo etwas gelesen und finde das sehr interessant.
 
@bbfh Fehlerprotokolle laufen mittlerweile schon in vielen Geräten, ist nichts ungewöhnliches. An deinem PC kannst du es live in der Computerverwaltung/System mitverfolgen. Fachbücher gibt es reichlich (Elektonik, Software und Fehleranalyse).
Sorry, gehört nicht hierher.
 
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@sportspirit Dann drehen wir es um und gehen bzgl. Gewährleistung zum Händler. Da ist die Beweislast erstmal umgekehrt.
Ich würde mit einer Rechtsschutzversicherung und einem RA das Teil an eine Materialprüfungsanstalt schicken.
Ja, soweit würde ich gehen. Die 150 EUR Selbstbehalt wäre mir es wert 😄
 
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Immer mal vorausgesetzt, das Gerät ist bis auf den Displayschaden einwandfrei, würde ich definitiv rechtlichen Beistand aufsuchen.
Verbraucherzentrale oder gleich RA. Eine Rechtsschutzbversicherung ist da natürlich von Vorteil.
Zu überlegen ist nur, ob du über die Gewährleistung an deinen Händler herantritts oder bei Samsung die Garantie einforderst.
 
Das gleiche Gezeter hatten wir doch vor ein paar Jahren auch, als die Hersteller anfingen Feuchtesensoren in den Geräten zu platzieren. Viele Kunden schworen Stein auf Bein, dass sie niemals nie nicht das Gerät Nässe ausgesetzt hätten. Dennoch hatte der Sensor zu hohe Feuchtigkeit registriert und damit war Garantie und Gewährleistung Makulatur. Es wurde sogar gestritten, dass die registrierte Feuchtigkeit lediglich durch heftiges Schwitzen ins Gerät eingedrungen sein könnte. Das spielt aber keine Rolle, das Gerät war schlicht nicht "bestimmungsgemäß benutzt worden" und dafür kann kein Hersteller etwas.

Apropos Rechtschutzvericherung: diese muss erstmal einem zu eröffnenden Verfahren zustimmen, was zumindest einer gewissen Erfolgsaussicht bedarf. Daran kann in solchen Fällen gezweifelt werden.

Wenn ich mir das Gros der Geräte meiner Mitmenschen so ansehe, beobachte ich, dass eben sehr häufig nicht die gebotene Sorgfalt oder Vorsicht walten gelassen wird. Unsere Hightech Phones sind nun mal keine robusten Handwerkszeuge...
 
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Unbequeme aber wahre Worte. Und schließe mich da nicht aus. Ich bin zwar vorsichtig aber mein Handy ist gebrauchsgegenstand. Ich hoffe, dass schwere Fehler die Ausnahme bleiben. 🤞🏻
 
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Gegen Samsung wegen der Garantie vorzugehen birgt auf jeden Fall ein größeres Prozessrisiko, da die Garantie ja eine freiwillige Herstellerleistung zu dessen eigenen Bedingungen ist.
Die gesetzliche Gewährleistung stellt den Verbraucher im 1. Jahr durch die Beweislastumkehr zu seinen Gunsten deutlich besser. Natürlich muss der Händler dafür greifbar sein.
Eine realistische Chance sehe ich daher nur gegen den Händler.
 
Und was wenn ich das Gerät direkt bei Samsung gekauft habe? Dann ist Samsung doch auch der Händler...
 
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In diesem Fall muss selbstverständlich auch Samsung die geltende Rechtslage hinsichtlich Gewährleistung beachten. Für den Käufer sind Ansprüche aus Gewährleistung leichter juristisch greif- und durchsetzbar. Hier jedoch drehen wir uns im Kreis, denn im Falle eines Log in einem Fehlerspeicher wird man schwerlich einen Gutachter finden, der die Funktionalität dieser Sensoren per se anzweifelt. Und bezahlen will einen solchen Gutachter wohl auch keine der beiden Parteien. Der Aufwand steht einfach in keinem Verhältnis zum erreichbaren Vergleich. Ein Urteil wird es meiner Einschätzung nach eher nicht geben. Was das hinsichtlich der entstandenen Kosten bedeutet muss ich sicher nicht ausführen.
Deshalb meine unmaßgebliche Empfehlung: die Foldables (genau wie andere Smartphones) sicher im Griff haben und nicht fallen lassen (ich weiß, ist eh klar) und: bei Kälte draußen nicht aufklappen. Dann passiert nach menschlichem Ermessen auch jahrelang nix. Unter Beachtung dieser schlichten Maßnahmen war mein Fold 2 als daily driver nach gut 2 Jahren noch immer in bestem Zustand.
 
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@tobbis Nein, bei mir wurde das Gerät im CSP Schwalbach nur kurz äußerlich betrachtet und dann an den Kundenservice verwiesen. Ich hänge noch weitere Fotos meines Folds an, damit man erkennen kann, dass hiermit "keine Nägel in die Wand geschlagen wurden". Genau dieser Zustand lag im CSP vor und exakt diese Bilder bekam auch der Samsung Kundenservice zu sehen. Die Anwort Samsungs hatte ich bereits gepostet.

Edit: Ich habe das Gerät bei Release auf der Samsung Webseite gekauft.
 

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Das ist in der Tat verstörend, denn äußerlich wirkt das Gerät neuwertig (bis auf das Display natürlich).

Ich hatte aufgrund der Aussage von Samsung, die du in #57 gepostet hattest:

"Auch eine Reparatur, die ursprünglich der freiwilligen Herstellergarantie unterliegt, kann durch den aktuellen Zustand des Gerätes nicht mehr in Anspruch genommen werden, da unsere Werkstatt die vollumfängliche Funktionstüchtigkeit gewährleisten muss."

einen "aktuell schlechten Zustand" vermutet.
Was will Samsung damit sagen? Deren Aussage muss ja sogar dahingehend interpretiert werden, dass selbst durch eine Reparatur die "vollumfängliche Funktionstüchtigkeit" nicht wiederhergestellt werden kann....
 
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Da von Samsung bezogen: Samsung = Händler. Daher die gesetzliche Gewährleistung verlangen, notfalls Anwalt, Gutachter, Gericht.
Oder nervenschonender: Eigenbehalt von Care+ zahlen und dort abwickeln.
 
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Die Aussagen von Samsung in Bezug auf den aktuellen Zustand des Gerätes ist mir auch ein Rätsel und das müssten die mir mal genauer erläutern.
 
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@MvBoe Ich gehe am Montag nochmal den Mitarbeitern in Schwalbach telefonisch gehörig auf den Keks. Plan B: Über Care reparieren, Fold verkaufen und Samsung den Rücken kehren.
 
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