Wer kauft sich das Samsung Galaxy Z Flip6?

Ja ich beobachte auch..und beim passenden angebot was nicht soweit weg ist, werde ich wohl zuschlagen. Hab zeit mich drängt ja niemand
 
Bei mir in der Gegend verkauft einer sein Flip6 in crafted Black mit 512 Gb. Angefangen hat er glaub bei um die 1250,- und inzwischen ist er bei 900,-

Stellt jeden Tag das Handy neu ein und geht mit dem Preis runter.
 
siikay schrieb:
Ok, danke.
Hatte nur im Vorfeld gelesen, dass es evtl zu Schwierigkeiten kommen könnte, wenn derjenige der den Vertrag abgeschlossen hat, Zahlungsunfähig wird.

siikay schrieb:
Bei Geräten aus einer Vertragsverlängerung bin ich mir irgendwie unsicher bzgl Besitz/Eigentumsrechte und eventueller Garantie.......?
Ich habe seit dem Galaxy S10 bis zum S22U und danach das Flip 5 jedes Jahr das aktuelle Gerät bei Kleinanzeigen gekauft und 2x einen Garantiefall. Einmal war das Mikrofon kaputt und beim S22U wurde der Stift nicht erkannt. Das wurde beides ohne Probleme über die Garantie behoben.
 
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emjay99 schrieb:
Die Herstellergarantie bleibt an das Gerät gebunden und somit bestehen. Alles was zwischen Verkäufer und Käufer diesbezüglich vereinbart wurde, ist demnach hinfällig. Zu dem anderen Thema bezüglich des Kaufs aus einer Vertragsverlängerung habe ich diesen interessanten Artikel gefunden: Smartphone-Weiterverkauf .. Eigentümer unklar Ich denke, das Risiko des Käufers bei einem solchen Kauf ist damit sehr gering, etwas falsch zu machen.
es gibt auch Herstellergarantien, die sich z.B. nur auf den Erstkäufer beziehen ( z.B. bei Panasonic war/ist? das der Fall)
Da die Herstelleragarantie freiwillig ist, kann der Hersteller, die auch an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Die 2 jährige Gewährleistung ggü dem Händer ist wohl auch nicht übertragbar.
 
@casimero dann poste doch bitte mal einen einzigen Handyhersteller, der die Garantie nicht an das Gerät knüpft, sondern an andere Bedingungen. Samsung und um die geht es hier, macht das jedenfalls nicht. Weiter hatte ich bereits erwähnt, daß Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer hinfällig sind, wenn das Gerät weiter verkauft wird.
Meine Güte, warum muß man denn alles so unglaublich kompliziert machen und ständig Probleme suchen, wo keine sind. @depetti73 kauf das Gerät bei ebay, wie es tausend andere auch täglich tun und lass Dich nicht verrückt machen.
 
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Ich kann mich nicht entscheiden...hab das Flip 5 das ganze Jahr über und bin eigentlich sehr zufrieden..
Aber mich würde die neue Kamera reizen..ist die wirklich soo viel besser als die vom 5er? Akku auch stärker? Ich komme mit dem 5 gut über den Tag, bzw meistens 3-4 h DoT..
Lohnt sich der Aufpreis ? Ahhh warum kann Samsung nicht alle 2 Jahre Handys rausbringen😜
 
@emjay99 sehr toller Tipp. Soll @depetti73 bei eBay das von ihn erwähnte Angebot für 779€. Zu dem Verkäufer gibt es bereits hier einen Thread.

Wie man an den Bewertungen dann sehen kann, kann dann die Lieferung bis zu 1 Monat dauern, weil der Händler Geräte verkauft die er gar nicht hat und man dann irgendwann irgendwas geschickt bekommt was gerade reingekommen ist. Das kann am Ende eine andere Farbe sein.

Was aber noch besser ist, dass der Händler Geräte verschickt die gar nicht für unseren Markt vorgesehen sind, sondern für Hongkong bestimmt sind. Abgesehen von möglichen Unterschieden in Funktion und Software hat das Gerät bei uns gar keine Hersteller Garantie seitens Samsung.

Ganz toller Tipp.

Deswegen kann man nur schmunzeln, wenn jemand bei Kleinanzeigen anfängt zu feilschen und irgendwelche eBay Inserate als Argument bringt.

Na dann viel Spaß beim kaufen bei eBay. Nach ewiger Wartezeit bekommt man statt grünen Flip in deutscher Version ein pinkes Flip in chinesischer Version ohne Hersteller Garantie.
 
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@JohnyV Nennung des Händlers / Threads wäre hilfreich. Danke.
 
So, ich habe mir nun gestern ein Gerät über ebay Kleinanzeigen gekauft. Verlief problemlos, Handy (incl Case) war nicht aus einer Vertragsverlängerung und der Verkäufer hatte schon einen vorbereiteten Kaufvertrag zur Hand.

🙂
 
@JohnyV sorry, aber jetzt verdrehst Du hier alles. Der von Dir genannte Händler schreibt all seine Bedingungen in die Artikelbeschreibung. Darum ging es in meinen Ausführungen und in der Diskussion zuvor aber nicht, sondern darum, ob man grundsätzlich Geräte aus Vertragsverlängerungen kaufen kann. Wer sich auf solche dubiosen Händler einlässt ist es selber schuld, wenn es anschließend Probleme gibt.
Nie habe ich in meinem Beiträgen zum Kauf aus solchen Quellen geraten.
Soviel zum Thema " Toller Tipp "
Bleib bitte bei den Tatsachen und erfinde nicht irgendwelche Zusammenhänge, die nicht existieren.
 
@emjay99 nein, der Händler schreibt eben nicht all diese Dinge in seinen Bedingungen. Deshalb wird er auch negativ dafür bewertet. Du kannst sogar bei den negativen Bewertungen die original Anzeige ansehen und nachvollziehen, dass er zurecht negativ bewertet wurde.

emjay99 schrieb:
@depetti73 kauf das Gerät bei ebay, wie es tausend andere auch täglich tun und lass Dich nicht verrückt machen.

Nein? Du hast also nicht geraten bei eBay zu kaufen 🤔? Du hast dich schon selbst in deinen Aussagen verrannt. Du hast persönlich dazu animiert bei eBay zu kaufen nachdem er das Angebot eben von diesem Händler für 779 erwähnt hat.

emjay99 schrieb:
@JohnyV Darum ging es in meinen Ausführungen und in der Diskussion zuvor aber nicht, sondern darum, ob man grundsätzlich Geräte aus Vertragsverlängerungen kaufen kann.

Auch hier hast du einfach pauschale Falsch Behauptungen gemacht, nachdem er zurecht angezweifelt hat ob der Verkäufer eines Gerätes aus Vertragsverlängerung der Eigentümer ist und damit berechtigt ist das Gerät weiter zu veräußern.

emjay99 schrieb:
Wenn Du das Gerät kaufst, gehört es Dir. Das ist überhaupt kein Problem. Garantie gibt es über amsung anhand der IMEI Nummer. Da ist das Gerät registriert. Man braucht sich da keine Sorgen zu machen.

Er hat berechtigte Falten die du mit zwei Mal relativierst und Falschbehauptungen als Fakt darstellst.
 
@JohnyV ok, ich merke schon, Du willst bewusst oder kannst nicht verstehen. Macht ja nix.
 
@emjay99
emjay99 schrieb:
@casimero dann poste doch bitte mal einen einzigen Handyhersteller, der die Garantie nicht an das Gerät knüpft, sondern an andere Bedingungen. Samsung und um die geht es hier, macht das jedenfalls nicht. Weiter hatte ich bereits erwähnt, daß Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer hinfällig sind, wenn das Gerät weiter verkauft wird.
Meine Güte, warum muß man denn alles so unglaublich kompliziert machen und ständig Probleme suchen, wo keine sind. @depetti73 kauf das Gerät bei ebay, wie es tausend andere auch täglich tun und lass Dich nicht verrückt machen.
das war jetzt auch ein eher allgemeiner Hinweis, daß Herstellergarantien nicht immer nur mit dem Gerät verknüpft sind (Beispiel hatte ich mit Panasonic aus eigener Erfahrung angeführt), auch muß man schauen/nachfragen, aus welchen Ländern das Gerät bzw. die Rechnung stammt. Andere Länder (Bsp. GB etc. haben andere Garantiezeiten). Hatte ich auch schon mit einer Kamera die ursprünglich bei Amazon Frankreich gekauft wurde, die im ggs. zu Deutschland nur 1 Jahr Garantie hatte und abgelehnt wurde.
 
Ein Gerät das nicht vollständig bezahlt ist, meist aus Vertragsverlängerung, darf so nicht weiter verkauft werden.
Man ist nur der „Besitzer“ nicht aber der „Eigentümer“ und das ist der entscheidende Unterschied.
Probleme könnten auftauchen wenn der vorherige „Besitzer“ seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, sprich er zahlt den Vertrag nicht mehr.
Bei KK einfach einen Kaufvertrag machen in dem das Eigentum bestätigt wird und es keine Rechte dritter gibt.

Meist kräht da kein Hahn nach, aber rechtlich muss man darauf hinweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HD2 User

so einfach ist das nicht und auch mit den Vertragsarten im BGB nicht wirklich 1, 2, 3 mal schnell zu erklären.
Grundsätzlich besteht ja bei den möglichen Vertragsarten eine Haftung (aus Verstoß gegen den Vertrag) nicht gegen die Sache sondern gegen den Vertragspartner der die Sache erhalten hat (Sache = nicht rechtsfähig, weil nie geboren).
Dem “Anderen“ steht es natürlich frei einen Eigentumsvorbehalt in den Kaufvertrag zu implementiere, mir persönlich ist tatsächlich aus aktuellen Vertragsverlängerungsverträgen so ein Vorgehen nicht bekannt, lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren!
Zumal es Apple, Samsung usw. ziemlich egal sein wird was ein Provider, Netzanbieter oder wer auch immer tun (und lassen oder dulden) wird, um einen Kunden an sich zu binden.
Die “Sache“ wird dann allenfalls zur Bemessung herangezogen, also Randnotiz quasi.
Alles gut, ich persönlich kenne aus meinem bescheidenem Umfeld und aus deren Umfeld niemanden dem jemals eine Garantieleistung verwehrt wurde, weil er ein Smartphone oder ein Spielekonsole aus einer Vertragsverlängerung zur Inanspruchnahme eben dieser Leistung eingeschickt hat.
 
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@emjay99 hab mein Flip 6 Vertrag über o2 ( Aktion) abgeschlossen und da steht ganz dick
Dass Handy gehört der Telefonica (o2) so lange der Vertrag läuft
 
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@Boz33
dann hast du nur den Vertrag zur Vertragsverlängerung bekommen und keine Rechnung und keinen Kaufvertrag!
Mehr schreibe ich dazu nicht weil es schlicht und ergreifend nicht zielführend ist.
Das Smartphone ist eine “Sache“ und wenn DU eben dieses Smartphone weiterreichst in welcher vertraglichen Form auch immer, dann musst DU dafür gerade stehen nicht die Sache!
Dem Käufer dieses Smartphones sowie dem Hersteller oder dessen Service kann und wird es also ziemlich egal sein was du da mit o2 treibst, die sind schließlich kein Inkassounternehmen.
So long
habt einen schönen Tag.

Mein damaliges Galaxy S22 war auch aus ebay und hatte einen Garantiefall, dieser Samsung Service wollte nur eine Rechnung sehen und fragte nach ob die Empfängerdaten noch korrekt sind……..nein weil aus ebay. Die wollten dann nur meine Daten bzw. Lieferanschrift haben und fertig.

Mit meinen letzten 4 ebay Smartphones hatte ich dann mehr Glück und viiiiel Geld gespart.
Habt Spaß und genießt das Wetter

edit:
Mit etwas Glück kommt meine Flip6 heute hier an!
Löst mein Flip5 ab.
Will auf jeden Fall ein paar Vergleichsfotos machen, also von der Falte, 179 Grad Winkel, Banane und was es im Bezug auf Samsung alles so für Fachausdrücke gibt :1f602:
 
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@Jance Armstrong die Garantie ist die eine Sache. Die Besitzverhältnisse eine andere Sache. Zahlt der Herr morgen nicht seine O² Rechnung, will der Anbieter das Gerät zurück, lässt es orten und dann wird dir das Ding weggenommen. So übertrieben gesagt. Der Verkäufer ist einfach nicht befugt dir das Gerät zu verkaufen. Du kannst auch kein Auto mieten und es an deinen Nachbarn verkaufen.
 
@Jance Armstrong bin im Moment in der Arbeit, werde dir aber heute noch ein Foto schicken bzw diese hier Posten
 

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