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mickk
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Was mich an der Funktion abschreckt ist der Umstand, dass man dafür die Einwilligung in "personalisierte Dienste" erteilen soll, die auch die Analyse des Nutzungsverhaltens für Werbezwecke enthält.
Nicht dass ich annehmen würde, mein Nutzungsverhalten würde von Samsung etc nicht auch ohne meine Einwilligung analysiert - aber legalisieren werde ich das ganz sicher nicht. Abgesehen von erheblichen Zweifeln an der rechtlichen Wirksamkeit wegen EG 32 S. 4 und 5 DSGVO.
Nicht dass ich annehmen würde, mein Nutzungsverhalten würde von Samsung etc nicht auch ohne meine Einwilligung analysiert - aber legalisieren werde ich das ganz sicher nicht. Abgesehen von erheblichen Zweifeln an der rechtlichen Wirksamkeit wegen EG 32 S. 4 und 5 DSGVO.
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hagex
- Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex