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kriscross
Enthusiast
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FvA schrieb:Die 15%wurden nicht akzeptiert bei mir.
Ich habe eine GW5 LTE getradet, da musste ich die IMEI angeben. Vielleicht hast du eine ohne LTE?bastel.78 schrieb:Gerade bestellt, konnte nicht anders. Das Design gefällt mir besser als bei der 5pro. Habe die Classic in Black mit 47mm, bin mit 180€ davongekommen. Beim Trade In brauchte man gar keine Seriennummer angeben, ist das richtig so?
Bei Teqcycle/Foxway steht in den Bedingungen, dass man explizit kein Zubehör mitsenden muss. Ich habe damals bei der GW4 aber das Ladepad mit dazugepackt, weil das der GW5 anders war. Ich vermute mal, dass das der GW5 und der GW6 aber das gleiche sein wird (habe noch nicht in den Specs nachgeschaut) daher werde ich dieses mal das Ladepad der GW5 behalten, und nur die GW5 mit dem original Armband (was bei mir sogar unbenutzt ist) zurückschicken. In den Bedingungen steht, dass man nicht mal die OVP nutzen muss, hauptsache die Uhr kommt in funktionalem Zustand an. In einer anderen Passage steht, dass wenn das Display kaputt ist, muss man das Zubehör mitschicken??? Das habe ich zwar nicht verstanden, aber in dem Satz darauf, steht direkt, dass der Trade-In dennoch nicht abgelehnt wird, wenn es nicht mitgeschickt wird... besoffen, wer solche Texte schreibt... oder ich war noch nicht ganz wach beim Lesen... aber Uhren mit Displayschaden werden ja eh nicht angenommen, daher gilt nur der obere Absatz 2.3.1 nehme ich an.Autis schrieb:Wird sich zeigen, wenn du die Unterlagen von Foxway bekommst. Früher musste man kein Zubehör zurücksenden
2.3.1 Smartphones, Tablets oder Smartwatches gemäß der am Ende dieser Servicebedingungen beigefügten Tabellen mit Geräten ohne Displaybruch, (i) die sich noch anschalten und aufladen lassen, (ii) deren Touchscreen funktionstüchtig und insbesondere nicht gebrochen ist und keine Risse aufzeigt, (iii) die keinen Net- oder SIM-Lock und (iv) keine Aktivierungssperre (z. B. Samsung-, Google- und/oder iOS-Sperre; weitere Informationen zum Entfernen der Aktivierungssperre unter samsung.com/de/offer/trade-in/faq/fragen-zumversand/) aufweisen sowie (v) auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurden (die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen). Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer müssen nicht mit eingeschickt werden.
2.3.3 Smartwatches mit einem beschädigten Display gelten nicht als teilnahmeberechtigte Altgeräte. Dazu gehören insbesondere Smartwatches mit (i) einem gebrochenen Display oder Displayrissen sowie (ii) auf dem Display sichtbaren Linien, Streifen oder eingebrannten Symbolen. Sofern vorhanden, müssen bei der Einsendung von Smartwatches durch die teilnehmende Person ein passendes Ladegerät sowie das Armband beigelegt werden, wobei eine NichtEinsendung nicht zu einer Ablehnung des Altgeräts führt.