agarius
Dauer-User
- 1.216
@handyprayer Habe 2 Fragen an Dich:
Welche E-Mail-Adresse hast Du verwendet? Konntest Du die Seriennummer angeben?
Bei mir:
26.8.22 Registrierung W5PRO_LTE
15.9.22 Ablehnung wegen falschen Shop "sonstige" statt Samsung Online
15.9.22 Neu-Registrierung hier jetzt mit Samsung Online-Shop. Sofortige (nichtssagende Bestätigung).
Nichts mehr.
6x Anruf bei 06196-7755512 ("wir geben es an den Fachbereich weiter")
4x Spectos "Dein direkter Draht" Spectos mit Ergebis 4x Closed mit Textbaustein "wird in der Regel nach 45 Tagen ausgezahlt"
Nun sind 46 Tage rum.
Ich möchte mich nun auf den Artikel 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung "Recht auf Datenrichtigkeit und transparente und richtige Verarbeitung" beziehen {Art. 5 der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) in dem der Verkäufer dem Käufer die Richtigkeit der Daten und die Richtigkeit der Verarbeitung zusichern muss}.
Bevor ich den Datenschutzbeauftragten der Samsung DE.Europe bemühe (dataprotection.seg@samsung.com) wäre eine gezielte E-Mail noch sinnvoll.
@Big_Balls Ich habe auch das Recht, die Uhr nach 45 Tagen zu verkaufen laut ABG (Haltepflicht). Wenn die Prüfung so lange dauert und dann die 45 Tage beginnen, deckt sich das nicht mit dem Vertrag. Angenommen, ich verkaufe die Uhr und die wollen nun auf einmal bei einer LTE die Seriennummer. Die kann ich nur auf der Uhr abfragen. Und wenn ich die nicht mehr habe ??
Welche E-Mail-Adresse hast Du verwendet? Konntest Du die Seriennummer angeben?
Bei mir:
26.8.22 Registrierung W5PRO_LTE
15.9.22 Ablehnung wegen falschen Shop "sonstige" statt Samsung Online
15.9.22 Neu-Registrierung hier jetzt mit Samsung Online-Shop. Sofortige (nichtssagende Bestätigung).
Nichts mehr.
6x Anruf bei 06196-7755512 ("wir geben es an den Fachbereich weiter")
4x Spectos "Dein direkter Draht" Spectos mit Ergebis 4x Closed mit Textbaustein "wird in der Regel nach 45 Tagen ausgezahlt"
Nun sind 46 Tage rum.
Ich möchte mich nun auf den Artikel 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung "Recht auf Datenrichtigkeit und transparente und richtige Verarbeitung" beziehen {Art. 5 der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) in dem der Verkäufer dem Käufer die Richtigkeit der Daten und die Richtigkeit der Verarbeitung zusichern muss}.
Bevor ich den Datenschutzbeauftragten der Samsung DE.Europe bemühe (dataprotection.seg@samsung.com) wäre eine gezielte E-Mail noch sinnvoll.
Beiträge automatisch zusammengeführt:
@Big_Balls Ich habe auch das Recht, die Uhr nach 45 Tagen zu verkaufen laut ABG (Haltepflicht). Wenn die Prüfung so lange dauert und dann die 45 Tage beginnen, deckt sich das nicht mit dem Vertrag. Angenommen, ich verkaufe die Uhr und die wollen nun auf einmal bei einer LTE die Seriennummer. Die kann ich nur auf der Uhr abfragen. Und wenn ich die nicht mehr habe ??
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