Galaxy Watch5 keine Streckenaufzeichnung

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@onlinfuchs
Ich kann als Schweizer nur für die Schweiz sprechen... und hier MUSS (per Gesetz) der Verkäufer 2 Jahre Garantie geben für seine verkauften Elektronik-Produkte. D.h. wenn ich bei Mediamarkt die Uhr gekauft habe, muss er diese entgegen nehmen und dem Garantievertrag nachgehen. Am Ende muss das Produkt voll funktionsfähig sein, egal wie (selbst Repariert, extern durch 3te, via Samsung, oder neues identisches Ersatz-Produkt). Als eine Option kann er es Samsung zuschicken.
Ist das in Deutschland oder Österreich (woher kommst du?) nicht so?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Justice
Wie beschrieben, in Deutschland gibt's die gesetzliche Gewährleistung (Sachmangelhaftung) für ALLE Verkäufer.
Und es gibt Hersteller, welche eine Garantie (freiwillig) anbieten.
Unter anderem auch Samsung.
Da dieses Forum ein deutsches ist, kann ich für Schweizer jetzt nicht sprechen, sorry.
 
@onlinfuchs
Bei uns heisst das alles "Garantie(-Gewährleistung)".
Also geht das nicht funktionierende GNSS unter Sachmangelhaftung, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Justice
Generell erstmal ja. Laut Gesetz.
Ansonsten wie ich erklärt habe.
Beim Verkäufer selber über die gesetzliche Gewährleistung, über Samsung dann deren Garantie.
Muss man je nach Vorteilhaftigkeit selbst entscheiden.
Kommt ja auch auf die Zeit seit dem Kauf an.
Unter einem Jahr würde ich persönlich eher den Verkäufer "belästigen".
Kommt ja auch auf die eventuell vorhandenen Erfahrungen, auch mit dem Verkäufer an.
Und / oder ob ein Samsung-Center vielleicht sogar in meiner Nähe ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@onlinfuchs Ist das in Deutschland wirklich alles so schwammig oder verkomplizierst du hier alles nur unötig? (Dies hilft den Leuten hier überhaupt nicht)

Ist der GNSS-Sensor, der defekt zu sein scheint, ein Sachmangelhaftungsfall? Ja oder nein? Wenn nein, wieso nicht (bin gespannt)?
Wenn ja, zurück zum Verkäufer, der muss per Gesetz das Produkt wieder in Gang bringen... Ja oder nein? Wenn nein, wieso nicht (bin wieder gespannt)?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Justice
Erstens: wer die Gesetzeslage in Deutschland kennt, für den ist da nix schwammig.
Und zweitens hab ich die Gesetze nicht gemacht, sondern diese nur (auch dir mehrfach) erläutert.
Und drittens, falls du jetzt trotzdem immer noch auf irgendwas gespannt bist, google, da kann man alles nachlesen.
 
Justice schrieb:
@onlinfuchs Ist das in Deutschland wirklich alles so schwammig oder verkomplizierst du hier alles nur unötig? (Dies hilft den Leuten hier überhaupt nicht)

Ist der GNSS-Sensor, der defekt zu sein scheint, ein Sachmangelhaftungsfall? Ja oder nein? Wenn nein, wieso nicht (bin gespannt)?
Wenn ja, zurück zum Verkäufer, der muss per Gesetz das Produkt wieder in Gang bringen... Ja oder nein? Wenn nein, wieso nicht (bin wieder gespannt)?

Ne. Das ist nicht schwammig.

In Deutschland gibt es die Sachmängelhaftung. Auch Gewährleistung genannt. Die gibt es überall in der EU. Wird in den EU-Staaten aber unterschiedlich ausgelebt. Ist im Grundsatz aber überall gleich.
Da es sich hier aber um ein Deutsches Forum handelt können wir dir nur sagen wie es in Deutschland funktioniert. An deinem Avatar erkennt man ja auch nicht das Du aus der Schweiz kommst.

In Deutschland hast Du die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. In der Zeit hat der Verkäufer für die Ware gerade zu stehen. Also ähnlich wie bei eurer gesetzlichen Garantie. Besonderheit bei uns ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr.

Garantien sind in Deutschland nicht vorgeschrieben. Garantien sind in Deutschland immer freiwillig, können an Bedingungen geknüpft und zeitlich kürzer als die Gewährleistung sein und werden in der Regel meistens vom Hersteller gegeben.

Ein Sonderfall ist es wenn Du z.B dein Gerät direkt vom Hersteller kaufst. Da tritt der Hersteller dann auch als Händler auf und muß zusätzlich zu seiner freiwilligen Garantie auch die gesetzliche Gewährleistung geben.

Du als Käufer kannst Dir am Ende aussuchen was für dich einfacher zu händeln ist. Egal ob beim Händler gekauft oder beim Hersteller. Ich persönlich würde im ersten Jahr immer über den Verkäufer gehen. Also die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Weil wie gesagt. Die Garantien sind in Deutschland freiwillig. Da kann sich ein Hersteller drum rum reden. Bei der Gewährleistung nicht.
 
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Danke Blade Runner, langsam ergibt sich ein Bild.
Blade Runner schrieb:
In Deutschland hast Du die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. In der Zeit hat der Verkäufer für die Ware gerade zu stehen. Also ähnlich wie bei eurer gesetzlichen Garantie. Besonderheit bei uns ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr.
Aber ein defekter GPS-Sensor ist doch ganz klar ein Geräteproblem und kein Missbrauch vom Käufer, oder? Ist klar wenn die mech. Drehlünette verklemmt wenn man immer mit Sand, Zement oder Kleber arbeitet... 😅

Klarer Fall oder nicht?

@onlinfuchs aber D.h. es ist weniger als ein Jahr, sprich, definitv wie ich sagte zurück zum Verkäufer... oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist in dem speziellen Fall aber eh Egal. Die Watch 5 ist ja noch kein Jahr auf dem Markt :)
Bei solchen Fehlern wie interne defekte bei der äußere Einflüsse ausgeschlossen werden können gibt es auch im 2. Jahr bei vielen Händlern keine Probleme mit der Reklamation. Und wenn der Händler Probleme macht und der Hersteller aber 2 Jahre Garantie gibt würde ich das direkt mit dem Hersteller klären. Ich weiß nicht wie lange Samsung Garantie auf seine Uhren gibt.

Bei der Uhr kann man denke ich von einem defekten Sensor ausgehen. Also ein Sachmangel. Hier wäre mein erster Ansprechpartner der Händler. Ich kann aber auch, muß aber nicht, direkt auf den Hersteller zugehen und Garantie einreichen.
 
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@Blade Runner
Ich danke dir.
Ich hatte jetzt nicht sooo die Lust, es nochmals und nochmals zu erläutern / zu beschreiben 😁

Vor allem, weil ich hier ja alles "... nur noch unnötig verkompliziere ..."
 
Zuletzt bearbeitet:
@onlinfuchs aber du hast es ja unnötig verkompliziert
Meine Aussage war korrekt, mit der Rückgabe an die Verkaufsstelle (auch in Deutschland/EU).

Und du hast mich dann irgendwie korriegieren wollen mit Inhalten, der in diesem Fall hier überhaupt nicht relevant ist. Das hilft niemandem weiter.
Ein Daumen hoch hätte gereicht 😉.

@Blade Runner sehe ich auch so. Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Justice
Ich kann dir nicht ganz folgen.

Im übrigen habe ich mir die Mühe gemacht und alles (mehrmals) ausführlich erklärt.
Wenn du das dann als unnötig empfindest, und trotzdem (mehrmals) scheinbar interessiert Fragen dazu stellst, dann komm ich mir langsam veralbert vor.

Vielleicht solltest du dich in Zukunft dann selber über unterschiedliche Regelungen und Gesetze zwischen Deutschland und deiner Heimat informieren, BEVOR du hier Tipps, Ratschläge und Meinungen "verteilst".
 
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@onlinfuchs
Aber ich glaube, jeder wusste was ich meine, auch wenn ich den nicht ganz korrekten Begriff nutzte...

Ist eh lustig das ihr Deutschen/EU'ler das so unterscheidet. Ich wüsste nicht für was das gut sein soll. 😅 Sehr counter-intuitiv. Deshalb kam ich auch nicht drauf, dass ich was "falsch" betitle...
 
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"counter-intuitiv" ...
Ich glaub du veräppelst hier echt die Leute.
 
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Wieso? Erklär dich mal, und mach nicht immer irgendwelche nichtnachvollziehbare Aussagen.

Es gibt die Garantie, als machen wir ein Gesetzt das der Verkäufer auch die Garantie geben muss. Ganz logisch, einfach, und adäquat.

Woher sollte man nun wissen, dass man das noch weiter Unterscheided und unnötig verkompliziert?
 
Justice schrieb:
Woher sollte man nun wissen, dass man das noch weiter Unterscheided und unnötig verkompliziert?
Du könntest Eigeninitiative ergreifen und dich in deutsches/europäisches Recht einlesen. Sofern dich das interessiert. Dieser Thread hier handelt über sie Streckenaufzeichnung der GW und nicht über "rechtfertigen wir uns ggü. einem Schweizer, wieso bei uns das Rechtssystem ein anderes ist".

Ihr könntest ja auch per PN weiter diskutieren. Steht euch frei. Hier im Thread ist es halt einfach OT.
 
  • Danke
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@Onslaught hast ja recht, aber fairerweise hab nicht ich das Thema gewechselt. Okay ich hab Deutsch/EU-rechtlich gesehen, einen falschen Begriff gewählt. Aber es wusste doch jeder, was ich mit "Garantiefall" meinte.
 
@Justice du hast absolut recht. Diese alberne Haarspalterei. Ich gehe mit nem defekten Gerät zum Händler, so einfach ist das.
 
  • Danke
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hallo zusammen,
irgendwie wurde hier mein Thema "Galaxy Watch5 keine Streckenaufzeichung" in eine andere Richtung diskutiert ...?

Jetzt zum Thema zurück.
Ich habe die Ratschläge mit der Nutzung der GPS Fix und GNSS befolgt und weiter getestet. Auch nach mehreren Minuten wurde kein Signal bzw. Satellit empfangen. Also ein Fall für Garantie-Service bei Samsung. Jetzt einfach über Samsung-Member den Smart Repair Service buchen, dachte ich. Aber dies war nicht so einfach, ich habe 3 Tage gebraucht dies hinzubekommen.
Beim buchen des Smart Repair Service kam es kurz vor Abschluss (alle Daten waren eingegeben, Auswahl Netzwerk und GPS, einschließlich Rechnung hochladen) immer zum Fehler beim überprüfen der Reparaturkosten. Der Vorgang konnte nicht abgeschlossen werden. Das gleiche Problem bekam ich bei dem Versuch des Buchens über mein Samsung Konto im Laptop Browser.
Ich habe dann versucht bei Samsung per Email und tel. das Problem zu klären bzw. einen Reparaturauftrag zu bekommen, ohne Erfolg.
Jetzt habe ich weiter versucht einen Reparaturauftrag zu erstellen. Die Lösung: Statt Auswahl von Netzwerk + GPS habe ich bei der Erstellung Netzwerk + Bluetooth ausgewählt und siehe da, ich konnte einen Auftrag erstellen und werde die Watch einschicken.
Da ist also aktuell keine Erfassung unter Kategorie GPS möglich !?
 
  • Danke
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Sehr interessant . Bitte gerne berichten wie die Reparatur gelaufen ist
 

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