Galaxy Watch4 Classic 46 mm - Schaden durch Juwelier beim Armbandkauf

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orgh

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Hi,
wie oben schon geschrieben, bin ich bei mir im Ort zum Juwelier um mir ein neues Armband für die Watch 4 classic 46mm zu kaufen.
Hatte mir ein Armband ausgesucht, da sie aber andere Halterung und Stifte nehmen musste ( lt ihrer Aussage habe sie davon ganz viele in ihrer Tüte), sollte ich in einer Stunde wieder kommen um meine Uhr abzuholen.
Nach einer Stunde bin ich also wieder hin, habe mir die Uhr angesehen, um festzustellen das mir die Juwelierin mehrere Schäden an der Uhr verursacht hat.
Einmal hinten ist das Glas , wo der Halter ist, abgesplittert. Oben an den Halterungen wo die Stifte reinkommen sind Abschürfungen und Kratzer zu sehen.
Diesbezüglich habe ich sie darauf angesprochen, sie meinte daraufhin , wir sind ja hier intern abgesichert, sie klärt ob man da was machen kann. Ich soll morgen die Rechnung vorbei bringen. Die Uhr habe ich dort gelassen, so nehme die Uhr nicht wieder mit. Die Watch ist 2 Tage alt.
Habe diesbezüglich überhaupt keine Ahnung, wie ich mich weiter verhalten soll. Habe von der Dame lediglich einen Abholschein erhalten wo drauf steht - Datum von heute und Samsung Garantiefall.
Hat jemand evtl Erfahrung und kann mir ein paar Tipps geben, bzw kann mir jemand sagen ob ich eine Chance auf Erstattung habe!

PS - Sowas hab ich noch nie in meinem Leben erlebt 🤬

LG
 
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Das ist natürlich mega ärgerlich! Auf jeden Fall muss dieses Geschäft für den Schaden aufkommen. Das Geschäft wird vermutlich gegen sowas versichert sein, d.h. das Geschäft meldet das Ganze der Versicherung. Dazu werden dann Bilder von den Beschädigung etc. gemacht und der Versicherung geschickt. Vermutlich wollen die dann auch deine Rechnung als Kopie. Und wie das so mit Versicherungen ist, kann das sich einige Wochen hinziehen.
Im Übrigen mega-peinlich für ein Juwelier-Geschäft. Da müssen teure Schmuckstücke filigran behandelt werden von den Mitarbeitern.
 
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Und da würde man meinen ein Juweliergeschäft geht pfleglich mit den Sachen um. Oje oje sehr sehr peinlich, wie numanoid schon sagt 🙈 für dich natürlich sehr ärgerlich, zumal du die Uhr erst 2 Tage hast. Aber auf jeden Fall muss die Versicherung des Ladens aufkommen, ist ja deren Schuld. 🙈
 
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Was lernt man daraus? Man sollte gute Fotos machen, bevor man seine Uhr zum Juwelier bringt. Solche Beschädigungen sollten beim Juwelier nicht passieren. Armbänder kann man aber gut selbst wechseln. Gutes Werkzeug gibt es bei Amaz......
 
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Ich finde es erstmal nur peinlich, dass sodas beim Wechsel von Federstäben überhaupt passiert... das bekommt ja nun jeder Depp notfalls mit neu Messer hin.
Der Uhrmacher / Juwelier hat ja sogar extra nen Werkzeug dafür...
 
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Ich versteh auch irgendwie nicht, warum man zum Armbandwechsel einen Juwelier beauftragt. 🤣
Jetzt kommt auf jeden Fall der Eiertanz mit der Versicherung, die zweifelsfrei nachgewiesen haben will, dass die Schäden durch den Versicherungsnehmer entstanden sind.

Wenn die Versicherung des Juweliers ihr OK gibt, solltest du den Schaden aber sofort ersetzt bekommen und nicht erst die tatsächliche Regulierung abwarten müssen.
Wenn der Juwelier sich aber wegen ein paar lausigen hundert Euro weigert in Vorleistung zu gehen, dann nenne uns den Laden mal bitte beim Namen.


Ich drück dir beide Daumen! 🤗
 
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(Ich versteh auch irgendwie nicht, warum man zum Armbandwechsel einen Juwelier beauftragt.)


wie oben schon geschrieben, bin ich bei mir im Ort zum Juwelier um mir ein neues Armband für die Watch 4 classic 46mm zu kaufen da sie aber andere Halterung und Stifte nehmen musste sollte ich in einer Stunde wieder kommen um meine Uhr abzuholen.


Lg
 
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Bearbeitet von: Poly - Grund: Poly-Es ist ja zu ersehen, dass sich deine Nachricht auf die vorherige bezieht. So behält man besser die Übersicht.
Hmmm..... Was ist denn das für ein Armband?
 
Ich denke eines ohne Quick Release und der Juwelier musste zu herkömmlichen Federstegen greifen
 
Ob die Versicherung zahlt oder nicht, geht dich erstmal nichts an. Schadenersatz steht dir sofort zu. Fertig.
 
@Chatt ich denke das wird nicht so einfach. Wenn es ein kleiner örtlicher Juwelier ist wird es bestimmt darauf hinauslaufen, dass der TE beweisen muss, dass die Kratzer nicht schon vorher vorhanden waren.

Wenn es ein größerer ist (Kette), dann könnte er bessere Aussichten haben, ansonsten würde ich da über einen Social Media Auftritt tätig werden.
 
Ich glaube nicht, dass der Kunde hier beweisen muss, dass die Schäden vorher nicht da waren, denn das Geschäft hat ja schon eingestanden, die Beschädigungen verursacht zu haben. Und wenn das ein Geschäft vor Ort ist, indem der Kunde hier schon öfters gekauft hat oder man annehmen kann, dass er noch öfter einkauft, dann kann es sich ein Geschäft normalerweise nicht erlauben, den Kunden zu vergraulen. Sollte sich aber das Geschäft auf einmal ganz unkooperativ verhalten, würde ich anklingen lassen, dies in einer Online-Bewertung (z.B. auf Google Maps, wenn dort das Geschäft auftaucht) öffentlich kund zu tun. Aber jetzt erstmal abwarten, was das Geschäft unternimmt.
 
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, dann sofort zum Anwalt damit.
 
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Und noch'ne Mahnwache vor dem Laden?!
 
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Bearbeitet von: Poly - Grund: Poly-Es ist ja zu ersehen, dass sich deine Nachricht auf die vorherige bezieht
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Deinen d... Kommentar kannst du dir sparen. Bei einem Schaden von 400 Euro +- sollte man zum Rechtsanwalt gehen.
 
Ich würde erstmal abwarten, was der Juwelier abschließend sagt. Zahlt dieser keinen Ersatz, kann man immer noch zum Anwalt.
 
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Eben. Wie ich es lese, hat der Juwelier ja noch gar nicht abgelehnt.

Wenn der Nachbar nach 22h noch ne Gartenparty macht, ruf ich auch nicht sofort die Polizei sondern hol mir dort n Steak vom Grill.

PS: Maschendrahtzaun in the morning...

PPS: Rechtschutzversicherungen werden für die Allgemeinheit sicherlich nicht günstiger, wenn jeder sofort drauf los klagt. Zudem gibt's auch Verträge mit Selbstbehalt etc. Naja, Advocard ist ja Anwalts Liebling. Nur den Klienten erwähnt die Werbung nicht ;)
 
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Der Juwelier haftet. Die Beschädigungen wurden von ihm verursacht. Bei der Annahme des Auftrages muss er eine Sichtprüfung machen und auf eventuell sofort sichtbare Beschädigungen hinweisen. Die Begleichung des Schadens hat nichts mit seiner Haftpflichtversicherung zu tun. Wenn er keine hätte, müsste er aus seiner Tasche bezahlen. Somit auch kein Grund auf die Versicherung zur Begleichung des Schadens zu warten. Wenn er nervt und rauszögert, dann leider doch zum Anwalt.
 
madmarc69 schrieb:
Der Juwelier haftet. Die Beschädigungen wurden von ihm verursacht. Bei der Annahme des Auftrages muss er eine Sichtprüfung machen und auf eventuell sofort sichtbare Beschädigungen hinweisen.
Bis hier hin gebe ich dir absolut Recht. Das ist unstrittig - wer etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.
madmarc69 schrieb:
Die Begleichung des Schadens hat nichts mit seiner Haftpflichtversicherung zu tun. Wenn er keine hätte, müsste er aus seiner Tasche bezahlen.
Hier hast du bedingt Recht. Er muss für den Schaden aufkommen - egal ob er versichert ist, oder nicht. Hat er keine Versicherung, dann zahlt er aus eigener Tasche. Hat er aber eine geeignete Versicherung, dann muss die sich um die Regulierung kümmern. Nicht er selbst. Er meldet es nur der Versicherung.
madmarc69 schrieb:
Somit auch kein Grund auf die Versicherung zur Begleichung des Schadens zu warten. Wenn er nervt und rauszögert, dann leider doch zum Anwalt.
Und hier wird es falsch. Wenn er den Schaden zur Regulierung an seine Versicherung gemeldet hat, dann hat er zunächst seine Pflicht erfüllt. Die Versicherung muss vor dem Auszahlen den Zeitwert ermitteln (bei einem 2 Tage alten Gerät ist das natürlich der volle Preis), Reparaturmögluchkeiten prüfen (evtl. gibt es Ersatzteile, die ohne Wertminderung oder Funktionseinschränkung eingesetzt werden können - hier aber unwahrscheinlich). Bis zur Entscheidung der Versicherung, muss also gewartet werden. Wenn man nett mit dem Juwelier spricht, streckt der möglicherweise aus Kulanz den Betrag vor. Das macht er dann aber freiwillig (zum Schutz seines Rufs) und nicht weil er das muss.

Bei der Uhr handelt es sich um einen Betrag, den der Juwelier (hoffentlich) problemlos stemmen kann. Die Notwenigkeit einer Reaktion der Versicherung wird aber spätestens dann klar, wenn es um Werte geht, die man nicht "mal eben so" spontan zahlen kann. Ein (zugegeben weit hergeholtes Beispiel): Stell dir vor, dass ich gerade mit meinem Auto unterwegs bin und dabei am Steuer etwas esse. Jetzt rutscht mir die Füllung des Sandwichs zwischen den Sandwichscheiben raus und ich schaue ihr hinterher. Darum bin ich so abgelenkt, dass ich in einen auf einem eingezeichneten Parkplatz parkenden Tesla (eine Woche alt, 95.000€ Kaufpreis) fahre. Dessen Akku fängt feuer, der Tesla brennt aus - unstrittiger Totalschaden (aber zum Glück keine Personenschäden). Auch unstrittig: Ich bin der alleinig schuldige und muss dafür sorgen, dass der Besitzer entschädigt wird. Aber muss ich dem Besitzer zur Entschädigung jetzt sofort die 95.000€ bezahlen? Nein! Könnte ich spontan auch gar nicht. Das muss meine KFZ-Haftpflicht machen (und ggf. die Vollkasko bei meinem Schaden). Ich muss den Unfall nur der Versicherung melden und die sich um die Regulierung kümmern. Das ist deren Job. Dass durch langsame Regulierung Zusatzkosten entstehen (z.B. Mietwagen für den Geschädigten) sind weitere Kosten, die ebenfalls von der Versicherung getragen werden.

Oder kurz: Besteht eine passende Versicherung, dann muss die sich um Schandensregulierung kümmern. Alles andere wäre Kulanz des Juweliers. Wenn man sich freundlich mit dem Juwelier stellt, kommt er einem bei dieser Schadenshöhe aber evtl. entgegen. Nur wenn der Juwelier sich stur stellt ist der Gang zum Anwalt unumgänglich. Mit Nettigkeit kommt man aber wahrscheinlich weiter.
 
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@Verpeilter Neuling: Der letzte Absatz von Dir klingt logisch, wenn man länger darüber nachdenkt. Lasse mich gerne eines Besseren belehren.
 
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