B
Basthet
Fortgeschrittenes Mitglied
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@Big_Balls das Problem bleibt, dass er keinen Nachweis über den Nichterhalt der Uhr hat.
Da kann Mediamarkt sich querstellen und auf Bezahlung pochen. Deshalb der Hinweis, er sollte besser widerrufe. Und das schriftlich. Am besten bei Abholung im Markt.
Und wenn Worst Case bei mir nicht schon mal eingetreten wäre, würde ich das nicht schreiben. Keine Uhr, sondern Laptop.
Da hat sich der Anwalt auch gelohnt...
Da kann Mediamarkt sich querstellen und auf Bezahlung pochen. Deshalb der Hinweis, er sollte besser widerrufe. Und das schriftlich. Am besten bei Abholung im Markt.
Und wenn Worst Case bei mir nicht schon mal eingetreten wäre, würde ich das nicht schreiben. Keine Uhr, sondern Laptop.
Da hat sich der Anwalt auch gelohnt...