Rechnung notwendig für Garantie?

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gigaexpress

gigaexpress

Erfahrenes Mitglied
24
Hallo und Moin,

auch ich habe mich heute angemeldet. Ich grüße Euch ...

Und natürlich gleich eine Frage: ich möchte mir ein Samsung Galaxy Tab kaufen und kann bei Ebay eins bekommen, welches aus einem Gewinn stammt, mit entsprechendem Beleg.
Ist das im Garantiefall ausreichend? Mann kann doch auch über die IMEI-Nr. die entsprechenden Daten herasbekommen. Also, empfehlenswert oder nicht?

Danke vorab ...
 
Is halt die frage ob der Beleg echt ist..muss ja aus irgebdeinem Haus stammen. Wenns vom Lkw gefallen ist hast wenig Chancen normal.

Ansonsten musst du nur beweisen zur Not auch nur mit zeugen wo es herstamnt.

Gruss
 
Also, das Gerät ist nagelneu vom Januar. M.E. doch eher kein Problem, oder ...???
 
Es ist schon erstaunlich, wie viele Geräte - nicht nur Galaxy Tabs - gewonnen wurden und dann bei ebay ohne Rechnung verkauft werden.
Ich glaub das keinem einzigen und laß die Finger vor solch vermeintlichen Schäppchen.

Ist das Angebot wirklich so einmalig?

Grüße
Oberbayer
 
Hallo,

ich kenne den Samsung Support jetzt nur von LCD TV, aber in diesem Zusammenhang musste die Originalrechnung vorliegen für die Garantieabwicklung.

Viele Grüße
Handymeister
 
... außerdem ist Garantie sehr oft auf den Erst-Käufer beschränkt ...

Gruß
Flatratte
 
Hallo und danke.

Ähnliches habe ich mir auch gedacht und nichts gemacht. Das >>> hier war das Angebot. Lt. Mitteilung des Anbieters ein Gewinn direkt von Samsung.

Was mich etwas wundert ist das von flatratte: " ... außerdem ist Garantie sehr oft auf den Erst-Käufer beschränkt ...

Das habe ich ja noch nie gehört.

Noch habe ich also kein Gerät ..., oder mit anderen Worten:
In diesem Forum stehe ich noch "nackt" da. :)
 
gigaexpress schrieb:
Hallo und Moin,

auch ich habe mich heute angemeldet. Ich grüße Euch ...

Und natürlich gleich eine Frage: ich möchte mir ein Samsung Galaxy Tab kaufen und kann bei Ebay eins bekommen, welches aus einem Gewinn stammt, mit entsprechendem Beleg.
Ist das im Garantiefall ausreichend? Mann kann doch auch über die IMEI-Nr. die entsprechenden Daten herasbekommen. Also, empfehlenswert oder nicht?

Das ist nicht unbedingt gesagt.
Wenn Du Dir im MediaMarkt eins kaust, wird Deine Adresse nicht zwingend an Samsung gemeldet. Wäre mir jetzt neu!
Und wenn Du es gestohlen bekommst, hat der Käufer nicht zwingend ein Anrecht drauf, ist auch nicht der Erstbesitzer des Gerätes und kann auch keinen Kauf auf seinen Namen oder durch Originalquittung nachweisen.

Also wenn Du es rechtssicher machen willst, dann wird der Verkäufer nichts dagegen haben zwei Bedingungen einzugehen: 1.) Dir vorab eine Kopie der Gewinnmitteilung auf der sein Name+Adresse, sowie des gewonnen Produkts angegeben ist zukommen zu lassen, bzw. das genaue Datum und Veranstalter zu nennen wo es her ist, um es ggf. telefonisch prüfen zu können. Jeder seriöse Verkäufer macht sowas!
2.) Eine Zusatzvereinbarung dass er der rechtmäßige Erstbesitzer (wenn es aus einem Gewinn ist) ist und im Falle einer Ablehnung der Garantie aufgrund Nachweises, er der Nachweispflicht in Deinem Namen nachkommt.

Wenn er beides oder eines davon ablehnt, dann lügt er. Sorry dass ich direkt bin, aber dass wofür ich stehe verlange und drücke ich aus. Ehrlich sollte man immer sein.

Vielleicht hilft es ein wenig, Gruß Christof
 
Zuletzt bearbeitet:
gigaexpress schrieb:
Was mich etwas wundert ist das von flatratte: " ... außerdem ist Garantie sehr oft auf den Erst-Käufer beschränkt ...

Das hat mit diesen Geräten natürlich nichts zu tun!
Solche Vereinbarungen werden oft bei z.B. Autos gemacht, wo der Hersteller 100.000 km-Garantie auf 5 Jahre oder sowas zusichert, oder der Händler von sich auf nochmal ein Jahr drauflegt und dafür den Preis mindert.
Das ist klar, dass dort es nur auf den Erstkäufer (die zusärtlichen Leistungen) eingeschränkt werden, hat aber keinerlei Auswirkungen auf die reguläre Garatie.

Bei Handys oder PCs welche ohne Laufzeit zusätzlich an etwas gekoppelt sind, oder darüber hinaus andere (erweiterte Garantie-)Leistungen haben, wäre es mir neu.

In diesem Fall soll Dir Ratte den entsprechenden Gesetzestext raussuchen. Der Gesetztgeber hat sowas nicht (als Standard) vorgesehen!

Gruß Christof
 
Danke .

Also, so wie Christof da in der Nr. 1 seines Beitrags #8 gesagt hat, hatte ich es auch gemacht, nämlich um eine Kopie vorab des Lieferscheins oder so ähnlich mit z.B. seinem Namen und Ser.-Nummer des Galaxy Tab gebeten. Als dann nichts kam, war es für mich erledigt.
 
Garantie gewährt eine Firma völlig freiwillig zu eigens formulierten Bedingungen. Sehr oft habe ich die Begrenzung auf den ursprünglichen Käufer gesehen. In vielen Fällen ist Produktregistrierung Bedingung. Konkret beim Tab habe ich eben allerdings nichts dergleichen gefunden.
Davon zu unterscheiden ist das Recht auf gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (und nur dem!)
Gruß
Flatratte
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte ich nicht besser sagen können) )

Gruss
 
Arach und flatratte:
Da beide Aussagen nur "Teilrichtig" sind, es aber nicht zum Thema gehört, will ich nichts zitieren oder korrigieren, sondern nur hierher verlinken:
Gewhrleistung & Garantie-FAQ - Fragen und Antworten zur Gewhrleistung beim Kauf von Gebraucht-PC's

Wenn es jemand genau wissen will, kann er sichs durchlesen.
Steht ja alles drin und wenn es jemanden wirklich interessiert soll er einfach lesen.

Was jemand meint, ist nunmal nicht das was auch rechtlich durch den Gesetzgeber vorgegeben ist und allein das zählt, wenn es zum Rechtsstreit kommt und sonst nichts.

Gruß Christof
 
Und was willst du uns damit sagen?

Steht doch genau das was vorher gesagt wurde.

Garantie ist im Gesetz überhaupt nicht geregelt. Gesetzlich hast du nur Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
 
Also, danke erst einmal.

Jetzt aber noch eine grundsätzliche Nachfrage zum Ausgangspunkt: ist nicht die IMEI-Nr. ausreichend, um z.B. ein defektes Gerät innerhalb der 2-Jahresfrist reklamieren zu können? Hat da jemand Erfahrung oder weiß da etwas drüber?

Beispiel: Galaxy Tab bei Neckermann gekauft. Rechnung verschludert (soll es geben, aber nicht bei mir), und nun hat das Gerät einen defekt. Reicht da nicht die IMEI-Nr.? Reklamation jetzt wohl nur bei Samsung möglich.
 
Die IMEI-Nummer sagt doch indirekt nichts - was ist z.b. wenn der Händler das Gerät schon ein halbes jahr im Lager liegen hat ... ?
Man kann doch jederzeit eine Zweit-Rechung anfordern, wo man es gekauft hat ...


lg
buggy69
 
Wie buggy richtig geschrieben hat, nochmal einen Zweitdruck anfordern.

Die IMEI sagt nichts aus, ausser dass Du diese kennst und das Gerät vielleicht bei Dir hast. Ausserdem ist es ein Unterschied ob Dich als Besitzer, der Eigentümer berechtigt dies zu tun. Falls nicht, hilft Dir auch die IMEI nicht weiter. Wenn Du beispielsweise von Deiner Firma (Arbeitgeber) ein Geschäftshandy hast, darfst Du es auch nicht zur Reparatur geben, weil Du nämlich der Besitzer, aber nicht der Eigentümer bist.

Gruß Christof
 
Zuletzt bearbeitet:
Mmmm, welche Firma jetzt?

Hab ich was nicht mitbekommen?
 
Also, danke nochmal. Das lediglich mit der IMEI habe ich jetzt auch so verstanden. Also sollte doch jede Rechnung beim Kauf des Galaxy die IMEI-Nr. enthalten, Ser.-Nr. und natürlich die Gerätebeschreibeung und die persönlichen Daten des Käufers zusätzlich.

Wenn ich mir bei Ebay das so ansehe wie da die SGT verkauft werden ohne Angaben zu Simlock, Netlock, Branding, Rechnung, Alter, Lieferumfang, ..., dann frage ich mich, wissen die Käufer überhaupt, was sie da machen bzw. auf was sie sich da einlassen? Rs geht ja schließlich nicht nur um 5,00 €!!! Da wird ganz schön gemogelt. :mad:
 

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