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jimknopf78
Gast
ach, was weiß ich, was der mit damals alles erzählt hat. ich bin kein jurist, wer soll sich hunderte von paragraphen merken?NewTab schrieb:Was Dein Hinweis auf die STGB (?), meinst Du vielleicht StGB (Strafgesetzbuch) und die STVO (?), meinst Du statt Straßenverkehrsordnung vielleicht StPO (Strafprozessordnung) allerdings in diesem Zusammenhang soll, kann nicht ganz nachvollzogen werden?!
BGB war auf jeden fall dabei. StGB glaube ich auch. "Erschleichen von Garantie" oder so? kein plan. ich hab am ende nur verstanden, dass mir auch kein richter helfen kann.
ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass die sache teuer werden kann und nicht so harmlos ist. die garantie ist jedenfalls weg. soviel ist sicher.