Galaxy Tab: Firmware Update mit Kies

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Den Stress, den sich die Firmen mit den verflashten Geräten antun, kann ich nicht verstehen. Können die nicht einen festgeschriebenen Urbootlader integrieren, der ein Flaschen immer zulässt? Wenn ich dann die Software einer Waschmaschine auf mein Tab flashe, muss mein Tab nicht waschen können, aber ich muss es jederzeit wieder mit der richtigen Firmware flashen können. So würden garantiert 80% der Reparaturen wegfallen.
Der selbe Mist wird bei TV-Geräten produziert, auch dort wird dem Kunden die Möglichkeit eines Firmwareupdates gezeigt, es fällt aber laut Beschreibung nicht unter die Garantie, wenn was schief läuft.
 
frank_m schrieb:
Ja. Aber man muss sich darüber klar sein: Erschleichung von Garantieleistung ist ein Straftatbestand.

Sorry, aber ich glaube jetzt geht es wirklich zu weit.
 
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Reaktionen: Markus_1978 und NewTab
Wodurch wird sich denn eine Garantieleistung erschlichen, wenn man sich der seitens Samsung offiziell auf dem freien EU - Binnenmarkt für baugleiche Tabs zur Verfügung gestellten Firmware vom Samsung Server bedient?

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies denn ein Straftatbestand sein?

Hier scheinen wohl in der EU geltene und vorherrschende Rechtsvorschriften resp. Gesetze nicht bekannt zu sein, denn in der EU gilt der freie Waren - und Dienstleistungsverkehr, woran sich auch Samsung zu halten hat.

Wenn Samsung ganz offiziell im vorliegenden Fall GB 2.3.3 für Italien und Spanien bzgl. des GT-P1000 incl. Garantie zur Verfügung stellt, kann Samsung diese Garantie in dieser baugleichen Kombination nicht in anderen europäischen Ländern versagen.

Dagegen steht ganz eindeutig die für alle europäischen Ländern bindende Rechtssprechung des EUGH (Europäischen Gerichtshofs) in Brüssel.

Diese Rechtswirkung sei mit Verlaub an m/einem persönlichen Beispiel verdeutlicht, bei dem ich seinerzeit erfolgreich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt habe:

1996 musste ich aufgrund bestehender Gesetze meine Rheinfunkanlage (Shipmate RS 8000) in meinem Boot mit einem sogenannten ATIS Decoder (sendet beim Funken die persönliche Kennung) ausstatten.
Dieser ATIS Decoder war aber damals nur in Holland zu bekommen.
Da dieser Decoder von der damaligen Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (Reg.TP) in Deutschland (noch) nicht zugelassen war, wollte mir die Behörde meine Funkgenehmigung entziehen.
Da aber meine Funkanlage in Verbindung mit dem ATIS Decoder in Holland zugelassen war und wegen Baugleichheit den europäischen ATIS Bestimmungen im europäischen Rheinfunkabkommen entsprach, hauten die Verwaltungsrichter vom VG Mainz der Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend durch die damalige Post, dieser meine Klage mit der Begründung u.a. um die Ohren, dass in einem EU - Land rechtmäßig erworbene Waren besonders bei Baugleichheit in einem anderen EU - Land deren Benutzung incl. der damit verbundenen Rechte nicht verwehrt werden dürfte.

NewTab hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen; ich bekam meine Funkgenehmigung zurück (Az.: 7 K 2331/97 MZ, nachzulesen u.a. in Boote 7/99).

Das lässt sich auch auf die vorliegende Situation übertragen.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist erschreckend, wie Leute sich mit einer gefährlichen Mischung aus Halbwissen und Wunschdenken eine juristische Traumwelt konstruieren. Das muss ich leider so deutlich sagen.

NewTab schrieb:
Wodurch wird sich denn eine Garantieleistung erschlichen, wenn man sich der seitens Samsung offiziell auf dem freien EU - Binnenmarkt für baugleiche Tabs zur Verfügung gestellten Firmware vom Samsung Server bedient?
Ganz einfach: Weil du gegen die Garantiebedingungen verstoßen hast. Du bist einen Vertrag mit Samsung eingegangen, als du das Gerät gekauft hast, und hast mit der ersten Benutzung zugestimmt, die Lizenzbedingungen zu akzeptieren.
Solange die juristisch nicht widerlegt sind, sind sie gültig. Und wenn du trotz besserem Wissen absichtlich versuchst, eine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, die dir nicht zusteht - z.B. durch Zurückhaltung von Informationen - so ist das strafbar.

NewTab schrieb:
Hier scheinen wohl in der EU geltene und vorherrschende Rechtsvorschriften resp. Gesetze nicht bekannt zu sein, denn in der EU gilt der freie Waren - und Dienstleistungsverkehr, woran sich auch Samsung zu halten hat.
Moment, das ist was ganz anderes. Natürlich kannst du dir ein Gerät in der EU kaufen und nach Deutschland importieren. Es muss nicht mal EU sein, es kann auch sonstwo im Ausland sein. Das hat allenfalls zollrechtliche Konsequenzen, oder es funktioniert in Deutschland nicht. Aber das ist auch alles.

Aber du darfst es trotzdem nicht nach eigenem Gutdünken entgegen der Nutzungsbestimmung durch den Hersteller verändern. Das ist doch der entscheidende Punkt.

Es ist was anderes, ob man ein Gerät aus einem anderen Markt kauft, oder es technisch manipuliert. Die technische Änderung ist seitens Samsung nicht vorgesehen und damit eindeutig ein unsachgemäßer Gebrauch. Und da ist die Rechtsprechung eindeutig: Was sachgemäßer Gebrauch ist, entscheidet der Hersteller. Und niemand sonst.

NewTab schrieb:
Wenn Samsung ganz offiziell im vorliegenden Fall GB 2.3.3 für Italien und Spanien bzgl. des GT-P1000 incl. Garantie zur Verfügung stellt, kann Samsung diese Garantie in dieser baugleichen Kombination nicht in anderen europäischen Ländern versagen.
Oh doch, das können sie, sie müssen es sogar.

Die Geräte sind nämlich keinesfalls identisch, sondern unterscheiden sich in Bezug auf Softwarebeigaben und Konfiguration. Folglich ist die Kombination nicht "baugleich", wie du es beschreibst. Hier spielen nicht nur technische Gründe eine Rolle, sondern auch lizenzrechtliche. Samsung hat z.B. in vielen Fällen nicht die Erlaubnis, die Firmwarebeigaben z.B. österreichischer Firmwares in Deutschland zu verteilen. Sie sind dazu verpflichtet, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung außerhalb der Lizenzregion zu verhindern. Das geschieht durch den ProductCode.

NewTab schrieb:
Diese Rechtswirkung sei mit Verlaub an m/einem persönlichen Beispiel verdeutlicht, bei dem ich seinerzeit erfolgreich Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt habe:
Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich. Aber um auf dein Beispiel einzugehen: Der Fall war so möglich, weil das Gerät aus den Niederlanden technisch unverändert den in Deutschland gültigen Bestimmungen entsprach.

Hättest du das Gerät modifiziert, wäre seine Betriebserlaubnis erloschen - völlig egal, wo du es gekauft hast, und damit wäre deine Funkgenehmigung futsch gewesen. Dabei ist sogar völlig unerheblich, ob das Gerät nach der Modifikation noch den regulatorischen Auflagen entspricht, denn wenn du dich mit sowas auskennst, kannst du es ja ggf. so modifizieren, dass es nach wie vor innerhalb erlaubter Parameter arbeitet. Dennoch müsstest du eine erneute Funkzulassung nach R&TTE durchführen - 1996 hieß dieser Prozess noch "Typenzulassung" und musste durch eine benannte Stelle der damaligen "Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation" durchgeführt werden. In dem Bereich kenne ich mich aus. Wir haben nämlich ein von der BNetzA akkreditiertes Prüfzentrum bei uns im Haus.

Wenn man es also genau betrachtet, führt das Flashen einer nicht vorgesehenen Firmware sogar zum Verlust der Betriebserlaubnis des Gerätes. Man dürfte es anschließend nicht mehr im Mobilfunknetz verwenden. Aus diesem Fall werden aber keine straf-, sondern allenfalls zivilrechtliche Konsequenzen entstehen. Und auch nur, wenn das Gerät das Netz des Mobilfunkbetreibers stört. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt,wobei muss ich dazu sagen,bei mir war auch der akku defekt.Er zeigte voll an,war aber leer.Sonst wäre sowas gar nicht passiert.Die sehen schon,wer Garantie beanspruchen kann,und wer nicht.
 
frank_m schrieb:
Eine objektive Meinung? Das ist ein Widerspruch in sich.


Das ist ja irrelevant, wenn in der Begründung steht, dass die Ablehnung aufgrund der unpassenden Firmware Version erfolgte. Und die hatten die Protagonisten gemäß eigener Aussagen via Manipulation des ProductCodes erhalten.


Genau da sind sie ja auch. Meinen Samsung Geräten lagen sie jedenfalls bei.


Fakt ist, dass man sich in beiden Fällen eine Firmware aus Gerät spielt, an die man auf offiziellem Weg nicht kommen würde.


Es hat nie eine Verhandlung gegeben. Ich weiß nur, dass einer von der Verbraucherschutzzentrale nach Hause geschickt wurde ... Begründung: aussichtslos.

Samsung ist sehr kulant und kooperativ, was Firmwaremodifikationen angeht. Andere Hersteller sind da deutlich restriktiver, siehe Diskussion um gelockte Bootloader. Aber Support und Garantieleistungen kosten den Hersteller eine Menge Geld, und ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn sie die Erschleichung von Garantieleistungen (die übrigens ein Straftatbestand ist!) möglichst unterbinden wollen. Falsche oder fehlerhaft geflashte Firmwares sind für ne Menge Fehlfunktionen verantwortlich, die viele Nutzer gern auf den Hersteller abwälzen wollen. Das gehört sich einfach nicht.

Fazit: Natürlich macht es Spaß und es ist schön, sich eine neuere Firmware oder ein Custom ROM aufs Gerät zu spielen. Ich mache es ja auch. Eine Verbesserung der Funktionalität und Performance ist in den meisten Fällen festzustellen. Aber wer das macht, der sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein, und im Zweifel bitte schön auch dafür gerade stehen!

Du kennst den Unterschied zwischen objektiv und subjektiv nicht......da mich das Thema mit meinem SGT nicht betrifft beurteile ich das eben objektiv...weil unabhängig.....subjektiv wenn ich selbst den Salescode bei mir geändert hätte......Des weiteren erschreckst Du die Leute selbst mit deinem rechtlichen Halbwissen.....es steht nicht in den Garantiebedingungen dass das Ändern des Salescode die Garantie aushebelt......hast später selbst auf weitere Garantiebedingungen.......wie jedes Wort von Samsung gemeint ist....im Internet hingewiesen.Natürlich können die immer Fälle ablehnen....auch wenn ich im Recht bin ziehe ich nicht jedesmal vor Gericht, wenn wieder eine Firma meinen Garantieanspruch ablehnt....Weile der Streitwert zu gering ist.Und wenn Du behauptest das Samsung Garantien abgelehnt hat bitte auch die Quellen angeben.
Den Leuten Kriminalität zu unterstellen ist heftig.Letztendlich will ich auch nicht wissen wievielte Smartphones kaputt geflashet worden sind. Ich empfehle jeden einfach auf Nummer sicher gehen und nix ändern........kann auch keiner die Garantie ablehnen.......ansonsten warten bis der erste User hier den Salescode geändert hat und einen Garantiefall produziert.Dann werden alle User sehen was Samsung antwortet.........solange wissen wir nix genaues....

XOMAN
 
Gäbe es die Bastler nicht, wären wohl auch diese Forums leer.Ich jedenfalls bin der ansicht.Man soll immer erst den regulären weg wählen, ( Kies update ) und dann Basteln.Den anderst kann man das flashen nicht nennen.Man liest hier,kaum ein Gerät gekauft,muss es schon geflasht und gerootet werden.Ja und dann,geht hier das geschrei los.
Ich lass die Finger vom flashen,rooten ist ok.Einmal geflasht,muss mir niemand erzählen,das sein gerät noch 100% Funktioniert,abgesehen davon,erkennt kies selten die geflashte firmware. Ich glaube nicht,das man bei einem android handy ein garantie anspruch erschleichen kann.Samsung guckt,und kann ablehnen,oder Reparieren..
 
XOMAN schrieb:
Und wenn Du behauptest das Samsung Garantien abgelehnt hat bitte auch die Quellen angeben.
i9000, Threadtitel lautete ungefähr "Wie kulant ist der Samsung Support". Such es dir raus, ist ein riesiger Thread, kann man gar nicht verfehlen.

XOMAN schrieb:
Den Leuten Kriminalität zu unterstellen ist heftig.
Erschleichung von Garantieleistungen ist eine Straftat. Punkt. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen.

XOMAN schrieb:
Letztendlich will ich auch nicht wissen wievielte Smartphones kaputt geflashet worden sind.
Und für die eigene Dummheit lässt man Samsung bezahlen? Ist das rechtens?

XOMAN schrieb:
Ich empfehle jeden einfach auf Nummer sicher gehen und nix ändern........kann auch keiner die Garantie ablehnen.
So weit würde ich nicht mal gehen. Was ich nur sagen will: Jeder, der es macht, soll sich über die Konsequenzen im Klaren sein und im Fall der Fälle auch dazu stehen.

XOMAN schrieb:
ansonsten warten bis der erste User hier den Salescode geändert hat und einen Garantiefall produziert.Dann werden alle User sehen was Samsung antwortet.
Das wissen wir auch jetzt schon. Wenn sie es feststellen, verweigern sie die Garantie, und schicken ne Rechnung.
Natürlich werden sie niemanden wegen der Erschleichung von Garantieleistungen verklagen, das ist auch klar. Aufgrund des geringen Streitwertes haben sie auch definitiv kein Interesse daran.
Aber eine gesalzene Rechnung am Ende eines Reparturvorganges ist auch ärgerlich - und sollte im Zweifel mit eingeplant werden, wenn man an seinem Gerät herumflasht.
 
Man kann Samsung nicht für Blöd Verkaufen.Sorry!! Blöd sind Leute die ein Handy Verbasteln für 500€ und dann jammern,das es nicht mehr läuft,und kies keine updates mehr bietet.Da brauchts ne echte strafe.Wie hier erwähnt, ne gesalzene Rechnung.
Ich würde nie mein teures 10.1 an ein Odin anschliessen.Aber Rooten allein schadet dem handy am wenigsten,und braucht auch kein Odin.Verstand einschalten.
Sorry für meine direkte meinungsäusserung.............
 
NewTab schrieb:
Hallo Phoenix,

das freut mich!

Waren die Klimmzuge um zum Italiener zu kommen schwer fur Dich?

Gruss

Nö, das ging eigentlich (nachdem ich rausbekommen habe, dass man die Zahlen/#/* usw. des von Dir freundlicherweise geposteten ItalienerZaubers über die TelefonTastatur eingeben muss.. :unsure: wie gesagt, ich bin blutiger Anfänger und had erstmal nach einer Tastatur gesucht.. :bored:)

Jetzt kommt natürlich die Frage, warum meine SuperUserRechte, die ich unter FROYA mit SuperUserElite draufbekommen hatte wech sind?

Kann ich mir jetzt mit meinem schönen, neuen GingerBread dieses Rechte auch wieder drauf machen??

Habs mit Z4Root und SuperClickOne versucht (GingerBreak oder so..). Ging aber leider nicht.. Außerdem hat das Tablet nach diesen Root-Versuchen verdächtig geruckelt

Phoenix
 
Da Du eh alles besser weisst lassen wirs dabei........kriminell ist wer sich wissentlich Garantieleistungen erschleicht die ihm nicht zustehen.......Zum Salescode steht in meinen Garantieunterlagen nichts also könnte von Absicht nicht die Rede sein.......und wie gesagt ich flashe nix mit Garantie.....und rooten ist auch nicht besser wie flashen....auch hier greifst Du mit einer Nicht Samsung Software in das Betriebssystem ein.....
Weiteres diskutieren bringt nix......soll jeder machen was er mag...

XOMAN
 
es gibt ja auch keine samsung software in dem sinne,android ist opensource.
und es geht nicht um besserwissen und schon gar nicht um was kriminelles.
Ich hab mein tablet kaputt eingeschickt,das war gerootet und geflasht..
allerdingst war da ein hardwarfehler und der akku war defekt.Das wurde dennoch auf garantie repariert.Krimi guck ich im tv....grins..... Fakt ist doch. Wenn jemand sein gerät mit odin verbindet,und was flasht ist das gerät verbastelt,und zu 90% nicht mehr fähig originale updates via kies zb. zu kriegen. Und solche brauchen dann ja auch keine garantie..Hab nie was anderes geschrieben. Man man XOOOMAN grins.
geht nicht mehr lange und ich mach mir doch ubuntu aufs tablet jawohl....
 
XOMAN schrieb:
Zum Salescode steht in meinen Garantieunterlagen nichts also könnte von Absicht nicht die Rede sein.
Ok, da du offensichtlich ein Problem damit hast, dass in der deutschen Garantiebestimmung nicht die englischen Begriffe, sondern die deutschen Übersetzungen aufgeführt sind, wirf einfach einen Blick in die englische Warranty Policy. Dort ist in den entsprechenden Paragraphen wörtlich vom "Salescode" und "Productcode" die Rede.

Ja, ich weiß auch schon, was jetzt als nächstes Argument kommt: Die englischsprachige Variante ist wahrscheinlich für die USA und Australien gedacht. Und UK gehört ja auch nicht so richtig zur EU, also wird das wohl alles nicht für deutsche Tabs gültig sein. Das ist das praktische an der europäischen Harmonisierung: Man akzeptiert nur die Regelungen, die einem gerade in den Kram passen.

Für mich ist die Diskussion mit euch Sturköpfen hiermit beendet. Ich habe jeden, der diesen Weg einschlagen will, sehr deutlich darauf hingewiesen, worauf er sich einlässt. Ob mir jemand glaubt, oder nicht, ist mir offengestanden völlig egal: Es ist ja sein Geld, nicht meines.
 
  • Danke
Reaktionen: Urs_1956 und lolgot3n
Damit sollte jetzt endlich ein Schlussstrich gezogen werden, die Fronten sind verhärtet ... jeder weitere Kommentar zu diesem Thema (Gewährleistung, Garantie, ...) wird jetzt von mir als OT gelöscht! Danke für euer Verständnis!
 
Hallo,
als stiller Mitleser kann ich definitv bestätigen, das auf O2- Tabs (via) es nun GB 2.3.6 offiziel per Kies gibt. Ich habe mein Tab über O2myhandy gekauft und daher via gebrandet.

Es läuft und das ist schön. Und nur 7 Monate warten müssen.
Gruss
 
Hallo,

wie sieht es denn dabei mit eventuellen W-Lan Problemen aus, von denen im Forum von einigen Usern i. V. mit GB 2.3.6. berichtet worden ist?

Gruss
 
Ich möchte bitten, dass im zugehörigen Firmwarethread zur 2.3.6 zu diskutieren.
 
  • Danke
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