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nashörnchen
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*Klugscheißmodus an*
Nach deutschem Gewährleistungsrecht (§437 BGB) kann man sich aussuchen, ob man ein neues Gerät möchte, oder ob man reparieren lassen will. Ansprechpartner ist IMMER der Verkäufer, nicht der Hersteller. Insoweit stellt sich die Frage nach: Wer repariert denn nun mein Gerät - gar nicht.
Auch die Kosten für Versand und Betriebsausfall muss der Verkäufer tragen.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird automatisch von einem Mangel ausgegangen, der schon vor Verkauf vorgelegen hat (versteckter Mangel). Für die restlichen 18 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bereits vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Sollte dann das Gerät nicht mehr verfügbar sein, darfs der Nachfolger oder was Gleichwertiges sein!
Für Österreich weiß ich die Regeln nicht.
*Klugscheißmodus aus*
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Nach deutschem Gewährleistungsrecht (§437 BGB) kann man sich aussuchen, ob man ein neues Gerät möchte, oder ob man reparieren lassen will. Ansprechpartner ist IMMER der Verkäufer, nicht der Hersteller. Insoweit stellt sich die Frage nach: Wer repariert denn nun mein Gerät - gar nicht.
Auch die Kosten für Versand und Betriebsausfall muss der Verkäufer tragen.
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird automatisch von einem Mangel ausgegangen, der schon vor Verkauf vorgelegen hat (versteckter Mangel). Für die restlichen 18 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel vor dem Kauf bereits vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Sollte dann das Gerät nicht mehr verfügbar sein, darfs der Nachfolger oder was Gleichwertiges sein!
Für Österreich weiß ich die Regeln nicht.
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