mbh7711
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warum wird dann keine temponäre Stelle ausserhalb der Grenzen geschaffen, von der dann die ganzen Geschäfte incl mediamarkt, saturn, ihre geräte importieren?
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Melkor schrieb:@mbh
Naja, ne Supply Chain tust du nicht innerhalb von 4 Wochen komplett umbauen - zumal es ja nur temporär wäre - eine solche Aktion würde in keinem Verhältnis zur Gewinnmarge der gelieferten Geräte stehen.
Zu deinem Kommentar auf der Seite zuvor: Apple würde jeden Händler abmahnen und rechtliche Schritte androhen - denn es ist auch der Import und Vertrieb versagt...Gilt ja nicht nur für Samsung sonsern für alle gewerblichen Händler!
Deshab sehr interessant wenn das HoH wirklich liefern könnte
Vllt. dazu:
Kampf der Tablet-Giganten: LG Düsseldorf bestätigt Vertriebsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE
pkoper schrieb:Deshalb kann man das Tab auch in Deutschland kaufen. Es ist halt nicht von Samsung Deutschland importiert bzw. vertrieben worden.
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... halt weil es keinen allgemeinen Verkaufsstop oder dergleichen gibt sondern nur eine einstweilige Verfügung gegen nur eine Firma.
cha-cha schrieb:Was Samsung doch aber eigentlich machen könnte, ein paar Adressen mit "Ansprechpartnern" im europäischen Ausland verteilen
Verl schrieb:Samsung darf das Galaxy Tab nicht in Deutschland vertreiben. Ob sie dies nun über die Niederlassung in Deutschland oder einer Niederlassung im Ausland machen ist nicht von belang.
Melkor schrieb:Ich bin da auch kein Expert aber würde das Unterlaufen dieses Verbotes durch Händler nicht zu einem Buß-/Ordnungsgeld für Samsung führen, obwohl die Händler dran schuld sind?
Flash1960 schrieb:Das Verbot bezieht sich auf Samsung Deutschland mit Sitz in Schwalbach.
Das Europaweite Verbot wurde doch schon längst aufgehoben weil das Landgericht Düsseldorf garnicht zuständig für Europa ist. Wenn also Vodafone , O2 usw. sich die Tabs bei Samsung Holland oder wo auch immer holt, ist Samsung Deutschland doch garnicht betroffen.
Für die Samsung Ltd. mit Sitz in Südkorea sieht sich das LG Düsseldorf nicht befugt an um ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen (dieses wurde kurzeitig wieder zurückgenommen und auf Deutschland beschränkt). Für das eigenständige Unternehmen Samsung Electronics GmbH mit Sitz in Deutschland aber schon.Flash1960 schrieb:Das Europäische Verbote wurde zurückgenommen schon kurz nach dem ersten Urteilsspruch. Begründung: Das Düsseldorfer Gericht darf keine Europaweiten Verbote aussprechen.
Keiner kann die Händler hindern sich Tabs aus Holland oder sonst woher zu holen. Dann muß Apple die Händler eben auch verklagen, ich denke auf eine Klage mehr oder weniger kommts bei denen auch nicht an.
Verl schrieb:Wenn Samsung Ltd. über Holland Geräte zu Händlern nach Deutschland schickt ist das ein Einführung und in verkehrbringen und somit ein Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung. Wie gesagt, wenn dann muss das über Zwischenhändler gehen und ohne das Samsung dies beeinflussen könnte.
Melkor schrieb:Noch aus besagter PM:
Die Frage die sich mir stellt, ist ob das auch für Samsung UK Ltd. gelten würde...