Apple stoppt Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa

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warum wird dann keine temponäre Stelle ausserhalb der Grenzen geschaffen, von der dann die ganzen Geschäfte incl mediamarkt, saturn, ihre geräte importieren?
 
@mbh
Naja, ne Supply Chain tust du nicht innerhalb von 4 Wochen komplett umbauen - zumal es ja nur temporär wäre - eine solche Aktion würde in keinem Verhältnis zur Gewinnmarge der gelieferten Geräte stehen.


Zu deinem Kommentar auf der Seite zuvor: Apple würde jeden Händler abmahnen und rechtliche Schritte androhen - denn es ist auch der Import und Vertrieb versagt...Gilt ja nicht nur für Samsung sonsern für alle gewerblichen Händler!
Deshab sehr interessant wenn das HoH wirklich liefern könnte

Vllt. dazu:
http://www.lto.de/index.php/de/html...rtriebsverbot-fuer-samsungs-galaxy-tab-10-1-/
Wird glaube ich etwas besser und ausführlicher dargestellt als bei den ganzen Kurzmeldungen der normalen Nachrichten...
 
Was Samsung doch aber eigentlich machen könnte, ein paar Adressen mit "Ansprechpartnern" im europäischen Ausland verteilen :p
 
Alles vorbei? Bei Saturn gibt es dass für 699€

Gesendet mit der Android-Hilfe.de-App
 
Melkor schrieb:
@mbh
Naja, ne Supply Chain tust du nicht innerhalb von 4 Wochen komplett umbauen - zumal es ja nur temporär wäre - eine solche Aktion würde in keinem Verhältnis zur Gewinnmarge der gelieferten Geräte stehen.


Zu deinem Kommentar auf der Seite zuvor: Apple würde jeden Händler abmahnen und rechtliche Schritte androhen - denn es ist auch der Import und Vertrieb versagt...Gilt ja nicht nur für Samsung sonsern für alle gewerblichen Händler!
Deshab sehr interessant wenn das HoH wirklich liefern könnte

Vllt. dazu:
Kampf der Tablet-Giganten: LG Düsseldorf bestätigt Vertriebsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 - Das Rechtsmagazin nicht nur für Juristen | Legal Tribune ONLINE

Das Verbot richtet sich, wie auch in dem lto Artikel zu lesen, einzig gegen die Samsung Electronics GmbH in Schwalbach, gegen sonst niemanden.

Das ist auch der Grund warum es auf SAMSUNG Deutschland - Willkommen im digitalen Zeitalter nichts über das Tab gibt. Schaut man jedoch woanders (nl, it, pl) ist es vorhanden.
Czas na lepszy tablet. Czas na mocny akcent. - Galaxy Tab 10.1 - Tablety - Telefony komórkowe | SAMSUNG
It's time to Tab - Galaxy Tab 10.1 P7500 Android - Tablets - Mobiel | SAMSUNG

Deshalb kann man das Tab auch in Deutschland kaufen. Es ist halt nicht von Samsung Deutschland importiert bzw. vertrieben worden.
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... halt weil es keinen allgemeinen Verkaufsstop oder dergleichen gibt sondern nur eine einstweilige Verfügung gegen nur eine Firma.
 
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pkoper schrieb:
Deshalb kann man das Tab auch in Deutschland kaufen. Es ist halt nicht von Samsung Deutschland importiert bzw. vertrieben worden.
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... halt weil es keinen allgemeinen Verkaufsstop oder dergleichen gibt sondern nur eine einstweilige Verfügung gegen nur eine Firma.

Eben, ich verstehe diese permanenten "Das darf in Deutschland nicht verkauft werden" Meldungen auch nicht. Auch in dem Artikel oben ist es falsch. Genauso wie die dauernden Meldungen (nicht hier) das Samsung den Prozess verloren hätte......
 
cha-cha schrieb:
Was Samsung doch aber eigentlich machen könnte, ein paar Adressen mit "Ansprechpartnern" im europäischen Ausland verteilen :p

Samsung darf das Galaxy Tab nicht in Deutschland vertreiben. Ob sie dies nun über die Niederlassung in Deutschland oder einer Niederlassung im Ausland machen ist nicht von belang.
 
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Ich meinte auch nicht das die da Shops verlinken sollen. Hinweise wären aber clever, wenn Apple mit solchen Methoden kämpft, dann würde ich auch jede juristische Lücke nutzen :p Als Vermarktung wird man das so schnell nicht ansehen können...
 
Verl schrieb:
Samsung darf das Galaxy Tab nicht in Deutschland vertreiben. Ob sie dies nun über die Niederlassung in Deutschland oder einer Niederlassung im Ausland machen ist nicht von belang.

Genau, das ist der Punkt.
Ich bin da auch kein Expert aber würde das Unterlaufen dieses Verbotes durch Händler nicht zu einem Buß-/Ordnungsgeld für Samsung führen, obwohl die Händler dran schuld sind?
Aus dem vorgängerartikel geht folgendes hervor:
"Apple darf demnach die Verfügung gegenüber der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea nicht durchsetzen, soweit es dem Unternehmen verboten worden war, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Galaxy Tab zu benutzen, herzustellen oder sonst in den Verkehr zu bringen."
"Man darf gespannt sein, ob das Gericht diese Zweifel aufrecht erhalten und seine Verfügung entsprechend zurücknehmen wird. Da die Düsseldorfer Richter im Ergebnis ihre Zuständigkeit gegenüber der Fa. Samsung Electronics Co. Ltd. für die Rechtsverletzung in Deutschland zu Recht bejaht haben, müssten sie eigentlich befugt sein, das Verbot auch auf das Gebiet der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstrecken."

D.h. es würde sich auf Samsung Electronics beziehen - das heißt auf alle Vertriebskanäle von Samsung weltweit (Quelle: http://www.lto.de/de/html/nachricht...ablet-pc-gegen-us-iPad-vor-deutschem-gericht/)
 
Wo ich gerade Atelco lese...
Bei Meinpaket.de kann man das Galaxy Tab (10.1 lieferbar, 8.9 auf Bestellung) via Atelco heute bis 16h mit folgendem Gutscheincode mit 17% Rabatt bestellen.

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Einfach im Warenkorb angeben! :)

Habe mir gerade das Galaxy Tab 8.9 in weiß (3G, 16GB) für 468€ bestellt. Wenn es klappt, schön, wenn nicht, warte ich eben noch ^^
 
Melkor schrieb:
Ich bin da auch kein Expert aber würde das Unterlaufen dieses Verbotes durch Händler nicht zu einem Buß-/Ordnungsgeld für Samsung führen, obwohl die Händler dran schuld sind?

Wieso sollte das so sein?
Samsung kann unmöglich kontrollieren was Händler nach dem kauf der Wäre damit machen, und selbst wenn würde es Samsung nichts angehen.

In der einstweiligen Verfügung steht klar drin das Samsung hier nicht verkaufen darf, ergo alle anderen dürfen es.
Wer lesen kann hat klar Vorteile :)

Samsung ist völlig es dem Schneider beim Import durch Zwischenhändler im Ausland.
Wenn Apple will können sie ja gerne separat gegen jeden einzelnen Händler klagen.

Sent from my Desire HD using Tapatalk
 
Das Verbot bezieht sich auf Samsung Deutschland mit Sitz in Schwalbach.
Das Europaweite Verbot wurde doch schon längst aufgehoben weil das Landgericht Düsseldorf garnicht zuständig für Europa ist. Wenn also Vodafone , O2 usw. sich die Tabs bei Samsung Holland oder wo auch immer holt, ist Samsung Deutschland doch garnicht betroffen.

Edit: In dem Artikel (sorry ist leider Bild) stehts auch so drin:
Apple siegt im Ideenklau-Streit: Landgericht bestätigt Verkaufsverbot für Samsung-Tablet - Computer - Bild.de
 
"In der einstweiligen Verfügung steht klar drin das Samsung hier nicht verkaufen darf, ergo alle anderen dürfen es.
Wer lesen kann hat klar Vorteile :)"
Stimmt, bezieht sich ja nur auf Samsung - wobei natürlich die Verfügung für ganz europa gedacht war - dann hätte es wirklich Probleme gegeben - so gebe ich dir Recht.
Mal schaun ob apple noch nachlegt
 
ich denke dass hoh das schwarze 10.1 gar nicht auf lager hat. auch am telefon geben sie keine klare aussage zur lagermenge an. falls jemand doch ein schwarzes 10.1 von hoh bekommt die nächsten tage, würde mich freuen über rückmeldung.

gruß


edit: welches schaut eurer meinung nach besser aus? das schwarze oder weiße. bei dem weißen weiß ich wenigstens dass es verfügbar ist bei diversen shops. was is eure meinung, soll ichs mal mit dem weißen versuchen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Flash1960 schrieb:
Das Verbot bezieht sich auf Samsung Deutschland mit Sitz in Schwalbach.
Das Europaweite Verbot wurde doch schon längst aufgehoben weil das Landgericht Düsseldorf garnicht zuständig für Europa ist. Wenn also Vodafone , O2 usw. sich die Tabs bei Samsung Holland oder wo auch immer holt, ist Samsung Deutschland doch garnicht betroffen.

tipp: lies dir doch mal die Einstweilige Verfügung durch: http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/13-11.pdf . Die Verfügung umfasst die deutsche Samsung Electronics GmbH sowie die Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea.

Das LG Düsseldorf kann europäische Vertriebsverbote ausprechen. Im Falle von Samsung Electronics GmbH mit Sitz in Deutschland ist dies auch geschehen.

Für Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea ist dies nicht möglich, da diese keinen Niederlassung in Deutschland besitzt. Daher wurde das Vertriebsverbot für diese auf Deutschland beschränkt (daher ist auch das europäische Verbot für die Samsung GmbH belanglos). Dies bedeutet also auch, dass eine ausländische Niederlassung von Samsung NICHT deutsche Händler beliefern kann, ohne gegen die Einstweilige Verfügung zu verstoßen ( Samsung bleibt es untersagt, "das Produkt Galaxy Tab 10.1 benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen").

Wenn dann muss es über Zwischenhändler gehen. Wenn man allerdings Samsung nachweisen könnte, dass sie bewusst über Zwischenhändler deutsche Unternehmen beliefern, wäre dies auch ein Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung.
 
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Das Europäische Verbote wurde zurückgenommen schon kurz nach dem ersten Urteilsspruch. Begründung: Das Düsseldorfer Gericht darf keine Europaweiten Verbote aussprechen.Dazu hätte Apple in Spanien klagen müssen.

Apple vs. Samsung: Gericht beschränkt Galaxy-Tab-Verbot auf Deutschland « NEWS « Linux-Magazin Online

unten im Artikel:
Verkaufsverbot für Galaxy Tab von Samsung - Apple siegt vor Gericht - N24.de


In dem Artikel:"Samsung Deutschland darf keine .....
Apple gegen Samsung: Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 - Golem.de

Samsung darf in Holland verkaufen, Belgien, usw.
Keiner kann die Händler hindern sich Tabs aus Holland oder sonst woher zu holen. Dann muß Apple die Händler eben auch verklagen, ich denke auf eine Klage mehr oder weniger kommts bei denen auch nicht an.
 
Flash1960 schrieb:
Das Europäische Verbote wurde zurückgenommen schon kurz nach dem ersten Urteilsspruch. Begründung: Das Düsseldorfer Gericht darf keine Europaweiten Verbote aussprechen.
Für die Samsung Ltd. mit Sitz in Südkorea sieht sich das LG Düsseldorf nicht befugt an um ein europaweites Verkaufsverbot auszusprechen (dieses wurde kurzeitig wieder zurückgenommen und auf Deutschland beschränkt). Für das eigenständige Unternehmen Samsung Electronics GmbH mit Sitz in Deutschland aber schon.
Ich kann mich nur wiederholen: lies die Pressemitteilung des LG Düsseldorfs, da stehts drin: http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/13-11.pdf

Keiner kann die Händler hindern sich Tabs aus Holland oder sonst woher zu holen. Dann muß Apple die Händler eben auch verklagen, ich denke auf eine Klage mehr oder weniger kommts bei denen auch nicht an.

Wenn Samsung Ltd. über Holland Geräte zu Händlern nach Deutschland schickt ist das ein Einführung und in verkehrbringen und somit ein Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung. Wie gesagt, wenn dann muss das über Zwischenhändler gehen und ohne das Samsung dies beeinflussen könnte.
 
Noch aus besagter PM:

"Hinsichtlich der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat die Kammer die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber einem Unterneh-men mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Ver-bot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung Electronics GmbH zu vernei-nen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige. "

sprich: Samsung Electronics uCo.. Ltd. und Samsung Electronics GmbH ist es verboten in Deutschland zu vertreiben.
Die Frage die sich mir stellt, ist ob das auch für Samsung UK Ltd. gelten würde...
 
Verl schrieb:
Wenn Samsung Ltd. über Holland Geräte zu Händlern nach Deutschland schickt ist das ein Einführung und in verkehrbringen und somit ein Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung. Wie gesagt, wenn dann muss das über Zwischenhändler gehen und ohne das Samsung dies beeinflussen könnte.

Wie schon merfach gesagt, das LG-Urteil sagt in der Tat alles.

Ich denke hier verwechseln viele einige wichtige Punkte:

Samsung Electronics GmbH ist nicht gleichzusetzen mit Samsung Electronics Co. Ltd.

kaufen contra verkaufen
Hier wird immer nur von "verkaufen verboten" gesprochen.
Samsung führt tabs nach zB. Frankreich ein. Ob rechtlich über Samsung Ele. Co. Ltd oder eine Französische Firma sei egal, da sich das Urteil nur auf Deutschland bezieht. Nun kauft ein französischer Elektronic Großhändler diese Tabs von Samsung. Jetzt kann ein deutscher Händler/Shop/Mobilfunk Anbieter in Frankreich diese Tabs kaufen (dank EU etc. ja möglich). Somit hat weder Samsung Elec Co. Ltd. noch Samsung GmbH irgendwas in Deutschland in den Verkehr gebracht.

Aber wie Verl auch schon angedeutet hat, steht alles in dem Urteil. Man neigt aber schnell dazu sich auf irgendwelche sensationsmeldungen aus den Medien zu stützen.

Ergo: Es gibt kein allgemeines Verkaufsverbot in Deutschland. Nur die beiden Firmen Samsung GmbH und Samsung Co. Ltd. dürfen das Tab nicht an Firmen mit Rechtssitz in Deutschland verkaufen.
 
Melkor schrieb:
Noch aus besagter PM:
Die Frage die sich mir stellt, ist ob das auch für Samsung UK Ltd. gelten würde...

Interessante Frage. Das Urteil unterscheidet die GmbH und Co. Ltd. sehr deutlich, da die GmbH eine rechtlich selbständige Gesselschaft sei die im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.

Im Umkehrschluß würde es bedeutet das, dass wenn Samsung UK Co. Ltd auch eine rechtlich selbständige Gesellschaft wäre, auch ein Urteil gegen die UK Co. Ltd. erfolgen müsste, wenn man es auch dieser Untersagen möchte.
 
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