Erfahrungsberichte: Trade-In

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@feldheim so ähnlich war auch die Antwort die ich bekam. Zwar bemüht es etwas freundlich zu formulieren, aber im Grunde genommen schon sehr frech
 
Samsung lebt scheinbar auf einem sehr hohen Ross und haben es nicht mehr nötig auf Kunden freundlich zu reagieren. Und das Wort "Kulanz" kennen sie scheinbar auch nicht.
 
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Wie lange dauert es im schnitt von der Anweisung, das Geld wurde überwiesen bis zum Tatsächlichen Geldeingang? Ich warte schon 2 Tage
 
@Falko dann müsste es jetzt eintrudeln bei mir hat es glaub ich 3 tage inkl sonntag gebraucht also sehr schnell
 
Zum Thema "defekter Touchscreen": Das scheint wirklich Masche zu sein. Ich habe nach Erhalt meiner 0-Euro-Bewertung bei Teqcycle angerufen, um weitere Informationen zum angeblichen Defekt zu erhalten. Aussage der Hotline: Mehr könne man mir auch nicht sagen. Sofern es sich um ein Samsung-Gerät handelt, wäre es wohl ein Displayschaden aufgrund von Einbrennungen. Wenig professionell und vor allem ein negatives Marketing für Samsung-Geräte. Teqcycle war vielleicht doch nicht der beste Aktionspartner...

Zum Thema AGB: Kann mir jemand die Passage in den AGB zeigen, in welcher die Bewertungsgrenze 1 Euro bzw. 10 Euro in Bezug auf die Rückzahlung aufgeführt ist? Ich habe mir die Aktionsbedingungen gefühlt 100 mal durchgelesen und nichts dergleichen gefunden. Wenn sich Samsung im Nachhinein noch zusätzliche Bedingungen ausdenken würde, wäre dies in meinen Augen nicht rechtens.

Zum Thema Rückzahlung: Wer wurde bereits von Samsung angeschrieben, dass er 100 Euro zurückzahlen soll? Wenn hier jemand dabei ist, wäre vor allem der Wortlaut interessant.

In Summe kann es sicherlich nicht schaden, wenn der Verbraucherschutz das Thema mal unter die Lupe nimmt. Irgendjemand im Thread hatte ja bereits Kontakt aufgenommen.
 
Lasst euch vorab eine richtige Rechnung geben. Eure Kaufrechnung für das S9 ist ja schließlich 100€ niedriger. Ich finde es von Samsung unverschämt, im voraus schon Gerichtliche Schritte anzudrohen. Ohne Rechnung würde ich die 100€ nicht bezahlen
 
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Mal abgesehen davon, dass in Verbindung mit einem 15%-Gutschein (wie ihn hier einige verwendet haben) nur 85,- Euro zurückzuzahlen wären.
 
Jeden der kein Rabattgutschein hatte, kann ich nur raten das S9 zurückzuschicken. Habe ich so auch gemacht und mit Gutschein einfach noch mal bestellt
 
Bushido76 schrieb:
Zum Thema AGB: Kann mir jemand die Passage in den AGB zeigen, in welcher die Bewertungsgrenze 1 Euro bzw. 10 Euro in Bezug auf die Rückzahlung aufgeführt ist? Ich habe mir die Aktionsbedingungen gefühlt 100 mal durchgelesen und nichts dergleichen gefunden. Wenn sich Samsung im Nachhinein noch zusätzliche Bedingungen ausdenken würde, wäre dies in meinen Augen nicht rechtens.

Ich hab im Vorfeld auch zig mal die AGBs gelesen und konnte über die 10 Euro nichts finden.
Erst hinterher habe ich die "zweiten" Teilnahmebedingungen gefunden, wo es drinsteht.

Nummer 1:
https://images.samsung.com/is/conte.../trade-in/onlineshop-teilnahmebedingungen.pdf

Nummer 2 (mit den 10 Euro - Punkt 3.2.3):
http://images.samsung.com/is/conten...de-in/AktionsbedingungenGalaxyTradeinPage.pdf
 
Finde auch die Frist von 14 Tage geil. Selber Geld einsacken und Versandtermine nicht einhalten und teils 15-20 Tage später erst senden aber beim zurückfordern sofort 14 Tage frist oder Anwalt kommt.

Da steht nun 10€. Aber hier wurde ja schon öfters erwähnt das alles was 1€ und größer bewertet wird nicht zurückzahlen muss?
 
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Ist aber schon ein starkes Stück, dass man in dem Schreiben tatsächlich des Betrugs und der Erschleichung eines Vorteils in Höhe von 100 Euro bezichtigt wird. Das erklärt anscheinend auch die Zusammenarbeit mit dem "Kooperationspartner", da durch den Verweis auf die Beurteilung eines Dritten die Sache rechtlich komplizierter wird... Was am Ende übrig bleibt sind unzufriedene Kunden...
[doublepost=1521815432,1521814920][/doublepost]
DanBrown schrieb:
Ich hab im Vorfeld auch zig mal die AGBs gelesen und konnte über die 10 Euro nichts finden.
Erst hinterher habe ich die "zweiten" Teilnahmebedingungen gefunden, wo es drinsteht.

Nummer 1:
https://images.samsung.com/is/conte.../trade-in/onlineshop-teilnahmebedingungen.pdf

Nummer 2 (mit den 10 Euro - Punkt 3.2.3):
http://images.samsung.com/is/conten...de-in/AktionsbedingungenGalaxyTradeinPage.pdf

Jetzt wird es spannend. Man hat anscheinend während der laufenden Aktion die Teilnahmebedingungen modifiziert (Geräteliste entfernt, 10 Euro-Grenze eingeführt). Das ist dann wohl wirklich ein Fall für den Verbraucherschutz. Auch wenn wir beim Abschluss die geltenden AGB gelesen haben, hätte man uns m.E. unaufgefordert über die Änderung in den AGB in Kenntnis setzen müssen. Wenn ich dieses Forum nicht gefunden hätte, wüsste ich nicht mal (seit dem Post von DanBrown), dass es eine zweite Version gegeben hat...
 
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@feldheim Richtig ekelige Aktion von Samsung. Also ich bin echt schockiert. Was die da machen ist nicht normal.

Samsung sitzt da echt auf einem hohen Ross.

Würde mich ja wünschen dass dazu ein Urteil folgt, was Samsung richtig derbe f**** . Was die da machen und dem Kunden immer die Schuld zu schieben ist erbärmlich.
 
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Diese Geschichte mit dem stillen Austausch der AGB's hat ein starkes Geschmäckle und eigentlich eine große Medienaufmerksamkeit verdient.
Das Samsung so agiert hätte ich auch nicht gedacht.
 
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Auch wenn es mir mittlerweile wiederstrebt werde ich den Samsung Kundendienst nochmals anschreiben und um folgende Punkte bitten

- Eine ordentliche Rechnung in der die 100 Euro Sofortabzug nicht mehr ausgewiesen sind
- Eine Reduzierung des Nachforderungsbetrags von 100 auf 85 Euro da mit mit einem 15% Gutschein gekauft habe

Mal schauen was da wieder für Unverschämtheiten zu erwarten sind :mad:
[doublepost=1521816503,1521816337][/doublepost]
mobifit schrieb:
Diese Geschichte mit dem stillen Austausch der AGB's hat ein starkes Geschmäckle und eigentlich eine große Medienaufmerksamkeit verdient.
Das Samsung so agiert hätte ich auch nicht gedacht.

Ich hätte im Augenblick echt Lust dass alles nochmals zusammen zu fassen und dann an die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben zu schicken.
Man darf und muss sich nicht alles gefallen lassen auch wenn einem ein Weltkonzern gegenüber steht
 
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Worauf wurden die 15% angerechnet?
Auf den Gerätepreis oder auf den Gerätepreis abzüglich EUR 100 für das Tauschgerät?
(Sorry, habe grade keine Samsung-Rechnung zur Hand.)
 
@Taba wurden auf den Gerätepreis abzgl. der 100 Euro angerechnet
 
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Habe das mal auf Twitter an einen Kollegen der bei Mobiflip wohl mal tätig war gepostet und dann hat sich der aktuelle Mobiflip Chefredakteur gemeldet und Infos per Mail verlangt.

Vielleicht hat ja irgendein Medium Interesse.

Twitter

Samsung scheint auf Kunden zu sch......, aber auf die Öffentlichkeit vielleicht nicht.

@mobifit Dafür habe ich ja indirekt gesorgt und werde noch mehr Medien anschreiben.
[doublepost=1521817357,1521816703][/doublepost]Wieso macht man hier daraus keine News ???
 
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Ich habe mir gerade nochmal beide AGB-Versionen angeschaut. Eine scheint speziell für Käufe im Samsung-Online-Shop ausgelegt zu sein und die andere für Käufe bei Drittanbietern. Dagegen gibt es grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern Sie konsequent angewendet werden. (In früheren Posts sah es allerdings so aus, als ob die beiden Aktionen vermischt werden.) Nichtsdestotrotz gibt es keine Version, in der die 1-Euro-Grenze erwähnt wird. Anscheinend wurde eine 0-Euro-Bewertung nachträglich mit einem AGB-Verstoß gleichgesetzt. Damit scheint man leider der Subjektivität und Willkür des Aktionspartners TeqCycle ausgesetzt zu sein und ich bin gespannt, welche Anschreiben hier noch veröffentlicht werden. Es will mir aber auch nicht in den Kopf, dass gerade Samsung-Telefone (vom Veranstalter der Aktion) durch angebliche Einbrenneffekte als Displayschaden (und damit zum Teil als wertlos) bewertet werden. Von dieser überaus subjektiven Bewertung ist in den AGB nicht die Rede, was das Thema höchst fragwürdig erscheinen lässt - genauso wie das Anschreiben mit Hinweis auf einen Verstoß gegen die Aktionsbedingungen.
 
Heißt das nun dass ich bei der 4€ Bewertung meines S2 eigentlich zurückzahlen müsste? Oder gibt es nun iwo schriftliche Aussagen das dem nicht so ist?
 

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