Der Laberthread zum Galaxy S9 / S9+!

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Zur Displaygröße:
Ich finde die Größe vom S9 einen guten Kompromiss zwischen Handlichkeit und Displaygröße. (wobei ich es gerne minimal breiter und nicht ganz so hoch hätte)

Meine Erfahrung sagt mir, dass sich die Augen an ein größeres Display (z.B. S9+) ganz schnell gewöhnen und schnell nichts mehr besonderes ist.
Aber die Größe in der Hand und in der Hosentasche bleibt. (Unhandlicher, schwerer, mehr Platz in der Hosentasche ;-)
 
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Der vorteil ist halt, dass die ab S8 alle schmaler sind. Macht sich positiv in der Tasche bemerkbar
 
Das S8/9 ist quasi gleichbreit wie das S7.

Dafür sind sie länger und man kommt nicht mehr mit einer Hand an die Taskleiste, bzw ins linke obere eck.

Das längere Display, wird durch Onscreen Tasten missbraucht und bringt bei 16:9 Videos gar nichts.

In Summe hat man das Gerät sinnlos länger gemacht um unwesentlich mehr darzustellen und 5,7 Zoll auf die Verpackung schreiben zu können.

Lemminge kaufen und alle anderen haben keine Alternativen mehr
 
Onslaught schrieb:
Nein, wird bei uns nicht kommen. Denn sonst hätten wir das mit dem BRE5 schon. (Das ist die Firmware, mit der es von Samsung wieder eingeführt wurde.)
Das gab es damals schon zu S7 Zeiten in der BTU Firmware. Bei denen ist es erlaubt.
Bei uns ist das per Gesetz verboten Anrufe aufzuzeichen, wenn das Gegenüber davon nichts weiß.
Und da das mit der Funktion prinzipiell möglich ist, wird das für unseren CSC gesperrt.

"Wenn der gegenüber davon nichts weis" Genau und deshalb ist es nicht Verboten.... Jede Hotline fragt ob sie aufzeichnen dürfen aber ich darf das nicht? Das kann so nicht stimmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: maik005 - Grund: Zitat ergänzt um den Bezug herzustellen nach verschieben der Beiträge. Gruß maik005
@MOSkorpion
doch es stimmt.
Kann ja niemand kontrollieren, ob du wirklich jeden vorher fragst.
[doublepost=1527678856,1527678745][/doublepost]
 
@MOSkorpion

Hotlines müssen dich fragen oder es wird per Computersystem dein Einverständnis eingeholt (Ziffer drücken o.ä.). In beiden Fällen muss deine Einwilligung nachvollziehbar protokolliert werden.

Da alles nicht der Fall bei dieser Möglichkeit der Anrufaufzeichnung ist, ist es in Deutschland erstmal unzulässig. Wie @maik005 schon sagte, keiner kann kontrollieren ob du auch immer brav nachfragst. ;)
 
vor allem muss man ja vor der Aufzeichnung nachfragen.
Und um dieses nachfragen hinterher nachweisen zu können muss man sich nach dem Start der Aufzeichung noch mal bestätigen lassen, dass die Person vor der Aufzeichnung gefragt wurde und mit der Aufzeichnung einverstanden war/ist.
 
maik005 schrieb:
sich nach dem Start der Aufzeichung noch mal bestätigen lassen
Daran hält sich aber keine der Hotlines, die ich kenne.
Gruß von hagex
 
@hagex
auch wenn das hier sehr OT wird.
Ich hatte es schon mal als ich wegen eines Angebotes zur Tarifumstellung (nachdem ich gekündigt hatte) angerufen wurde.
Erst die Frage, dass das Gespräch nun aufgzeichnet werden muss und er alles nochmals zusammen fassen wird und ich ihm das bestätige.
Dann Start der Aufzeichnung und die Frage: "Ich habe sie gerade vor dem start der Aufzeichnung gefragt ob sie mit einer Aufzeichnung des Gespräches einverstanden sind und sie haben mir dies mit einem Ja bestätigt, ist das korrekt?"
 
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Die Funktion allein ist gar nicht verboten, diese Missbräuchlich einzusetzen schon. Es geht einfach ums Prinzip, wieso wird mir vorab in diesem ach so demokratischen Staat gleich alles vorenthaltenen nur weil man es missbrauchen könnte?!
 
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Da mindestens 99 von 100 Nutzern dieser Apps den Gesprächspartner nicht darauf aufmerksam machen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, finde ich das Verbot erstmal in Ordnung. ;)
 
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@Taba Das kannst Du gerne finden, dennoch ist es nicht richtig. Also das Verbot ist richtig, es einfach vorzuenthalten nicht! Samsung möchte damit eh nur negativ Presse aus dem Weg gehen, denn verboten ist es nicht!
 
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@lizardking78
Ich versteh gerade dein Problem nicht?
Das war bei Samsung schon immer nicht in Deutschland verfügbar.

Aber es gibt ja durchaus alternative Apps im PlayStore.
 
@maik005 mein Problem ist es, dass es einfach vorenthalten wird, reine Bevormundung. Ich weiß, es gibt genug im Playstore, brauche es nicht mal.
 
Dann müsste doch jetzt mit den neuen Datenschutzbestimmungen die Kamera auch perse ausgeschaltet werden ;)
 
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Dass die Kamera erst mal verboten ist und erst freigeschaltet wird, wenn man einen Test bestanden hat, in dem es um die Kenntnisse darum geht was man darf und was nicht und welche Strafen es so gibt wenn man sich nicht dran hält würde ich mir manchmal schon wünschen. Kann nicht schaden.
 
lizardking78 schrieb:
es einfach vorzuenthalten nicht!

Doch, das ist der richtige Weg.

So hat Samsung selbst den Rücken frei.

Wenn die dir eine Funktion anbieten, die rechtlich nicht einwandfrei verwendet werden kann, könnten sie selbst belangt werden.

Insofern nehmen sie dir keine Entscheidung ab, sie schützen sich selbst.
 
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@Onslaught
Das ist Unsinn, sorry. Samsung kann rechtlich nicht dafür belangt werden. Wenn Du mit Deinem Auto jemanden umfährst, kann auch nicht der Hersteller belangt werden, oder besser Du stichst jemanden mit Deinem Küchenmesser ab, ist auch nicht Zwilling zu belangen. Auch auf vielen Navis sind z.Bsp. Blitzer Warner drauf. Es einzusetzen ist aber verboten.
 
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Bearbeitet von: maik005 - Grund: Direktzitat entfernt. Bitte den Antworten Button nutzen. Gruß maik005
Da die Funktion von Samsung aber explizit implementiert wurde (und nicht etwa freiwillig zu installieren ist), ist Samsung mit dran. Denn sie bringen ein System auf den Markt, das im Zielmarkt unzulässig ist. Somit wäre es entgegen geltendem Recht.

Und um das nochmal klar zu machen:

Bis zum S7 gab es die Funktion schon im TouchWiz. Dann wurde sie von Samsung entfernt und nun wieder eingeführt. Und ausnahmslos immer war diese Funktion für unsere CSC gesperrt.
Samsung verweist auch immer darauf, dass in einigen Zielmärkten Funktionen aufgrund geltenden Rechts nicht zur Verfügung stehen.

Das ist also nichts neues und Samsung wird schon wissen, warum das so ist.

Du kannst dir gerne ein niederländisches oder britisches S9 kaufen, bei dem dann die entsprechende Länder CSC enthalten ist. Dann hast du die Funktion. Mit einer deutschen CSC wirst du diese Funktion weiterhin nicht bereitgestellt bekommen.

Hier ist noch ein Artikel auf Sammobile dazu: Galaxy S9/S9+ get call recording feature in some countries

Der Absatz beschreibt dann auch das Szenario:

If you have the May update (XXU1BRE5 or XXS1ARE6 depending on market) installed on your Galaxy S9/S9+, then you should see a recording option in the in-call UI. If you don’t see that option, then it is probably against the law in your country to record calls without consent. Even if Samsung doesn’t bring this feature to all the markets, there are still other options available for users.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bearbeitet von: maik005 - Grund: in das passende Thema verschoben. Gruß maik005
Ich Frage mich, wie viele Smartphones die in Deutschland verkauft werden, die Funktion der anrufaufnahme zulassen. :confused2::confused2:

Ich kenne keins :thumbsup:
 
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