Samsung Galaxy S6 Edge Versicherungsschutz

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Darkblade115

Gast
Hallo liebe Forenmitglieder

ich habe folgendes Problem und brauche dringend euren Rat!


ich habe am 26.12.2015 einen Handyschaden bei meiner Versicherung Fachgerecht gemeldet.
Das Handy war vor diesem Sturz 100% Funktionstüchtig, es hatte keinerlei Einschränkungen.
Das Gerät war in einer Schutzhülle vor dem Aufprall des Bodens. Die Schutzhülle, zerbrach,
das Handy war jedoch äußerlich ohne weitere Beschädigung. Trotz der Schutzhülle lies sich das Gerät nicht mehr einschalten.
Irgendetwas hörte man durch das schütteln des Handys, jedoch kann ich nur vermuten, das der Akku des Samsung Gerätes defekt ist.
Die Erklärung kommt hier:

Das Gerät schloss ich sofort nach dem Aufprall an meine Ladesteckdose an. Es zeigte mir 100% Akku Ladung an.
Das Gerät lies sich nur noch per "Download Mode" anschalten und sobald man diesen "Download Mode" beendete, startete das Handy mit voller Funktion wieder (Telefonieren, Schreiben, Fotografieren!) Ich habe weder eine Einstellung am Handy vorgenommen, noch irgendetwas anderes verstellt. Sobald ich das Ladegerät des Handys entfernte, ging es sofort aus (Vermutung Akku defekt).
Ohne Ladegerät des Handys macht das Gerät weder ein Sound Geräusch, noch fährt es ansatzweise hoch.
Meines Erachtens ist beim Aufprall eine Lötstelle gebrochen oder der Akku des Samsung Galaxy S6 Edge beschädigt worden.

Nun zu dem Problem dieser Versicherung.

Die Versicherung ist bereit eine Teilregulierung einzugehen (Sturzschaden in Höhe von 172,43 EUR).
Jedoch berichtet diese Versicherung von einem weiteren (MIR UNBEKANNTEN) Flüssigkeitsschaden der bei der Überprüfung festgestellt worden sei und den ich nicht gemeldet habe, DA ER MIR UNBEKANNT IST!
Das Telefon funktionierte vor dem Sturz zu 100%!!!!
Dieser fällt mir nun mit einem Betrag von 495,83 EUR zu lasten.

Versicherungseigenschaften
  • Deckungssumme 1.000 €
  • Selbstbeteiligung 0 €
  • Kurzschluss
  • Bruchschäden
  • Wasserschäden
  • Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Raub)

Die Versicherung schreibt nun folgendes zurück:


"Bedingungsgemäß können wir nur für Schäden eintreten die uns auch gemeldet werden.
Wird während der Reparatur bzw. Überprüfung ein zusätzlicher Schaden entdeckt, der uns
nicht gemeldet wurde, können wir für diesen nicht in die Regulierung eintreten. Herr Seifert gab an, dass er keine Kenntnis von dem Flüssigkeitsschaden habe. Gemäß dem Wert des Gerätes müssen wir davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer, dem Gerät gegenüber eine gewisse Sorgfaltspflicht entgegenbringt. Das Gerät weißt im inneren eine massive Korrosion auf, diese tritt in der Regel nicht
durch den Alltäglichen Gebrauch z.B. durch Schwitzwasser, auf."

Die Versicherung will mein Handy nicht Reparieren da ich ja diesen "Flüssigkeitsschaden" nicht gemeldet habe, aber wie soll man etwas melden, wenn man nichtmal davon weiß?

Bitte um Hilfe

MfG Seifert
 
Hier bekommst Du keinerlei Rechtsberatung.
 
Sie wollen an dir Geld verdienen so woe sich das anhört. So arbeiten solche Versicherungen leider. Vllt. gibts den Wasserschaden nicht aber er rentiert sich.
 
mrrbr schrieb:
Hier bekommst Du keinerlei Rechtsberatung.
Ich glaube ihm ist klar, dass hier keine Anwälte sitzen, die Ihm da rechtlich helfen.
Aber vielleicht kann ich dir etwas helfen.

Ich habe auch schon Probleme mit einer Handyversicherung gehabt.
Bei meinem ersten Displayschaden hat die Versicherung den Schaden repariert. Da ich aber ein Tollpatsch bin ist es mir kurz darauf wieder heruntergefallen.
Die Versicherung wollte nicht mehr zahlen, die haben sich geweigert.
Die beste Freundin meiner Mutter ist Familienanwältin und die hat dann einfach einen kurzen Brief an die Versicherung verfasst, dass die den Schaden regulieren sollen; was dann auch ohne Probleme geklappt hat.
Daraufhin ist es mit in den 2 Jahren noch 6 mal heruntergefallen; jedesmal wurde es kommentarlos repariert.

Also falls die wirklich nicht einlenken, geh mal zum Anwalt, falls du da irgendeinen Kontakt hast. Falls du studierst, gibt es beim AStA kostenlose Rechtsberatung.


Aber eine andere Frage hab ich da: Wenn ich also einen Wasser"schaden" habe, das Handy dann aber weiter läuft, MUSS ich es der Versicherung melden? Ist ja voll sinnlos. Ich kann ja schelcht ins Handy reingucken und sagen, ob da wirklich ein Schaden vorhanden ist oder nochmal alles gut gegangen ist.
 
Wir sind keine Anwälte, daher zu.
Und mit dem S6 hat das auch nichts zu tun, sondern es sind Vertragliche Sachen.
 
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