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Darkblade115
Gast
Hallo liebe Forenmitglieder
ich habe folgendes Problem und brauche dringend euren Rat!
ich habe am 26.12.2015 einen Handyschaden bei meiner Versicherung Fachgerecht gemeldet.
Das Handy war vor diesem Sturz 100% Funktionstüchtig, es hatte keinerlei Einschränkungen.
Das Gerät war in einer Schutzhülle vor dem Aufprall des Bodens. Die Schutzhülle, zerbrach,
das Handy war jedoch äußerlich ohne weitere Beschädigung. Trotz der Schutzhülle lies sich das Gerät nicht mehr einschalten.
Irgendetwas hörte man durch das schütteln des Handys, jedoch kann ich nur vermuten, das der Akku des Samsung Gerätes defekt ist.
Die Erklärung kommt hier:
Das Gerät schloss ich sofort nach dem Aufprall an meine Ladesteckdose an. Es zeigte mir 100% Akku Ladung an.
Das Gerät lies sich nur noch per "Download Mode" anschalten und sobald man diesen "Download Mode" beendete, startete das Handy mit voller Funktion wieder (Telefonieren, Schreiben, Fotografieren!) Ich habe weder eine Einstellung am Handy vorgenommen, noch irgendetwas anderes verstellt. Sobald ich das Ladegerät des Handys entfernte, ging es sofort aus (Vermutung Akku defekt).
Ohne Ladegerät des Handys macht das Gerät weder ein Sound Geräusch, noch fährt es ansatzweise hoch.
Meines Erachtens ist beim Aufprall eine Lötstelle gebrochen oder der Akku des Samsung Galaxy S6 Edge beschädigt worden.
Nun zu dem Problem dieser Versicherung.
Die Versicherung ist bereit eine Teilregulierung einzugehen (Sturzschaden in Höhe von 172,43 EUR).
Jedoch berichtet diese Versicherung von einem weiteren (MIR UNBEKANNTEN) Flüssigkeitsschaden der bei der Überprüfung festgestellt worden sei und den ich nicht gemeldet habe, DA ER MIR UNBEKANNT IST!
Das Telefon funktionierte vor dem Sturz zu 100%!!!!
Dieser fällt mir nun mit einem Betrag von 495,83 EUR zu lasten.
Versicherungseigenschaften
Die Versicherung schreibt nun folgendes zurück:
"Bedingungsgemäß können wir nur für Schäden eintreten die uns auch gemeldet werden.
Wird während der Reparatur bzw. Überprüfung ein zusätzlicher Schaden entdeckt, der uns
nicht gemeldet wurde, können wir für diesen nicht in die Regulierung eintreten. Herr Seifert gab an, dass er keine Kenntnis von dem Flüssigkeitsschaden habe. Gemäß dem Wert des Gerätes müssen wir davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer, dem Gerät gegenüber eine gewisse Sorgfaltspflicht entgegenbringt. Das Gerät weißt im inneren eine massive Korrosion auf, diese tritt in der Regel nicht
durch den Alltäglichen Gebrauch z.B. durch Schwitzwasser, auf."
Die Versicherung will mein Handy nicht Reparieren da ich ja diesen "Flüssigkeitsschaden" nicht gemeldet habe, aber wie soll man etwas melden, wenn man nichtmal davon weiß?
Bitte um Hilfe
MfG Seifert
ich habe folgendes Problem und brauche dringend euren Rat!
ich habe am 26.12.2015 einen Handyschaden bei meiner Versicherung Fachgerecht gemeldet.
Das Handy war vor diesem Sturz 100% Funktionstüchtig, es hatte keinerlei Einschränkungen.
Das Gerät war in einer Schutzhülle vor dem Aufprall des Bodens. Die Schutzhülle, zerbrach,
das Handy war jedoch äußerlich ohne weitere Beschädigung. Trotz der Schutzhülle lies sich das Gerät nicht mehr einschalten.
Irgendetwas hörte man durch das schütteln des Handys, jedoch kann ich nur vermuten, das der Akku des Samsung Gerätes defekt ist.
Die Erklärung kommt hier:
Das Gerät schloss ich sofort nach dem Aufprall an meine Ladesteckdose an. Es zeigte mir 100% Akku Ladung an.
Das Gerät lies sich nur noch per "Download Mode" anschalten und sobald man diesen "Download Mode" beendete, startete das Handy mit voller Funktion wieder (Telefonieren, Schreiben, Fotografieren!) Ich habe weder eine Einstellung am Handy vorgenommen, noch irgendetwas anderes verstellt. Sobald ich das Ladegerät des Handys entfernte, ging es sofort aus (Vermutung Akku defekt).
Ohne Ladegerät des Handys macht das Gerät weder ein Sound Geräusch, noch fährt es ansatzweise hoch.
Meines Erachtens ist beim Aufprall eine Lötstelle gebrochen oder der Akku des Samsung Galaxy S6 Edge beschädigt worden.
Nun zu dem Problem dieser Versicherung.
Die Versicherung ist bereit eine Teilregulierung einzugehen (Sturzschaden in Höhe von 172,43 EUR).
Jedoch berichtet diese Versicherung von einem weiteren (MIR UNBEKANNTEN) Flüssigkeitsschaden der bei der Überprüfung festgestellt worden sei und den ich nicht gemeldet habe, DA ER MIR UNBEKANNT IST!
Das Telefon funktionierte vor dem Sturz zu 100%!!!!
Dieser fällt mir nun mit einem Betrag von 495,83 EUR zu lasten.
Versicherungseigenschaften
- Deckungssumme 1.000 €
- Selbstbeteiligung 0 €
- Kurzschluss
- Bruchschäden
- Wasserschäden
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Raub)
Die Versicherung schreibt nun folgendes zurück:
"Bedingungsgemäß können wir nur für Schäden eintreten die uns auch gemeldet werden.
Wird während der Reparatur bzw. Überprüfung ein zusätzlicher Schaden entdeckt, der uns
nicht gemeldet wurde, können wir für diesen nicht in die Regulierung eintreten. Herr Seifert gab an, dass er keine Kenntnis von dem Flüssigkeitsschaden habe. Gemäß dem Wert des Gerätes müssen wir davon ausgehen, dass der Versicherungsnehmer, dem Gerät gegenüber eine gewisse Sorgfaltspflicht entgegenbringt. Das Gerät weißt im inneren eine massive Korrosion auf, diese tritt in der Regel nicht
durch den Alltäglichen Gebrauch z.B. durch Schwitzwasser, auf."
Die Versicherung will mein Handy nicht Reparieren da ich ja diesen "Flüssigkeitsschaden" nicht gemeldet habe, aber wie soll man etwas melden, wenn man nichtmal davon weiß?
Bitte um Hilfe
MfG Seifert