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fossi33
Enthusiast
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@aalfred Zurückgeben und neu kaufen wie ich
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11. Bei einer endgültigen Rückabwicklung des Kaufs eines Aktionsgeräts innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum verpflichtet sich der Teilnehmer, die Zugabe an Samsung bzw. an marken mehrwert in mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Die Abnutzung durch eine Inbetriebnahme sowie durch einen üblichen Gebrauch zählen nicht als Mangel. Gibt der Teilnehmer eine Zugabe in mangelhaftem Zustand zurück, sind Samsung bzw. marken mehrwert berechtigt, Wertersatz zu verlangen.
Y2Jericho schrieb:Hallo,
Hätte da eine Frage da ich mir auf jeden Fall das s6 edge plus holen möchte und ich das super mit der Aktion verbinden kann: Muss der Händler explizit bei der Aktion teilnehmen, bzw das irgendwo ankündigen oder kommt es bloß darauf an dass das Handy für den deutschen Markt gemacht worden sein?
Das stimmt so nicht. Er muss es bin zum 7 Dezember gekauft haben, registrieren kann er es auch noch bis zum 21 Dezember.Zain schrieb:Du musst alles bis zum 7.12 um Mitternacht erledigt haben
5. Für die Teilnahme muss der Teilnehmer das Aktionsgerät unter Angabe bzw. Vorlage seiner deutschen Lieferadresse, Übermittlung von Kassenbeleg (bei Erwerb des Aktionsgerätes im stationären Handel) bzw. Bestellbestätigung und Rechnung (bei Erwerb des Aktionsgerätes im Online-Handel) sowie Serien- und Modellnummer (länderspezifischer Model Code (EAN-Code) gemäß obiger Tabelle) über die Internetseite www.mehrwertpaket.com/zweinachtszeit bis spätestens zum 21.12.2015 („Ausschlussfrist“) registrieren.