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Gerry_
Fortgeschrittenes Mitglied
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bahnhofer schrieb:Das halte ich für völligen Unsinn, da der Vertrag mit MM abgeschlossen wurde. MM müsste dann bei der Rücksendung die 100 € einbehalten!
Und bei einem Rückgaberecht von 14 Tagen, bei Kauf übers Netz, fehlt dafür wohl jegliche Grundlage.
Du hast Recht. Es gibt vorliegend bei der Konstellation "Verkäufer zieht die 100€ gleich direkt von Kaufpreis ab" zwei Vertragsbeziehungen:
1. Verkäufer - Kunde (Kaufvertrag Handy)
2. Verkäufer - Samsung bzw. Marken Mehrwert AG (Erstattung von € 100,00 von Samsung/MMAG an den Verkäufer pro verkauftem Aktionsgerät)
Es gibt gerade keine Vertragsbeziehung zwischen Samsung bzw. der Marken Mehrwert AG und dem Kunden. Somit kann Samsung/MMAG auch vom Kunden nichts zurückfordern. Das müsste dann wieder direkt der Verkäufer machen. Dies kann er aber nur, wenn beim Kauf diese "Aktions-Samsung-Bedingungen" wirksam einbezogen wurden.
Andererseits erstattet der Verkäufer bei einem Rücktritt oder einem Widerruf ja auch nur den gezahlten Kaufpreis.Insofern löst sich das Problem von selbst. Der Verkäufer muss dann halt an Samsung/MMAG wieder intern die 100€ zurückzahlen bzw. verrechnen.