Nach Tauchgang Kopfhörersymbol bleibt dauerhaft und geht phasenweise?!

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RomaniaBvB

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Bin seit Gestern Besitzer des S5 und habe meiner Freundin das S5 und seine Wasserdichte gezeigt. Seit Gestern Mittag allerdings bleibt nach dem Tauchgang das Kopfhörersymbol dauerhaft und verschwindet für kurze Zeit und kommt dann wieder. Alle Klappen waren fest verschlossen. Hoffe da ist jetzt kein Defekt?!
 
Versuch mal die Kopfhörerbuchse zu reinigen. Könnte ja Wasser drin sein ;)
 
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Vielleicht ist ja noch Wasser in der Buchse und überbrückt Kontakte? Sonst ist es wohl ganz eindeutig eine Garantiefall.

Außerdem:
Dichte ist eine Materialeigeschaft und beschreibt das Gewicht pro Volumen, die Einheit ist kg/m³. Was du deiner Freundin zeigen wolltest war die Wasserdichtheit. :)
 
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Okay,wollte ihr die Wasserdichtheit zeigen ;) Also mittlerweile bleibt das Kopfhörersymbol dauerhaft. Habe das Gerät neugestartet, Kopfhörer reingesteckt und neu gestartet. Akku rausgenommen. Nichts. Alles unverändert. Die Indikatoren haben sich auch nicht verfärbt. Hmm...bin Ratlos.
 
Uhhh...die Kopfhörer eingesteckt?
Ob das so gut war? Falls da noch etwas Wasser war wurde es dadurch wohl erst recht reingedrückt :/
 
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RMA, ganz einfach. Dann haben wir gleich einen Vorzeigefall, ob es auf Garantie geht oder nicht.
 
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Habs Gestern bei Saturn gekauft. Glücklicherweise Online bestellt und in der Filiale abgeholt (also tritt das Fernabsatzgesetz ein), bzw. Widerrufsrecht. Habe das S5 ehrlich nur unterm Wasserhahn gehalten. Wie gesagt, Indikatoren sind nicht verfärbt und nen Schutzstöpsel für die Kopfhörer Klinke braucht man ja nicht beim Vollbad ;)
Also wenn die es nicht tauschen bzw es hinbekommen heute Abend und sagen, die wollen es einschicken, kann ich ja praktisch vom Kauf zurücktreten.
 
Einschicken ist hier überhaupt keine Option, lass dir das auf keinen Fall einreden! Das Gerät ist keinen Tag alt und hat schon einen Mangel, hier kommt nur der Austausch gegen ein mängelfreies Exemplar in Frage.
 
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Saturn gewährt schon aus Kulanz normal den Umtausch. Aber mit Fernabsatz hat das nichts zu tun, da das nur für Handel gilt, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgewickelt wird. Saturn hat aber Ausstellflächen und Verkaufsräume, wo man die Ware besichtigen / testen kann...da greift §312 b BGB dann nicht.
 
Danke Euch allen!! Nee, entweder tauschen, oder vom Kauf zurücktreten. Fertig, aus. Ich hab gestern gegen 17 Uhr das S5 gebadet, alles okay. Gegen 20 Uhr kam dann das Kopfhörersymbol. Blieb dann auch. Gegen 23 Uhr war es plötzlich weg. Dachte mir auch, okay war evtl wegen dem Wasser, obwohl es da ja geschützt sein müsste. Und seit heute Morgen ist das Zeichen dauerhaft. Kam also über Nacht wieder. Ich muss bis 18:30 arbeiten. Wenn es bis heute Abend nicht weg ist, werde ich sofort zu Saturn hin. Tauschen die nicht, oder wollen es einschicklen, dann twerde ich vom vertratg zurücktreten. Wie gesagt, habe extra nachgeschaut, aber es sind keinerlei Indikatoren verfärbt.
 
Oh sehr sdhön.
Wir wollen wieder in Illegale abswitchen.
Mal sehen wann die ersten Anzeigen kommen, denn einen defekt einfach zu verschweigen bzw. selbst verursacht zu haben ist schon an Dreistigkeit kaum schlagbar.
 
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Snake3 schrieb:
Oh sehr sdhön.
Wir wollen wieder in Illegale abswitchen.
Mal sehen wann die ersten Anzeigen kommen, denn einen defekt einfach zu verschweigen bzw. selbst verursacht zu haben ist schon an Dreistigkeit kaum schlagbar.
Sorry, aber das ist doch echt Blödsinn, was du da schreibst, das S5 wurde innerhalb der Spezifikationen betrieben und hat nun einen Defekt, was soll denn da an einer Reklamation illegal sein!?!


borussemd schrieb:
Saturn gewährt schon aus Kulanz normal den Umtausch. Aber mit Fernabsatz hat das nichts zu tun, da das nur für Handel gilt, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgewickelt wird. Saturn hat aber Ausstellflächen und Verkaufsräume, wo man die Ware besichtigen / testen kann...da greift §312 b BGB dann nicht.
Mit Kulanz hat das nicht viel zu tun, das ist im BGB unter §439 geregelt und dort ist ausdrücklich fest gehalten, dass der KÄUFER wählen kann, ob im Rahmen der Nacherfüllung repariert (Nachbesserung) oder ausgetauscht (Nachlieferung) werden soll.
 
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borussemd schrieb:
Saturn gewährt schon aus Kulanz normal den Umtausch. Aber mit Fernabsatz hat das nichts zu tun, da das nur für Handel gilt, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgewickelt wird. Saturn hat aber Ausstellflächen und Verkaufsräume, wo man die Ware besichtigen / testen kann...da greift §312 b BGB dann nicht.


Richtig,aber dadurch das ich das S5 übers Internet gekauft habe und es in den Saturn hab liefern lassen, um es dort abzuholen, greift das Fernabsatzgesetz ein. Habe mit der Saturn Hotline 2 mal telefoniert und es mir dort bestätigen lassen. Außerdem steht das in den Bgb's der Online Bestellrechnung ;)

Der ursprüngliche Beitrag von 10:13 Uhr wurde um 10:14 Uhr ergänzt:

Snake3 schrieb:
Oh sehr sdhön.
Wir wollen wieder in Illegale abswitchen.
Mal sehen wann die ersten Anzeigen kommen, denn einen defekt einfach zu verschweigen bzw. selbst verursacht zu haben ist schon an Dreistigkeit kaum schlagbar.

Unterstellst Du mir ich habe einen Defekt verursacht und ich will etwas verschweigen???
 
@Zibidaeus
Das ist schon klar...ich meinte (habs zugegebenermaßen vergessen hinzuschreiben) nach den 2 Wochen...Ich konnte Ware bei Saturn sogar mal nach 8 Wochen noch anstandslos umtauschen...das finde ich kulant ;)

Der ursprüngliche Beitrag von 10:14 Uhr wurde um 10:21 Uhr ergänzt:

@Romania: Wenn du das Gerät online bestellt, online bezahlt und nur in der Filiale abgeholt hast, dann greift das Fernabsatzgestz (so wie es damals hieß)
hast du es aber in der Filiale dann auch gezahlt, greift das nicht mehr...

So ein Wirrwarr mit den Gesetzen...
 
@borussemd und mir haben die von der Saturn Hotline zu Zweit bestätigt, dass es keinen Unterschied macht ob Zahlung vor Ort oder in der Filiale. Ob ich im Internet im voraus bezahle oder in der Filiale ist egal, hauptsache der Vertrag, bzw die Bestellung ist im Internet zustande gekommen und nicht vor Ort, also greift das Fernabsatzgesetz ;)

ich weiss, echt kuddelmuddel :)
 
Das Fernabgesetz kann gar nicht greifen, denn du kontest das Gerät VOR ORT ausgiebig prüfen und testen.
Auf das andere Halbwissen was hier praktiziert wurde, gehe ich lieber nicht ein.
Nur so am Rande - Eine Sache wird nicht korrekt, nur weil es 10 Leute behaupten... .
Und wenn Saturn das umtauscht, ist das KULANZ.
Nix anderes.
 
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Kollege Schlange, was willst Du mir unterstellen? Das ich Saturn bescheisse? Wenn mein Smartphone einen Defekt aufzeigt, für den ich nichts kann, habe ich das Recht auf Besserung! Ich habe mit der Saturn Hotline telefoniert und mich vor dem Kauf abgesichert. Ich glaube die werden mehr von ihrem Job verstehen als Du. Und wer hier halbwissen praktiziert , bist Du mit deiner arroganten Art hier den Leuten was zu unterstellen und anzugreifen! Muss sagen, Deinen Nick hast Du perfekt gewählt!
 
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RomaniaBvB schrieb:
@borussemd und mir haben die von der Saturn Hotline zu Zweit bestätigt, dass es keinen Unterschied macht ob Zahlung vor Ort oder in der Filiale. Ob ich im Internet im voraus bezahle oder in der Filiale ist egal, hauptsache der Vertrag, bzw die Bestellung ist im Internet zustande gekommen und nicht vor Ort, also greift das Fernabsatzgesetz ;)

ich weiss, echt kuddelmuddel :)

Nö...die haben dir das dann schlicht falsch gesagt.
Was aber in deinem Fall keinen Unterschied macht, da die 2 Wochen noch nicht um sind...also egal ;)
 
Snake3 schrieb:
Das Fernabgesetz kann gar nicht greifen, denn du kontest das Gerät VOR ORT ausgiebig prüfen und testen.
Auf das andere Halbwissen was hier praktiziert wurde, gehe ich lieber nicht ein.
Nur so am Rande - Eine Sache wird nicht korrekt, nur weil es 10 Leute behaupten... .
Und wenn Saturn das umtauscht, ist das KULANZ.
Nix anderes.
Einen im Rahmen der Gewährleistung beanstandeten Artikel auszutauschen ist also Kulanz? Wow, du hats ja echt so richtig Ahnung. :confused2:


Und noch zum Thema Fernabsatzgesetz:
Maßgeblich ist, wie der Vertrag zu stande kommt, in so einem Fall ist das die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Dies erfolgte ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikatiosnmitteln. Die Abholung und Bezahlung ist die sog. Vertragserfüllung und die ist für die Anwendung des Fernabsatzgesetzes irrelevant. Das Fernabsatzgesetz greift hier also! Wer es nicht glaubt kann den Wortlaut im BGB unter $312b nachlesen.
Anzumerken ist jedoch, das bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag der Käufer Anspruch auf Wertminderung erheben kann, wenn die Nutzung des Artikels über ein Ausprobieren im normalen Maß hinaus geht.
 
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So gerade nochmal mit der Saturn Hotline telefoniert und zum dritten mal bestätigt bekommen, dass das Fernabsatzgesetz in meinem Falle bedenkelos ohne wenn und aber greift. Bestellung lief übers Internet und letztendlich wurde es in der Filiale nur abgeholt und bezahlt.

@Zibidaeus dein Beitrag trifft es auf den Punkt;)

Letztendlich will ich das S5 ja auch behalten und nicht zurücktreten, allerdings möchte ich ein defektfreies gerne ;)
 
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