Displayfehler sichtbar / nicht fühlbar

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Aufgrund dem, das ich hier von Knox 0x1 geschrieben habe, wird mir der support verweigert. Ich möchte gerne wissen, ob es denn bei Knox 0x0 ein Garantiefall wäre.
Ausserdem läuft das gerade bei W-Support nicht sehr gut ab. Mir wurde der Erhalt eines 32 GB Gerätes bestätigt, obwohl ich ein 16 GB Gerät eingesendet habe. Desweiteren ist das Foto von W-Support sehr widersprüchlich mit der Farbe des Telefons. Ich bin mir zu 100% sicher, das ich eines in Schwarz-Silber eingesendet habe. Deren Nachweisfoto zeigt eine goldene Variante.
 

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Quatsch was ihr alle mit diesem blöden Knox habt. Wenn Knox getriggert wird kann die Garantie auf die Software flöten gehen, dh. wenn du rumflashst und des Gerät brickts dann helfen die dir nicht.

Knox hat überhaupt gar nix zu tun mit HARDWARE Defekten. (man könnte zwar argumentieren das eFuse ein Hardware defekt ist aber das wäre ziemlich nutzlos da Samsung mit dem BS dafür verantwortlich wäre)
"Tut mit leid du hast ein neues Betriebssystem geflasht deswegen ist dein Display krepiert" Hallo? Ist die Software auch dran Schuld wenn mein Gerät in zwei Teile zerbricht?

Außerdem selbst wenn die Garantie auf alles futsch ist (weil freiwillig) gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und der ganzen EU sowas wie Gesetze an die sich jeder halten muss (auch Samsung und Händler) und die sagen das du auf dein Produkt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hast, egal was irgendwer irgendwann irgendwem sagt.

Schau dir das mal an:
https://fsfe.org/freesoftware/legal/flashingdevices.en.html
http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/protection_of_consumers/l32022_en.html
Let's find out if KNOX flag 0:1 does void th… - Pg. 18 | Samsung Galaxy S 4 i9500, i9505, i9505G, i9506 | XDA Forums
https://plus.google.com/+Chainfire/posts/LCfF5A9fsTG

Bei dir tritt bereits die Beweislastumkehr in Kraft, das macht die Angelegenheit etwas ... spannender.
Du hast nun drei Optionen.
1) Es ist selbst Verschuldet und du weißt das (zb. in der Sonne liegen gelassen, Übertaktet oder sonst irgendwie den Kleber durch zuviel Hitze gelöst dann würde ich es einfach lassen)

oder ich mir SICHER bin das ich nicht dran Schuld bin kannst du:
2) Bei anderen Nachfragen heisst Samsung direkt kontaktieren, anderer Reperaturservice, 1&1 auf die gesetzliche Gewährleistung nett draufhinweisen
3) Rechtlich dagegen vorgehen. 1&1 anschreiben da der Händler verantwortlich ist und wenn die sich weigern Gutachten -> Rechtsanwalt.
Die Gesetzeslage liegt offensichtlich ziemlich gut den folgenden Prozess zu gewinnen, da man nicht mit einer Softwareveränderung einfach so salopp einen Hardwaredefekt rechtfertigen kann.

Lass dich nicht abwimmeln.
1&1 ist bekannt für seine, hmn sagen wir unkonventionellem Rechtsverständnis. Außerdem was ist das für eine lächerliche Aussage, weil du im Forum gefragt hast reparieren dies nicht?! Ahja, nach dem hab-ich-selber-erfunden-Gesetz oder was?
Die Moral der Geschichte? Garantie und Versicherungen sind Kundenverarschung und im Zweifelsfall keinen Cent Wert. Kauf das nächste mal bei einem guten Händler ein und nicht bei einem wo du's im Zweifelfall bereust.

PS: Hast du's zu W-Support geschickt nicht zu 1&1? Warum nicht gleich zum Verkäufer 1&1 sondern über zehn Ecken?
Ich würde da gar nicht rummachen mit W-Support oder Samsung sondern der Verkäufer ist der Ansprechpartner und würde das mit dem klären.
 
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Ich habe es bei 1und1 den Support kontaktiert. Die haben mir ein Leihgerät geschickt und gleichzeitig das S5 abgeholt und zu W-Support gesendet. Also im Rahmen eines Tausches. 1und1 hat den Versand zu W-Support veranlasst. Ich habe nur mit dem Händler Kontakt. Ein Anruf bei W-Support hat nichts gebracht.
 
Was das juristische angeht, sehe ich das ähnlich wie Bf 109, allerdings bin ich da absoluter Laie.

Was das Foto angeht: ich würde denen mal mächtig in den Hintern treten per Mail oder Anruf. (Obwohl das wahrscheinlich gar nicht nötig sein wird, wenn die hier mitlesen)
Verlange ein Foto von Deinem Phone und wenn sie sich auf falsche Farben aufgrund schlechter Beleuchtung rausreden, sollen sie Dir wenigstens erklären, wie sich Dein Speicher plötzlich verdoppelt hat :laugh:

Edit: Sehe gerade, dass Du über 1&1 gegangen bist. Ruf die an und frag, wo Dein Phone ist, denn das Dir zugeordnete vom w-Support ist ja definitiv nicht Deins
 
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ja PrinzPoldi, ich habe schon mal versucht, sowas nachzustellen, bei gelben Licht ein silbernes Teil goldfarben zu erscheinen zu lassen. Es ist mir nicht gelungen. Ich mal das Bildchen, was ich versucht habe... parallel dazu etwas, was bei gleichen Licht goldig ist
 

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Aber die verweigern dir NICHT den Support, WEIL DU HIER GESCHRIEBEN HAST.

Sondern weil dein Gerät schlicht und einfach Knox 0x1 anzeigt.
Um in Foren rumzustöbern haben die überhaupt keine Zeit bei W-Support.

Oder hast du das exakt so schriftlich? Wenn ja, zeigen, wenn nein, dann stell bitte nicht solche Behauptungen auf.
 
Naja das ist jetzt auch Jacke wie Hose warum die sich rausreden wollen.

Fakt ist einfach Knox 0.1 anzuführen ist einfach nur eine billige Ausrede nach dem Prinzip, versuchen wir's mal, der andere wird schon nachgeben.

Wie bereits gesagt mach dich nicht mit W-Support rum, 1&1 ist dein Ansprechpartner und hat dafür zu sorgen das alles läuft.
Ich würde es nett versuchen die nächste(n paar) Email('s), kannst ja 1&1 mal schreiben dass dein S5 kein Transformer ist und sich von 16GB auf 32GB wandeln kann (fallst du was schriftlich hast) und sagen das dort wohl etwas schief gelaufen ist (kann ja mal passieren, vlt Geräte vertauscht whatever)
Aber wenn die nicht wollen würde ich schon mit Gesetzen drohen und Paragrafen. Kannst dich ja immer noch entscheiden obs dir Wert ist einen Anwalt einzuschalten (manchmal geht's ja auch nur ums unbezahlbare Prinzip xD) oder ob du dir den Aufwand für die 200€ sparen willst.
Fragen kostet nichts.

Noch ne Lektüre zum Thema:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:en:HTML
 
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aber nicht nur Transformer sondern ein Chamelion... es hat ja die Farbe von silber auf gold gewechselt
 
Bei meinem s5 habe ich das Display auf Garantie neu bekommen. War 5 Monate alt. Sah aus wie Haarriss und von außen nicht fühlbar. Wurde bei Media Markt zur Reparatur gegeben. Dauerte 3 Tage.
 
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Bf 109 schrieb:
Fakt ist einfach Knox 0.1 anzuführen ist einfach nur eine billige Ausrede nach dem Prinzip, versuchen wir's mal, der andere wird schon nachgeben.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044:en:HTML

Fakt ist aber ebenso, dass Samsung das Recht hat, bei seinen Gewährleistungsbedingungen einen Rahmen zu erstellen.

(NICHT die 6-monatige Garantie)

Und wenn die in die Bedingungen schreiben, dass bei Manipulation des Gerätes (Knox 0x1) die Gewährleistung erlischt, dann ist das so - dann haben die Recht und dann kann dir da auch kein Anwalt weiterhelfen.
 
Ähm nein, Samsung kann bei der eigenen freiwilligen Garantie einen Rahmen erstellen.
Bei der Gesetzlichen Gewährleistung welche zwischen Kunden und Händler besteht, können die nix.
Schon allein weil Samsung gar nicht der Ansprechpartner für die Gewährleistung ist.
 
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wie geht es nurn weiter.. ich habe das Gerät seit ca 8 Monaten und mir wird die Garantie wegen Knox 0x1 verweigert. Da das Telefon im Gewährleistungsbereich ist, soll ich da nur auf Kulanz hoffen? Ich kann genausowenig nachweisen, das dieser Displayfehler von Anfang an durch Fertigungsfehler war, wie Samsung bei mir durch Softwareeingriff
 
Nochmal, dein Ansprechpartner für die Gewährleistung ist dein Händler, also 1&1.

Falls die sich also weigern, würde ich in einer freundlichen E-Mail erstmal anführen, das es sich bei dem Fehler eindeutig um einen Hardwarefehler handelt.
Da der Fehler auch an einer stelle "innerhalb" des Gerätes auftritt, ist es auch eher unwahrscheinlich das er durch dich zustande gekommen ist.

Du es daher als erwiesen ansiehst, das der Fehler bereits bei Kauf bestanden haben muss, eben z.b. durch unsaubere arbeit des Herstellers beim verkleben des Displays und du dich deshalb auf die Gewährleistung berufst.

Sollte das auch nichts bringen kannst du noch entsprechende Paragrafen raussuchen und sie mit denen bombardieren, danach hilft dann nur noch der Weg zum Anwalt.
 
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Samwow schrieb:
Ähm nein, Samsung kann bei der eigenen freiwilligen Garantie einen Rahmen erstellen.
Bei der Gesetzlichen Gewährleistung welche zwischen Kunden und Händler besteht, können die nix.

Ja, habs halt vertauscht...
Ändert aber nichts an der Tatsache an sich, dass Samsung (odr auch 1&1) das nach Ablauf der 6 Monate verweigern kann, wenn Manipulation vorliegt.
 
Nein können sie nicht, sie können lediglich aufgrund der umkehr der Beweislast nach 6 Monaten, verlangen das er nachweist das der Schaden nicht durch sein Rooten zustande gekommen ist.

Wenn er das kann, dann können sie auch nicht die Gewährleistung verweigern.

Root tut gut und schadet nicht der Gewährleistung - AndroidPIT

Und bei einem Schaden wie diesem, ist wohl ziemlich klar, das dieser in keiner form mit dem Rooten zusammen hängt.

Prinzipiell gilt natürlich, wer im Falle des Falles, mit dem ganzen keinen Stress haben will, der lässt sein Smartphone lieber so wie es ist.
 
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so.. ich habe die Schnauze voll... wie soll ich beweisen, das es sich einen Gewährleistungsfall handelt? Ich weiß jetzt nicht, wo bei dem S5 die CPU sitzt. Vielleicht ist diese mal etwas warm geworden? Ich habe jetzt meinen 1und1 Vertrag gekündigt. Vom Sammsung-Support kann man auch nichts halten. Die nehmen das gleiche falsche Nachweisfoto. Die Antwort von Samsung Customer-Care lautet:
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Rücksprache mit unseren Serviceparter, handelt es sich um das Gerät welches im Wareneingang aufgenommen wurde.

Unser autorisierter Servicepartner hat Ihr Gerät überprüft und dabei eine Software Manipulation des Gerätes festgestellt, die nicht unseren Garantiebedingungen unterliegt.
Daher ist eine kostenfreie Reparatur leider nicht möglich.
Unsere Garantiebedingungen entnehmen Sie bitte dem folgendem Link: http://www.samsung.com/de/support/warranty/.
(Falls Sie den Link nicht öffnen können, kopieren Sie ihn bitte in die Adresszeile Ihres Browserfensters und drücken die ENTER-Taste.)
Ein Schadensfoto haben wir nochmals dieser Nachricht beigefügt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern erneut an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
i.A. xxx
Samsung Kundenbetreuung
 
Melonos schrieb:
Fakt ist aber ebenso, dass Samsung das Recht hat, bei seinen Gewährleistungsbedingungen einen Rahmen zu erstellen.

(NICHT die 6-monatige Garantie)

Und wenn die in die Bedingungen schreiben, dass bei Manipulation des Gerätes (Knox 0x1) die Gewährleistung erlischt, dann ist das so - dann haben die Recht und dann kann dir da auch kein Anwalt weiterhelfen.

Samwow schrieb:
Ähm nein, Samsung kann bei der eigenen freiwilligen Garantie einen Rahmen erstellen.
Bei der Gesetzlichen Gewährleistung welche zwischen Kunden und Händler besteht, können die nix.
Schon allein weil Samsung gar nicht der Ansprechpartner für die Gewährleistung ist.

Melonos schrieb:
Ja, habs halt vertauscht...
Ändert aber nichts an der Tatsache an sich, dass Samsung (odr auch 1&1) das nach Ablauf der 6 Monate verweigern kann, wenn Manipulation vorliegt.

???
Du unterliegst einem Irrtum, verbreite bitte nicht Halbwahrheiten. Samsung kann keine Gesetze umschreiben, auch wenn dies gerne wollten.:biggrin: Befass dich bitte mit deinem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch und dann schau was Garantie ist.
Moment ich bin nochmal so nett und zeige dir aus unserem allmächtigen Wikipedia das Wichtigste:

"Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."

Quelle: Gewährleistung
_________________________
Also nochmal auch wenn ich mich Wiederhole:

1. Garantie =/= Gewährleistung
2. Garantie = freiwillig = nutzlos = Marketinggeschätz (Gewährleistung kann das selbe aber mit Garantie sieht es so aus als ob es der gute Wille/Service des Herstellers ist obwohl die eigentlich keine Wahl haben, dient ausserdem zum Verwirren und abwimmeln von berechtigten Klagen der Konsumenten wie man hier sehen kann), kann 1,2 nutzlose Features haben
3. Gewährleistung = gesetzlich Verpflichtend, dh. Händler/Hersteller/Reperaturservice haben KEIN Recht dir dein Recht auf Gewärleistung durch irgendeine Spielerei zu verwirken (Nach 6 Monaten automatisch Beweislastumkehr, dh. du brauchst ein Gutachten das es ein Herstellerfehler ist)

So in deinem Fall versuchen die dich übers Ohr zu hauen. Die schreiben schon die Wahrheit das du die Garantie verwirkt hast und deshalb die kostenfreie Reparatur in Bezug auf die Garantie nicht mehr wahrnehmen kannst. Soweit so richtig. Was die aber nicht schreiben ist das du aufgrund der Gewährleistung die von der Garantie völlig unabhängig ist das Recht besitzt, eine kostenfreie Reparatur durchgeführt zu bekommen sofern dies ein Fehler des Herstellers ist. Aber deine Ansprüche musst du an den Händler stellen (deswegen kann sich Samsung rausreden und tut so als ob du keine Chance hast und wälzen die Verantwortung an den Händler ab und sind ganz fein Raus aus der Sache)

Also:
Schreib denen das die sich ihre Garantie sonst wohin ... naja verstehst schon, vielleicht etwas netter (oder lass es am besten gleich ganz weg xD). Dann mach deinen Anspruch auf die Gesetzliche Gewährleistung geltend und mach den Typen klar dass das ein Herstellerfehler ist und du aufgrund der gesetzlich garantierten Gewährleistung eine Reparatur verlangst. Wenn dies verweigern -> Anwalt. Die lassen sich nicht auf einen Prozess ein wegen einem Streitwert von 200€ (Kommt bestimmt gar keiner zu Stande wegen den Peanuts) noch dazu haben die ziemlich geringe Aussicht auf Erfolg und die Gerichtskosten+Anwalt die der Verlierer tragen müsste erst...
Aber mich würde mal Spasses halber interessieren wie die begründen wollen das Root ein falsch verklebtes Display verursacht:lol::lol::lol:^^ Sobald du dein Recht vor Gericht durchsetzten magst solltest du dir fundiertes juristisches Wissen von einem Anwalt einholen.
Ich wünsch dir viel Glück mit diesen Wegelagerern!

Aber irgendwie dreht sich das ganze hier im Kreis...:lol:
(Alles was ich hier schreibe gilt unter dem Vorbehalt dass das ohne äußere Einwirkung geschah)
 
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Danke dir BF109:
Wie kann ich jetzt den Händler von 1und1 denn klar machen, das dieser Fehler vom Display, um den es mir eigentlich auch geht, durch einen Herstellerfehler ist und das vom Anfang an schon war und nach 7-8 Monaten sichtbar wurde? Ich habe nämlich keinen Plan, wie das gehen soll.
 
Das Gutachten wird teurer als das neue Display würde ich schätzen.

Nach den 6 Monaten hat man als Verbraucher ziemlich verkackt
 
Den deutschen Richter möchte ich mal kennenlernen, der einen Großkonzern wie Samsung dazu verdonnert, eine Display Reparatur durchzuführen! Der Witz ist gut und gerade die Hofnarren der Finanzagentur BRD sind doch die größten Witzfiguren auf diesem Planeten.
 

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