Root an total totem S4 Mini feststellbar?

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B

burschi7

Ambitioniertes Mitglied
9
Hallo,

folgende Lage... Handy ist knapp vor Ablauf der Garantie kaputt gegangen. Es ist einfach ausgegangen, kein Sturz, kein Wasserschaden, nix.
Beim anschließen am PC wird nur ein Relink HS-USB QDLoader 9008 angezeigt. Zugriff nicht möglich.
Das Handy läßt sich weder nur mit Netzkabel, noch anderem Akku einschalten.
Ich sehe da keinen anderen Weg, als einschicken.

Nur habe ich das Ding in Erwartung, daß schon nichts mehr in den letzten Wochen kaputt geht grade mal gerootet :cool2:
Hatte keine Lust mehr bis April zu warten. Gebracht hat es übrigens gar nix. Lief genauso gut, oder schlecht weiter.

Naja.. kann das der Kundendienst auch, wenn das Gerät völlig unansprechbar ist noch festellen mit dem Root? Habe nicht so Geist da dann noch 100 Tacken zuzuzahlen, ist ja klar.
Danke für die gewohnt fachkundigen Infos :biggrin:
 
wenn der Kundendienst das wieder zum laufen bekommt, dann können die das feststellen. Wenn die es nicht zum laufen bringen, entdecken die zwar dein Root nicht, aber das Smartphone kannste dann nur noch als Untersetzer verwenden.

Zur Not kann auch das gesamte Mainboard gewechselt werden. Dann läuft es zwar wieder und ist ungerootet, aber bei den Kosten würd ich mir dann gleich ein neues kaufen. Das Board ist das wertvollste an dem Smartphone inkl. den Arbeitskosten, kommst du dann ziemlich nah an den derzeitigen Neupreis ran.
 
Hatte mein gerootetes S4mini vor etwa einem Jahr innerhalb der Garantie einschicken müssen. Ging immer aus nach ein paar Minuten. Root war also noch gut zu sehen. Es wurde auf Garantie repariert, keine Beanstandung wegen Root. Es war jedoch nach Reparatur ungerootet. Hab es wieder gerootet und es läuft seither wie es soll [emoji3]
 
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Danke ernesternest, dass ist mal interessant :thumbsup:
Möglicherweise ist das mit dem Root doch nicht zwingend so ein Ausschlusskriterium für die Garantieleistung.
Wäre ja Klasse und würde auch Kunden halten (finde ich, der mit Huawai liebäugelt)
 
ernesternest schrieb:
Hatte mein gerootetes S4mini vor etwa einem Jahr innerhalb der Garantie einschicken müssen. Ging immer aus nach ein paar Minuten. Root war also noch gut zu sehen. Es wurde auf Garantie repariert, keine Beanstandung wegen Root. Es war jedoch nach Reparatur ungerootet. Hab es wieder gerootet und es läuft seither wie es soll [emoji3]
Es könnte auch sein, dass einfach Bauteile, das Innenleben oder gar das ganze Handy getauscht wurden und das Rooting gar nicht aufgefallen ist!
 
Ritch, das kann man natürlich nicht ausschließen.

Ich hab damals viel hier gelesen und da wurde davon gesprochen, die Ansicht der Hersteller, rooten sei ein Grund für Garantieverlust, sei nicht haltbar. Das sei wohl in Europa so gesetzlich geregelt. Soll heissen, das dürfen die nicht.

Hab das nie überprüft, aber er hat funkioniert. Ich hatte das auch nicht zum Laden umme Ecke gebracht, sondern nach Angaben des Händlers zum www.w-support.com geschickt. Das ist nach deren Webseite und dem da zu durchlaufenden Prozeß ein riesiger Laden. Vermutlich sehen die, was sie sehen müssen.

Gruß

Ernst
 
So... ich habe den Schaden bei Samsung im Servicecenter eingegeben und das Gerät eingeschickt. Das defekte Telefon wurde ohne irgendwelche Einwände durch die Werkstatt instandgesetzt und wieder zurückgeschickt. Das finde ich ziemlich gut. :))
 
  • Danke
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ernesternest schrieb:
Ritch, das kann man natürlich nicht ausschließen.

Ich hab damals viel hier gelesen und da wurde davon gesprochen, die Ansicht der Hersteller, rooten sei ein Grund für Garantieverlust, sei nicht haltbar. Das sei wohl in Europa so gesetzlich geregelt. Soll heissen, das dürfen die nicht.

Hab das nie überprüft, aber er hat funkioniert. Ich hatte das auch nicht zum Laden umme Ecke gebracht, sondern nach Angaben des Händlers zum www.w-support.com geschickt. Das ist nach deren Webseite und dem da zu durchlaufenden Prozeß ein riesiger Laden. Vermutlich sehen die, was sie sehen müssen.

Gruß

Ernst
Da die Garantie ein freiwilliges Herstellerversprechen ist, kann dieser einzig und allein die Bedingungen festlegen. Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Anders sieht es bei der Gewährleistung aus wo jedoch der Händler die Gegenpartei darstellt
 
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burschi7 schrieb:
So... ich habe den Schaden bei Samsung im Servicecenter eingegeben und das Gerät eingeschickt. Das defekte Telefon wurde ohne irgendwelche Einwände durch die Werkstatt instandgesetzt und wieder zurückgeschickt. Das finde ich ziemlich gut. :))
Klasse, dass es funktioniert hat!
 
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