T
tofffl
Erfahrenes Mitglied
- 170
Kommt eben darauf an, was in den Garantiebedingungen steht. Deren Inhalt ist ja nicht vorgeschrieben, da könnte auch drinstehen: "Garantie gilt nur an jedem 6. Donnerstag im Monat..."
Die Gewährleistung sollte allerdings abgetreten werden können, evtl. braucht django einfach eine schriftliche Abtretungserklärung des Erstkäufers. Im Notfall, falls BASE sich weigert, einfach eine Vollmacht dafür.
Gewährleistung: Verkäufer
Garantie: Hersteller / Hier aber auch BASE als Verkäufer, so hat es django ja geschrieben. Ich nehme mal an, dass es eine Extra-Garantie ist (daher habe ich es nicht verdreht, sondern einfach mal unterstellt, dass er sich auf die BASE-Garantie bezieht).
Die Gewährleistung sollte allerdings abgetreten werden können, evtl. braucht django einfach eine schriftliche Abtretungserklärung des Erstkäufers. Im Notfall, falls BASE sich weigert, einfach eine Vollmacht dafür.
Gewährleistung: Verkäufer
Garantie: Hersteller / Hier aber auch BASE als Verkäufer, so hat es django ja geschrieben. Ich nehme mal an, dass es eine Extra-Garantie ist (daher habe ich es nicht verdreht, sondern einfach mal unterstellt, dass er sich auf die BASE-Garantie bezieht).
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