The Dark Knight
Stamm-User
- 52
- Themenstarter
- #121
Gesetz ist Gesetz. Da kann Samsung schreiben was es will. Wenn sie Wasserdichtigkeit versprechen müssen sie auch liefern.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
The Dark Knight schrieb:Werde trotzdem die Wasserdichtigkeit testen. Aber mit Zeugen und Videobeweis!
In Deutschland eben nicht. Zumindest nicht in den ersten 6 Monaten.ffridolin schrieb:...Du müsstest beweisen, dass du niemals etwas gemacht hast, was gegen Garantiebedingungen oder beworbene Eigenschaften verstößt. Das ist praktisch unmöglich....
Wer hat dir denn den Unfug erzählt? Sorry, aber das ist einfach nur naiv! Die Gewährlesitung greift natürlich nicht, wenn du dein Gerät unsachgemäß behandelt hast. Was sachgemäß und was unsachgemäß ist, entscheidet der Hersteller in seiner Dokumentation. Dazu gehören u.a. die Lizenz- und Garantiebestimmungen.The Dark Knight schrieb:In Deutschland eben nicht. Zumindest nicht in den ersten 6 Monaten.
Die Diskussion bringt nichts, deswegen mein letzter Post dazu:ffridolin schrieb:...
Gewährleistung greift für einen im Gerät schlummernden Schaden, der bei sachgemäßer Behandlung auftritt. Wenn du aber etwas tust, wovon in den Bestimmungen des Herstellers von vornherein abgeraten wird, dann bist du am Ende selber schuld....
Macht ja auch niemand. Solange alles gut geht, kannst du damit machen, was du willst. Das Problem ist, wenn Wasser ins Gerät eindringt. Denn dann bleibst du auf dem Schaden hängen. Noch mal: Wie das da hinkommt, ist egal. Wenn es da ist, ist dein Problem.The Dark Knight schrieb:Wenn Du ein ip67/wasserdichtes Gerät verkaufst, dann kannst Du nicht gleichzeitig davon abraten diese Funktion zu nutzen.
ffridolin schrieb:Gewährleistung hin oder her: Das müsst ihr beweisen, denn sonst ist es unsachgemäße Behandlung. Wie wollt ihr das machen? Videobeweis ist Unfug, denn der Schaden kann irgendwann entstanden sein und muss nicht gerade während der Aufzeichnung aufgetreten sein. Du müsstest ein ununterbrochenes Video von der ersten Sekunde im Laden bis zum Einschicken des Gerätes vorlegen können. Vollkommen unmöglich.