Droht S4A ein Watergate?

  • 204 Antworten
  • Letztes Antwortdatum

Mein S4 Active ist tatsächlich wasserdicht.


  • Umfrageteilnehmer
    52
Gesetz ist Gesetz. Da kann Samsung schreiben was es will. Wenn sie Wasserdichtigkeit versprechen müssen sie auch liefern.
 
The Dark Knight schrieb:
Werde trotzdem die Wasserdichtigkeit testen. Aber mit Zeugen und Videobeweis!

Achtung,davon würde ich dringenst abraten!

Das Gerät hat massive Probleme und wenn es dann im Eimer ist,sagt Samsung das sei es schon davor gewesen und dein Videobeweis ist nichts mehr.Das Gerät kann mit Wasserschaden geliefert werden und Samsung sitzt am längeren Hebel.

Ich hätte as mit der Bestellung sein gelassen und wenn ich es hätte würde ich es behandeln als sei es nicht wasserdicht.
 
Videobeweis oder ähnliches ist Unfug, denn der Schaden muss ja nicht beim aufgenommenen Vorgang aufgetreten sein. Du müsstest beweisen, dass du niemals etwas gemacht hast, was gegen Garantiebedingungen oder beworbene Eigenschaften verstößt. Das ist praktisch unmöglich.

Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Im Zweifel sind die Garantiebedingungen bindend. Das haben ja schon einige erfahren müssen.
 
Ne, ich kauf ja auch kein Fahrrad ohne damit zu fahren. Muss schon das Versprochene können. Ansonsten möchte ich eben Ersatz/geld zurück. Und je eher man das testet, desto eher hat man eine Chance ohne den Rechtweg bemühen zu müssen.
 
Der Profi stelt die Kamera über einen Tisch.Zu sehen ist eine Schüssel Wasser,eine laufende Uhr (um zu beweisen dass nichts geschnitten ist) und irgendein Paket.Das Paket wird geöffnet,die Verpackung des s4 Active kommt zum Vorschein.Verschlossenes Siegel wird sichtbar in die Kamera gehalten.S4 Active raus,Folien ab,Anschalten.Funktion testen.Ordnungsgemäß verschließen.Alles aufgezeichnet in FullHD.Dann in die Schüssel.Gerät abtrocknen von außen.Dann auf Funktion testen.Ist es jetzt im Eimer,was will Samsung da sagen? Wie will man sich verteidigen? Was will Samsung behaupten?

User: 1 Samsung: 0
 
  • Danke
Reaktionen: The Dark Knight
ffridolin schrieb:
...Du müsstest beweisen, dass du niemals etwas gemacht hast, was gegen Garantiebedingungen oder beworbene Eigenschaften verstößt. Das ist praktisch unmöglich....
In Deutschland eben nicht. Zumindest nicht in den ersten 6 Monaten.
 
Aber nicht, wenn du etwas tust, von dem in der Dokumentation steht, dass im Schadensfalle keine Garantie übernommen wird. Das tust du auf eigenes Risko, hin oder her.

Ein Fahrrad ist auch wasserdicht. Gegen eine Fahrt im Regen hat es auch nichts. Aber in einem See fährst du damit trotzdem nicht, oder?

Der ursprüngliche Beitrag von 22:12 Uhr wurde um 22:17 Uhr ergänzt:

The Dark Knight schrieb:
In Deutschland eben nicht. Zumindest nicht in den ersten 6 Monaten.
Wer hat dir denn den Unfug erzählt? Sorry, aber das ist einfach nur naiv! Die Gewährlesitung greift natürlich nicht, wenn du dein Gerät unsachgemäß behandelt hast. Was sachgemäß und was unsachgemäß ist, entscheidet der Hersteller in seiner Dokumentation. Dazu gehören u.a. die Lizenz- und Garantiebestimmungen.

Gewährleistung greift für einen im Gerät schlummernden Schaden, der bei sachgemäßer Behandlung auftritt. Wenn du aber etwas tust, wovon in den Bestimmungen des Herstellers von vornherein abgeraten wird, dann bist du am Ende selber schuld. Auch in den ersten 6 Monaten. Oder glaubst du, Gewährlesitung greift, wenn du mit einem Hammer aufs Gehäuse haust?
 
Man kann nicht einfach etwas ausschließen, was man selbst verursacht. Zumindest nach meinem Wissen über deutsches Recht.

Ist ja der erste Fall hier. Und das einzige was er an der bisherigen Diskussion ändert, ist das Samsung nun nachweisbar nicht kundenfreundlich agiert. Sprich man muß den Rechtsweg beschreiten, sollte man in die Situation kommen. :(

Würde ich auch jedem raten!
 
Ich nicht, denn es ist rausgeworfenes Geld. Wer nach den Hinweisen sein Gerät noch ins Wasser hält, der ist selber schuld.

Probiert es ruhig aus, aber beklagt euch nicht. Wir haben euch gewarnt.
 
Ich hoffe der Threadersteller klagt um ein Präzedenzurteil zu erhalten.

Lg steini
 
ffridolin schrieb:
...
Gewährleistung greift für einen im Gerät schlummernden Schaden, der bei sachgemäßer Behandlung auftritt. Wenn du aber etwas tust, wovon in den Bestimmungen des Herstellers von vornherein abgeraten wird, dann bist du am Ende selber schuld....
Die Diskussion bringt nichts, deswegen mein letzter Post dazu:

Wenn Du ein ip67/wasserdichtes Gerät verkaufst, dann kannst Du nicht gleichzeitig davon abraten diese Funktion zu nutzen. Schon gar nicht, wenn Du sogar extra einen Aqua Mode einbaust!

Handest Du entsprechend Anweisung (und hast eben dafür einen Videobeweis), dann muß nun mal so ein schlummernder Schaden vorliegen. Und meine Vermutung ist, daß Gerichte da kundenfreundlich entscheiden werden, sollte es soweit kommen.
 
Nochmal: Ihr könnt das über die Gewährleistung regeln.
Es ist absolut davon auszugehen das Samsung Geräte mit Fertigungstoleranzen ausliefert, die im Endergebnis trotz richtiger Handhabe NICHT DICHT sind.

Wer die News zu den vielen Wasserschäden vom S4 Active mitverfolgt wird das auch irgendwann kappieren.
Dies müsst ihr aber NICHT beweisen, sondern der Händler muss EUCH das Gegenteil beweisen. Zumindest die ersten 6 Monate nach Kauf.
Danach müsst ihr Beweisen das das Gerät schon beim Kauf diesen Mangel hatte.
 
Aber wer geht schon gegen Samsung vor,die können sagen das ist zertifiziert und fertig.Man kann nicht beweisen dass man es 24h perfekt behandelt hast,es sei denn du hattest tagelang eine Helmkamera auf die entsprechend aufgezeichnet hat.Wenn man dann das so ca. 168 Stunden lange Videomaterial auswertet kann man das beweisen.

Sonst sehe ich schwarz.
 
The Dark Knight schrieb:
Wenn Du ein ip67/wasserdichtes Gerät verkaufst, dann kannst Du nicht gleichzeitig davon abraten diese Funktion zu nutzen.
Macht ja auch niemand. Solange alles gut geht, kannst du damit machen, was du willst. Das Problem ist, wenn Wasser ins Gerät eindringt. Denn dann bleibst du auf dem Schaden hängen. Noch mal: Wie das da hinkommt, ist egal. Wenn es da ist, ist dein Problem.

Ws nützt dir dann IP67? Wer sagt, dass du das Gerät nicht 1,01 Meter oder 31 Minuten unter Wasser gehalten hast? Wer sagt, dass du nach Einlegen der SIM und des Akkus alle Dichtungen ordnungsgemäß verschlossen hast? Wer sagt, dass die USB- oder Kopfhörerdichtung richtig verschlossen war?

Gewährleistung hin oder her: Das müsst ihr beweisen, denn sonst ist es unsachgemäße Behandlung. Wie wollt ihr das machen? Videobeweis ist Unfug, denn der Schaden kann irgendwann entstanden sein und muss nicht gerade während der Aufzeichnung aufgetreten sein. Du müsstest ein ununterbrochenes Video von der ersten Sekunde im Laden bis zum Einschicken des Gerätes vorlegen können. Vollkommen unmöglich.

Die gleiche Diskussion gibt es übrigens im Sony XPeria Z Forum. Selbe Situation, bei Sony ist es auch kein Garantiefall.
 
ffridolin schrieb:
Gewährleistung hin oder her: Das müsst ihr beweisen, denn sonst ist es unsachgemäße Behandlung. Wie wollt ihr das machen? Videobeweis ist Unfug, denn der Schaden kann irgendwann entstanden sein und muss nicht gerade während der Aufzeichnung aufgetreten sein. Du müsstest ein ununterbrochenes Video von der ersten Sekunde im Laden bis zum Einschicken des Gerätes vorlegen können. Vollkommen unmöglich.

Eben.Und darum braucht es Samsung auch einen Müll zu scheren ob User reihenweise mit kaputten Smartphones auftauchen,Samsung lässt die Leute einfach im Regen stehen.

Aus diesem Grund würde ich persönlich vom Kauf abraten und wenn man es hat dazu raten es nicht auf Teufel komm raus nass werden zu lassen.
 
Ich glaube, diese Diskussionen werden nicht enden, solange es IP67-zertifizierte Produkte gibt.

Ich denke, man muss das Active (genauso wie das Xperia Z) einfach realistisch einschätzen, dann weiß man auch entsprechend damit umzugehen.

Das Ding ist ein gut ausgestattetes Smartphone mit nem Topp-Display und (meiner Meinung nach) sinnvollen physikalischen Tasten.

Ach... und Angst vor 'nem Regenfall brauche ich auch nicht mehr zu haben, wenn ich das Active zum biken mitnehme...

Bei mir hats 3 Regentouren und nen Selbstversuch in ner halb vollen Badewanne klaglos überstanden.

Somit ist es ein besser geschütztes S4 - nicht viel mehr und nicht viel weniger.

Gesendet von meinem GT-I9295 mit der Android-Hilfe.de App
 
  • Danke
Reaktionen: Darkman
Bringt dir wahrscheinlich nichts. Samsung übernimmt keine Verantwortung, die Zertifizierung besagt das es im Labor funktioniert, aber nicht das es im realen Leben funktioniert.

Tauche es nicht in Wasser. Zur eigenen Sicherheit

Arbeite bei einem Händler, der damit täglich zutun hat. Ich spreche hier aus Erfahrung.
 
Das ist in der Tat ein Witz was Samsung sich hier leistet. Ich besitze selbst ein xCover 2 und da habe ich von solchen Fällen noch nichts gehört. Das xCover wurde scxhon mehrfach gebadet und bekleidet mich bei Wind und Wetter beim Mountainbiken.

Es kann einfach nicht sein, dass man in IP67 zertifiziertes Gerät anbietet und wenn es dann zum einem Wasserschaden kommt jegliche Schuld von sich weist.
 
Vergleichen wir es mal mit einem Auto. Es ist in der Waschanlage wasserdicht. Wird es aber in den See gefahren ist es nicht mehr wasserdicht. :D
 
  • Danke
Reaktionen: Darkman
Sooo...

Da ich ein Active bei SparHandy bestellt hab (Mit Vertrag) sind die in erster Linie für mich zuständig...
Hab es heute richtung Köln geschickt...
Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen... freut sich mein Rechtsverdreher...
Bringt ja nichts wenn man es einfach so hin nimmt... :mad2:
 

Anhänge

  • s4_garantie.jpg
    s4_garantie.jpg
    49,5 KB · Aufrufe: 304
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: The Dark Knight

Ähnliche Themen

L
  • Lorddv
Antworten
7
Aufrufe
4.402
Jenner
J
M
Antworten
3
Aufrufe
1.450
Blade Runner
B
Zurück
Oben Unten