Welche FW? oder kaputt?

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Ja, die Frage ist wie das Gesetz bzw die AGB für Verkäufer den Begriff "Geht an" definiert. Wenn die definition von geht an "Bootlogo erscheint, Display leuchtet" ist, ist das mit Sicherheit so OK denn das entspricht ja auch der Wahrheit. Wenn die definition allerdings bedeuten soll/muss das es auch Funktionsfähig ist (also in den ebay AGB), dann ist das schlicht und einfach unwahr. Ich würd mich da bei ebay auf jeden fall kundig machen und beim ebay Support den Fall mal schildern. Das koscht ja nu nix.
 
maddog73 schrieb:
Ja, die Frage ist wie das Gesetz bzw die AGB für Verkäufer den Begriff ...
(also in den ebay AGB), dann ist das schlicht und einfach unwahr. Ich würd mich da bei ebay auf jeden fall kundig machen und beim ebay Support den Fall mal schildern. Das koscht ja nu nix.
Deine Fantasie geht durch mit dir.
Aus weichen Beitrag liest du, dass der TE das Handy über eBay erworben hat? Oder reklamierst du vorsorglich alle deine Käufe einfach pauschal bei eBay, egal wo du gekauft hast?

Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, für was das G in der Abkürzung AGB steht? Dann kommst du auch zur Erkenntnis, dass diese nicht für private Verkäufer gelten kann.


Gesendet von meinem Nexus 7 mit der Android-Hilfe.de App
 
Naja das mit ebay ist aber an zu nehmen da der TE geschrieben hat das er es aus Österreich günstig ersteigert hat.
 
Ach soooo.....Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für privat Personen garnicht?!?! Klar, hätt ich auch drauf kommen müssen! Sind ja Geschäftsbedingungen und keine Privatbedingungen! Cool! Super! Danke wieder was gelernt heut.
 

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