maddog73
Gesperrt
- 270
Ja, die Frage ist wie das Gesetz bzw die AGB für Verkäufer den Begriff "Geht an" definiert. Wenn die definition von geht an "Bootlogo erscheint, Display leuchtet" ist, ist das mit Sicherheit so OK denn das entspricht ja auch der Wahrheit. Wenn die definition allerdings bedeuten soll/muss das es auch Funktionsfähig ist (also in den ebay AGB), dann ist das schlicht und einfach unwahr. Ich würd mich da bei ebay auf jeden fall kundig machen und beim ebay Support den Fall mal schildern. Das koscht ja nu nix.