GaNex
Erfahrenes Mitglied
- 19
tag schrieb:Was hat das damit zu tun? 2 Jahre ist die Gewährleistung. Der Händler hat 2 Reparaturversuche, danach kann man andere Optionen (verschiedene, welche genommen wird kann aber laut Wikipedia der Käufer bestimmen) verlangen. Zwar ist nach 6 Monaten Beweislastumkehr, aber wenn das Handy wegen diesem Problem bereits in Reparatur war, sollte das überhaupt kein Problem sein.
Oder hast du es schon länger als 2 Jahre? Würde mich bei einem Gerät, das kein Jahr auf dem Markt ist, eher wundern.
Nein, aber es kommt bald auf 6 Monate hin. Hatte es, wie gesagt, nach dem Kauf lange nicht in Verwendung - und wenn, hab ich damit nicht telefoniert - und bin erst jetzt auf dieses Problem gestoßen. Das muss ich aber erst beweisen. Ist unmöglich. Dann heißt es "warum sind Sie nicht früher gekommen?"
Zuletzt bearbeitet: