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ffridolin
Gast
Das ist ein Irrtum. Samsung schreibt in seinen Garantiebedingungen, dass Flashen mit inoffiziellen Inhalten ein unsachgemäßer Eingriff ist. Die Herstellergarantie können sie auf jeden Fall verweigern, denn dafür sind sie ganz allein verantwortlich.Gorg schrieb:Bzgl. des Flashens und der Garantie: flasht man eine Custom Firmware, einen Custom Kernel ( und beschädigt man dabei nicht das Gerät weil man sich vorher entsprechend abgesichert hat und ein wenig Erfahrung hat ), sollte es keine Probleme geben, im Falle eines Hardwaredefekts, das Gerät dennoch weiterhin als Garantiefall zu betrachten.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung sieht es so aus, dass ein unsachgemäßer Eingriff die Beweislast umkehrt, und zwar auch schon innerhalb der ersten 6 Monate. Das bedeutet im Klartext: Man hat auch auf die gesetzliche Gewährleistung Anspruch, wenn man rootet oder flasht, aber man bleibt auf trotzdem auf den Kosten sitzen, da man ja beweisen müsste, dass ein Anfangsmangel vorliegt. Das ist unmöglich, wie ja oben schon steht. Das steht tatsächlich so im Gesetz, und ist auch durch ein Gerichtsurteil bestätigt. Bei dem Gerichtsverfahren ging es um unsachgemäße Eingriffe in einem Auto. Obwohl die Eingriffe wohl nichts mit dem auftretenden Fehler zu tun hatten, ist der Käufer auf den Kosten sitzen geblieben, weil er an anderer Stelle eine Modifikation vorgenommen hatte, die vom Hersteller nicht erlaubt war.