J
Jepe
Stamm-User
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enots schrieb:Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt sitzt du in Österreich -> EU!
"Groschen" gefallen?
Nur um das mal abschließen zu können, ist ja irgendwie OT:
Ja, AT, es gilt EU-Recht, aber auch in der nationalen Anpassung.
Und Samsung hat länderspezifische Garantiebedingen.
Aber darum geht's gar nicht.
Ich weiß schon, dass die gesetzliche Gewährleistung (in AT) für bewegliche Güter 2 Jahre beträgt. Aber nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr (s.o.). Und ab dann bietet die (freiwillige) Garantieerklärung von Samsung mehr als das Gesetz.
Die sind nämlich bereit auf diese Beweislast für 2 Jahre Garantiezeit zu verzichten wenn du ihre Garantiebedingungen erfüllst.
Garantieinformationen Samsung
Und wenn man sich die genau durchliest dann sieht man, dass man nach 6 Monaten mit der Garantie (wahrscheinlich) besser fährt als wenn man unbedingt und ausdrücklich auf die Gewährleistung besteht. Dann könnten die (theoretisch) sagen, dass du es eben so gewollt hast und die Beweislast doch verlangen.
Und dann erklär mir mal wie du nach 200 Tagen, wenn dein Handy plötzlich tot ist, beweisen willst, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
Können wir es bitte damit abschließen?
Danke.