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Dauer-User
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Schon wieder dieses Märchen. Poste dann doch bitte das Aktenzeichen zu dem Urteil.tuerpi schrieb:Nach einem Gerichtsurteil dieses Jahr, darf man Flashen oder Rooten, da man ja Garantie auf die Hrdware hat. Obwohl ich vorher eh nicht geflasht habe.
Kleiner Tipp: lerne mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
Ganz nebenbei. Samsung schließt IMEI Probleme komplett aus dem Garantieumfang aus:
In folgenden Fällen werden von Samsung keine Garantieleistungen erbracht:
- Die Modell-, die Serien-/IMEI-Nummer oder die Produktnummer auf dem Produkt wurde geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt