[Jelly Bean] Der große Jelly Bean, kleine Fragen Thread..

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mausi2201 schrieb:
:wubwub: Hallo Ihr beiden Geduldigen,

ich bin mir nur gar nicht mehr sicher, ob das auch für den Onlinekauf gilt, finde da immer nur das 14-tägige Rückgaberecht :-( ??

Das gilt online genauso.
 
Bratschlauch schrieb:
Wann hast du das Handy gekauft? Du hast da Recht auf ein neues Handy, eine Reparatur mußt du nicht hinnehmen. ;)

Die Einschränkungen im gleichen Artikel des BGB scheint niemand mehr zu lesen?

"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
http://dejure.org

Es gilt die Verhältnismäßigkeit - wenn der Händler das Telefon quasi abschreiben müsste weil absehbar ist, dass der Hersteller es ihm nicht ersetzen wird (hypothetisch) muss er es nicht tauschen, sondern maximal reparieren.

Auch kann der Händler zunächst eine Prüfung der Sache veranlassen - also quasi den Hersteller nachschauen lassen was das Gerät hat.

Selektives Lesen des BGB und zusammenfassen in Allgemeinplätzen bringt gar nichts.

Toxic4u schrieb:
3. Du schickst das Gerät einfach zurück. Da du es online gekauft hast, hast Du nach dem Fernabsatzgesetz das Recht binnen 14 Tagen vom Kauf zurück zu treten. Neuerdings muß Dir sogar der komplette Kaufpreis erstattet werden und es darf keine Nutzungsgebühr berechnet werden.

Huch - Quelle?
Kann ich mir ja fast nicht vorstellen - Stichwort "Displaybruch" usw
 
Zuletzt bearbeitet:
Voraussetzung ist hier natürlich, dass das Gerät keine Gebrauchsspuren aufweist. Denn es gab auch Onlineversender, die trotzdem noch Kapital daraus schlagen wollten, obwohl der Käufer sein Recht vom Rücktritt geltend machen wollte, indem sie eine Wertminderung berechnet haben.

Taper di Tap with my S3 @209 days
 
Ja, bei OVP Ware wäre das schon n Hammer.
Einige Versender wollen ja auch den Rückversand bei >40€ nicht mehr tragen.

So.
4.1.2 Tcom Stock. Nova Launcher.

Medienscanner zieht beim Neustart des Telefons im Akkubetrieb ca 10% Ladung.
Beim Neustart mit angestecktem Kabel, das danach sofort wieder abgezogen werden kann, passiert nix.

Hab ich hier schon mal gelesen.

Sonst alles OK, Laufzeit wie vorher, Splitscreen mal getestet, naja - Bildschirm zu klein :D
Kamera Lowlight Modus gut

Bisher nix zu mäkeln.
 
OPK schrieb:
Die Einschränkungen im gleichen Artikel des BGB scheint niemand mehr zu lesen?

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Ja, aber nicht bei einer kleinen Sache wie einem Handy, da geht es z.B. um ein Auto, das wäre in der Tat unverhältnismäßig und nicht zumutbar, in so einem Fall hier aber eindeutig schon.
 
Neenee, wenn das Telefon abschreibereif wäre, kannste das dem Verkäufer nicht aufdrücken.

Gleiches bei Kaffeevollautomaten usw.

Aber okay, unsere Rechtsabteilung will ja auch beschäftigt sein ^^
 
Was heißt für dich abschreibereif? Theoretisch kannste kurz vor Ablauf der Garantie ein neues Gerät verlangen, das wäre extrem dreist, rechtlich aber möglich.
 
Nö - dann entscheidet der Hersteller was passiert.

Ist dann keine Gewährleistung mehr (6 Monate)

Und nochmal: Du kannst nicht generell ein neues Gerät verlangen.
Und vor allem nicht unverzüglich ;-)

Mit abschreibereif meine ich: wenn der Händler ein Gerät bekommt, das defekt ist und das der Kunde hypothetisch nicht mehr haben will (Gewährleistung), es aber so starke Gebrauchsspuren aufweist, dass der Händler das Gerät nicht mehr oder nur mit großem Preisnachlass wieder verkaufen könnte, dann kann er den Tausch ablehnen und die Nachbesserung (Reparatur) veranlassen - Verhältnismäßigkeit halt.

Wie bei uns neulich n Staubsauger - 100€. 5 Monate alt. Saugt schlecht.
Willer nicht mehr.
Nix, wird repariert, was sollen wir mit nem gebrauchten Sauger?

Verhältnismäßigkeit.
 
DasKnuffel112 schrieb:
Everroot bei Mobile Odin geht nur in der Bezahlversion ;)

Von meinem Samsung GT-I9300 getapatalkt

ich habe die pro version...everroot-optionen sind wie gesagt ausgegraut aber angehakt...

lg rick
 
Hallo allerseits,

gestern nachmittag habe ich über Kies auf JB akualisiert und vom Touchwiz auf Apex umgestellt. Dank "Twisted Home Manager" (siehe Screenshot) war der Wechsel schnell vonstatten gegangen. Alle meine bisherigen Einstellungen aus 4.0.4 waren auch in 4.1.2 vorhanden, also keine Änderung.

Falls jemand bereits schon länger JB zusammen mit Apex einsetzt, würde ich mich freuen über aktuelle Berichte und Feedback wie sich der Launcher in der Praxis schlägt.

Liebe Grüße

Lizzy1965
 

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Laut deinen Screens hast du ein GT-I9100, also ein S2. Du bist hier aber im S3 (GT-I9300) Unterforum.

Gesendet vom Samsung Galaxy S3 powered by hell(s)fire
 
  • Danke
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Sorry, bin über die Google-Suche in diesem Forum gelandet. :crying:
Habe dies zu spät gemerkt, könnte bitte jemand von den Moderatoren so nett sein und meinen Post in das richtige Forum verschieben. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Lizzy1965
 
  • Danke
Reaktionen: DasKnuffel112
Hallo, ich hab ne Frage: Wenn ich über die Google Suche einen Forumseintrag finde und diesen öffnen will werde ich gefragt mit welchem Programm. Wenn ich dann auf "immer" drücke wird mir gezeigt, dass ich die Standardwerte ändern bzw. löschen soll. Bei Tapatalk z. B. sind aber keine Standardwerte eingestellt, d. h. das Feld "Standard löschen" ist ausgegraut. Wie kann hier die Standardapps einstellen?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Du wirst bei einem Link gefragt ob Du ihn mit 'Browser' oder 'Tapatalk' öffnen willst. Da Du immer einen anderen und nie den selben Link öffnen willst, kommt diese Abfrage jedesmal.
Bei Bildern oder Musik legst Du einmal fest, womit diese geöffnet werden sollen.


Gesendet von meinem GT-I9300
 
  • Danke
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Hallo, ich hab nach dem flashen auf 4.1.2 dummerweise alle Widgets auf dem lockscreen in den Papierkorb geschmissen. Jetzt sehe ich keine Möglichkeit mehr, doch wieder ein Widget auf den lockscreen hinzubekommen. Geht das nun nicht mehr? (Ich hätt gerne das zoopa-widget auch da drauf, das ich auf meinem homesreen eingerichtet habe.) Weiss da jemand Rat? Danke!
SGS II GT-I9100 Android-Version 4.1.2, nicht gerootet.
 
Einfach ein neues Widget anlegen ( lange auf den Homescreen drücken), die sind ja nicht weg solange du die Apps nicht deinstalliert haSt.
 
Danke Bratschlauch. Aber das funzt eben leider nicht, da passiert nix. Ich weiss nicht: hab ich die Widgets gelöscht, indem ich sie in den Papierkorb geschoben hab? Kann sein. Ich dachte, die könnte ich bei Bedarf schon wieder hervorholen. Aber der lockscreen gibt nichts mehr her, weder bei langem Drücken noch mit Schieben, links-rechts oder recht-links...
(Für ein Geräte-Reset wäre ich aber nicht bereit, das würde für mich viele Stunden Arbeit beim Wiederinstallieren und Einrichten meiner vielen apps bedeuten. )
Ob's noch einen Weg gibt? Vielleicht über einen anderen Locker?
 
Widgets auf dem Lockscreen? GT-I9100? Also mein S3 mit 4.1.2 hat keine Widgets auf dem Lockscreen, entweder du sprichst von WidgetLocker o.ä., oder verwechselst da irgendetwas
Das ist eigentlich ein 4.2.x Feature..
 
  • Danke
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Danke Estoroth, bin jetzt ein bisschen verwirrt. Hab - meine ich - ganz sicher in Erinnerung, dass mich die Widgets auf dem lockscreen nach dem flashen nervten und ich sie postwendend in den Orkus beförderte. Aber wer weiss, hab mich auch schon getäuscht. Das neue Uhr-Design auf dem JB fand ich auch hässlich im Vergleich zum früheren, darum wollte ich es ersetzen. Vielleicht halt auf 4.2 warten.
 
Was denn für Widgets? Standardmäßig kann man sich folgende Dinge auf dem Lockscreen anzeigen lassen: Uhrzeit und Wetter, Benutzerinfo und bis zu fünf App-Icons.

Wenn du ein Galaxy s2 hast, bist du hier falsch, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das einen gänzlich anderen Lockscreen haben sollte als das S3.
 

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