Bratschlauch
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mausi2201 schrieb:Hallo Ihr beiden Geduldigen,
ich bin mir nur gar nicht mehr sicher, ob das auch für den Onlinekauf gilt, finde da immer nur das 14-tägige Rückgaberecht :-( ??
Das gilt online genauso.
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mausi2201 schrieb:Hallo Ihr beiden Geduldigen,
ich bin mir nur gar nicht mehr sicher, ob das auch für den Onlinekauf gilt, finde da immer nur das 14-tägige Rückgaberecht :-( ??
Bratschlauch schrieb:Wann hast du das Handy gekauft? Du hast da Recht auf ein neues Handy, eine Reparatur mußt du nicht hinnehmen.
Toxic4u schrieb:3. Du schickst das Gerät einfach zurück. Da du es online gekauft hast, hast Du nach dem Fernabsatzgesetz das Recht binnen 14 Tagen vom Kauf zurück zu treten. Neuerdings muß Dir sogar der komplette Kaufpreis erstattet werden und es darf keine Nutzungsgebühr berechnet werden.
Ja, aber nicht bei einer kleinen Sache wie einem Handy, da geht es z.B. um ein Auto, das wäre in der Tat unverhältnismäßig und nicht zumutbar, in so einem Fall hier aber eindeutig schon.OPK schrieb:Die Einschränkungen im gleichen Artikel des BGB scheint niemand mehr zu lesen?
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
DasKnuffel112 schrieb:Everroot bei Mobile Odin geht nur in der Bezahlversion
Von meinem Samsung GT-I9300 getapatalkt