frage an pebble blue besitzer:staubansammlung zwischen rahmen und display

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ja bei mir genau so, werde es dann aber wohl doch nochmal einschicken, diesmal aber an w-support.

aber ständig mein gerät hin und her zu schicken ist auch sehr nervig.
naja mal sehen was passiert rechne auch mo/di mit der Rücker meines Geräts
 
Dürfte ich fragen wann ihr eure Geräte eingeschickt habt?
 
ich hab meins Montag eingeschickt und ist Dienstag dort eingetroffen
 
War bei euchbsuch das ganze S3 resettet? Als ich es zurück bekam von datrepair, War alles auf Anfang. Musste die foxhound Rom neu installieren und hatte zum Glück den Rest vorher mit titanium Backup gesichert. Was das soll, weiß ich auch nicht

Gesendet von meinem Galaxy S3 mit Tapatalk 2
 
Das dürfte völlig normal sein.

Getapatalkt von meinem Samsung Galaxy S III
 
Jop, bei mir wurde auch alles resettet und die neueste FW draufgespielt.

dersascha@ Mi eingeschickt l Sa angekommen
Ich denke mal aber da war etwas Glück im Spiel ;)
 
hab es heute schon bekommen und es wurde nicht repariert !!!!
Werde später Fotos davon rein stellen, damit ihr euch ein eindruck
davon machen könnt.... Frechheit !!!

Der gute ruf von W-support ist doch nicht so Gut
wie ich es dachte...!
 
Hmmmm... das ist natürlich schlecht. Was steht denn bei dir unter "Bemerkung"?
 
GalaxyStorm schrieb:
Hmmmm... das ist natürlich schlecht. Was steht denn bei dir unter "Bemerkung"?

Unter Bemerkung steht:

Das von Ihnen angegebene Problem ,,Staub im Display/Frontrahmen" konnte nicht nachvollzogen werden. Im Display konnte keine Staubeinschlüsse festgestellt werden. Bei dem Spalt zwischen Display und Frontrahmen handelt es sich um das übliche Maß und ist kein Gerätefehler. Um Verschmutzung zu verhindern, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Schutzhüllen aus dem Samsung Zubehörsortiment.


......
 
Wirklich komisch das bei einigen wie z.B. mir es repariert wurde, aber bei anderen wie dir widerum nicht. Vielleicht kann ja W-Support ein Statement dazu abgeben. Ist ja auch hier im Forum registriert.
 
der_sascha schrieb:
Also ich glaube mittlerweile echt, dass es wird willkürlich behandelt....

Das ist auch so. Siehe Versand von Batteriedeckeln... Die einen bekommen einen zugeschickt. Die anderen sollen ihr S3 einschicken.

-msg.snt-
 
Okay, von den Bildern her sieht es echt verdammt hart aus. Ich würde es an deiner Stelle nochmal bei DatRepair probieren oder versuchen bei deinem Händler umzutauschen. Hast ja in den ersten 6 Monaten die Entscheidung, ob es repariert oder umgetauscht wird ;)

btw. Galaxy S3 - Staub in Schlitzen
One X - Staub in Schlitzen
iPhone 5 - Abfallender Lack

Die Smartphone Generation 2012 :thumbsup:
 
Ich weiß echt nicht wie ihr mit eueren Handys umgeht, mein S3 schaut 100% staubfrei aus und absolut neuwertig..
 
VegetaJr schrieb:
Hier hab ich einige Bilder hochgeladen, weitere werden noch folgen..

Ich finde das echt krass, dass der W-Support dir das Teil als OK zurück schickt.
Mal schauen, ob W-Support sich dazu hier im Forum äußert. Das sollten sie - hier sind die Kunden.
Ich würde es so nicht auf mir sitzen lassen. Ich kann deinen Frust verstehen.
 
  • Danke
Reaktionen: VegetaJr
Also, gegen Staub kann man bekanntlich so gut wie nichts unternehmen. Jedes Gerät wird im Laufe der Zeit, mehr oder weniger verstaubt aussehen. Sofern der Staub wirklich nicht komplett ins Gehäuse eindringt und sich dann sichtbar hinterm LCD versteckt, würde ich mir da keinen Kopf machen.

Angenommen ich würde ein ansich technisch einwandfreies S3 wegen ein paar Staubkörnern verschicken und bekomme es in einem zerkratzten, fehlerhaften Zustand wieder, dann könnte man sich natürlich darüber ärgern.
 
Gorg schrieb:
Ich weiß echt nicht wie ihr mit eueren Handys umgeht, mein S3 schaut 100% staubfrei aus und absolut neuwertig..

Schön dass du ein gut verarbeitetes Gerät erwischt hast. Es geht aber darum, dass manche Geräte ECHT MIES verarbeitet sind.
Klar, ein BISSCHEN Staub ist bei diesem Modell unvermeidbar. Manche Bilder in diesem Thread finde ich schon krass.
 
Zuletzt bearbeitet:
GalaxyStorm schrieb:
Hast ja in den ersten 6 Monaten die Entscheidung, ob es repariert oder umgetauscht wird ;)

Wo hast du das denn her?


Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
 
Man sollte das immer aus zweit Sichtwinkeln betrachten. Aus der Sicht des Käufers und des Herstellers. Dann kommt es noch drauf an wie pfleglich jemand mit seinen Sachen umgeht und wie sehr er den Gegenstand beansprucht. Es gibt Sachen wo ich denke ok das ist Mist, da muß der Hersteller für gerade stehen, so wie bei den Rissen im Rahmen. Aber es gibt auch Sachen wo ich mir sage nene, da kann der Hersteller nix für, da hat jemand Mist gebaut und will es jetzt so hinstellen das es nicht seine Schuld ist, sondern will die Garantie in Anspruch nehmen.

Jeder kann sich ja mal seine Fernbedienung vom 1200 € Fernseher genauso penibel angucken wie er es bei seinem Handy macht, oder mal sie Spalte seiner Computermaus fotografieren und die Bilder hier mal posten. Ihr werdet sehen das es ziemlich ekelig ist was dann zum Vorschein kommt. Nur wird davon nicht so ne Welle gemacht wie bei einem Handy, weil das Handy bei vielen eine Schwanzverlängerung ist ähnlich wie ihr Auto.


Ich will damit niemanden angreifen, ich wollte nur mal dran erinnern das es immer Menschen geben wird den man nix Recht machen kann. Jeder der selbst in einem Beruf arbeitet wo er Reparaturen durchführt wird wissen wovon ich rede :D
 
Rizzen schrieb:
Wo hast du das denn her?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2
"§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."



Allerdings kann der Verkäufer das auch ablehnen:
"(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."


Die Chance steht 50/50 ;)
 

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