Bratschlauch
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yeahtyeaht schrieb:Muss man den basic tarif wählen oder den samrtphone tarif?
Den Smartphone 300, sonst muß du die Internetflat extra zahlen.
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yeahtyeaht schrieb:Muss man den basic tarif wählen oder den samrtphone tarif?
Bratschlauch schrieb:Den Smartphone 300, sonst muß du die Internetflat extra zahlen.
yeahtyeaht schrieb:Ok danke. Hab jetzt den basic tarif mit der internetflat gewählt ausversehen. Wie kündige ich das jetzt
Bratschlauch schrieb:Hast du schon abgeschlossen oder nur angeklickt, dann einfach neu machen. Wenn du schon bestellt hast mußt du stornieren, hast ja 14 Tage Widerrufsrecht.
yeahtyeaht schrieb:Schon bestellt vor paar Stunden. Reicht eine email dahin?
Bratschlauch schrieb:Denke schon, mach doch und warte was die schreiben.
Ja, aber das sollte reichen. Wenn jemand das Gerät und die Sim bekommt einfach mal bei Vodafone anrufen und sich den Tarif bestätigen lassen. Wenn es passt ist gut, wenn nicht, kann man widerrufen.eumel69 schrieb:Aber nur zwei Wochen nach Erhalt der Ware?!
Ganz so einfach ist es nicht. Der online abgeschlossene Vertrag wird zur Prüfung weitergeleitet. Wenn nun dieser Vertrag genehmigt wird, ist entweder bei der Prüfung nichts herausgekommen was dagegen spricht oder es hat einfach keine Prüfung stattgefunden. So oder so ist es dann nicht mehr das Problem des Vertragsinhabers, da Vodafone (oder auch VW) schon vor der Genehmigung des Vertrages die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, diesen Vertrag so abzuschließen.ez-lif schrieb:Rein rechtlich wäre das (bei der "illegalen" Bestellung) arglistige Täuschung, sprich vodafone könnte auch später noch Schadensersatz verlagen, weil die Vertragsgrundlagen (wissentlich) nicht erfüllt wurden.
Ich wäre da lieber vorsichtig - selbst wenn der Vertrag durchgehen sollte.
Natürlich nicht. Aber Du wirst Dir ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen und Deine Versicherung wird den Schaden nicht oder nur eingeschränkt ersetzen.ez-lif schrieb:Nur weil ich meine Haustüre nicht abschließe, heißt das ja nicht dass jeder reinspazieren und meine Sachen raustragen darf.
sutadur schrieb:Ganz so einfach ist es nicht. Der online abgeschlossene Vertrag wird zur Prüfung weitergeleitet. Wenn nun dieser Vertrag genehmigt wird, ist entweder bei der Prüfung nichts herausgekommen was dagegen spricht oder es hat einfach keine Prüfung stattgefunden. So oder so ist es dann nicht mehr das Problem des Vertragsinhabers, da Vodafone (oder auch VW) schon vor der Genehmigung des Vertrages die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, diesen Vertrag so abzuschließen.