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Tibo
Ambitioniertes Mitglied
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Ist das bei Akkus nicht auf ein halbes Jahr verkürzt?
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S13gfried schrieb:Akku gilt genauso. Aber wie ich sehe, ist das mit der beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten.
-Flo- schrieb:Genau genommen gilt die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten. Danach gilt die normale Beweislast (jeder muss beweisen, was für ihn günstig ist).
Nicht ganz. Ich teste gerne bevor ich kaufe. Und für das Telefon habe ich Anfang des Jahres 399 bezahltEstoroth schrieb:"Schwarzmarkt", soso TylonHH Jaja, diese 79ct Apps gehen schon ins Budget bei einem 500eur Telefon.