S25 Handyvertrag / Tablet verkaufen?

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hansstramm

hansstramm

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Moin Freunde,
ich hab einen Vertrag abgeschlossen.
Da gibt es das S25 inkl. Tablet.

Hier geht es zum Tarif:
MediaMarkt Tarifwelt

Meine Frage ist nun, ob ich das Tablet verkaufen darf?
Eigentlich brauche ich es nicht.


Unter den AGB steht:

16. Eigentumsvorbehalt​

16.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
16.2 Sie sind verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen.

Hier zu finden:
MediaMarkt Tarifwelt

Screenshot 2025-04-18 at 13-57-32 Bestellabschluss - mediamarkt.png

Der Kaufpreis beträgt 29,00€, wenn ich das richtig verstehe.

LG und frohe Ostern 🐣
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis ist das erst relevant, wenn du den Vertrag nicht erfüllst.

29€ ist nicht der Kaufpreis.

Die AGB sind hierfür aber die falsche Anlaufstelle, vielmehr ist das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen relevant.
 
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@hansstramm
Vollständige Bezahlung meint in dem Fall nach den 24 Monaten Vertragslaufzeit.
 
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Das ist quasi ein Ratenvertrag Du stottert sozusagen in 24 Monatsraten ab, d.h. komplett bezahlt hast Du es erst nach zwei Jahren, dann ist beides (Smartphone und Tablet) Deins.

Solange Du pünktlich zahlst wird es keinen interessieren wenn Du das Tablet „weitergibst“, …
 
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Danke für die schnellen Antworten.
Weiß jemand wie das aussieht, mit Garantie, wenn ich das Tablet verkaufe?
 
@hansstramm
Musst du bei Samsung fragen.
Ob die Garantie sich überträgt.
Vermutlich ja, aber sicher können die es dir nur sagen.
Das Tablet ist aber auch nichts besonderes, oder teures.
Habe selbst das Modell hier, vor kurzem für 149 Euro bei MediaMarkt gekauft.
Mehr ist es auch nicht wert, dafür ist es viel zu langsam.
 
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@maik005 Deswegen möchte ich es ja auch verkaufen :D
 
Samsung schreibt: Die Garantie gilt ab dem Datum des Erstkaufs des Tablets. Sie ist produktbezogen und gilt auch beim Zweit- bzw. Folgebesitzer weiterhin für das Produkt.
Ich habe selber schon ein Samsung Handy gekauft was es bei einer Vertragsverlängerung dazu gab und es wurde bei einem Defekt ganz normal auf Garantie repariert. Man braucht nur die Rechnung oder einen Lieferschein.
 
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@h00bi
Total egal.
Die Hardware gibts vom Händler im Gegenzug für den kleinen Kaufpreis dank Vertrag.
Den Vertrag hat der Kunde aber mit dem Provider und der mit dem Gerät nichts zu tun, das subventioniert der Händler durch seine Provision für den Vertrag die er nach Ablauf des Widerrufsrechts bekommt und wenn dann auch noch der einmalige Kaufpreis beim Händler für die Hardware bezahlt ist ist sie Eigentum des Kunden/Käufers.
 
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Ist mir alles egal, ich verkaufe das Tablet einfach :1f606:
 
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